Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §7 KStG 1988 §8 KStG 1988 § 7 heute KStG 1988 § 7 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 7 gültig von 08.01.2021 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 ... mehr lesen...
1 Bei der Revisionswerberin, einer im Gaststätten- und Immobilienwesen tätigen GmbH, fand im Jahr 2011 eine Außenprüfung betreffend u.a. die Körperschaft- und Kapitalertragsteuer der Jahre 2004 bis 2008 statt. In der dem Prüfungsbericht zugrundeliegenden Niederschrift über die Schlussbesprechung wurde ausgeführt, die Revisionswerberin habe der A-GmbH und der E-GmbH, deren Gesellschafter die Söhne der Gesellschafter der revisionswerbenden GmbH seien, ab 2001 jährliche Darlehen bis zu ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §95 KStG 1988 §7 KStG 1988 §8 EStG 1988 § 95 heute EStG 1988 § 95 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 95 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §20 BAO §224 EStG 1988 §95 KStG 1988 §8 VwRallg BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 224 heute ... mehr lesen...
1 Im Bericht über das Ergebnis einer die Jahre 2010 bis 2013 betreffenden Außenprüfung bei der B GmbH vom 27. November 2014 wurde u.a. festgehalten, aufgrund von festgestellten Buch- und Kassenmängeln seien die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege zu ermitteln gewesen; die Umsätze seien kalkulatorisch verprobt worden. Die festgestellten Kalkulationsdifferenzen seien als verdeckte Ausschüttung zu beurteilen und unterlägen somit dem Kapitalertragsteuerabzug. Im vorliegenden Fall we... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §7 KStG 1988 §8 KStG 1988 § 7 heute KStG 1988 § 7 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 7 gültig von 08.01.2021 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 ... mehr lesen...
1 Bei der Revisionswerberin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wurde eine Außenprüfung durchgeführt. Der Prüfer stellte u.a. verdeckte Ausschüttungen im Zusammenhang mit der Veräußerung einer Liegenschaft fest, welche die Revisionswerberin zuvor von ihrem Gesellschafter (55 %) und Geschäftsführer FR erworben hatte. 2 Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Prüfers und erließ einen entsprechenden Körperschaftsteuerbescheid 2016 sowie einen Haftungsbescheid betreffend ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §7 KStG 1988 §8 KStG 1988 § 7 heute KStG 1988 § 7 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 7 gültig von 08.01.2021 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine am 2. August 2010 gegründete GmbH, in die am 24. September 2010 das Einzelunternehmen des alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers FE eingebracht wurde, beteiligte sich am 28. Dezember 2010 mit einer echten stillen Einlage an der am 2. Februar 1999 gegründeten Y GmbH, deren Stammkapital zu 75 % von FE und zu 25 % von dessen Ehefrau KE gehalten wurde, welche auch die Geschäftsführerin der Y GmbH war. 2 Im Jahr 2014 wurde bei der Revisionswerberin... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ApG 1907 §12 BAO §188 BAO §192 BewG 1955 §10 Abs2 BewG 1955 §12 EStG 1988 §4 EStG 1988 §4 Abs2 Z2 EStG 1988 §6 EStG 1988 §6 Z1 EStG 1988 §6 Z2KStG 1988 KStG 1988 §18 Abs1 KStG 1988 §18 Abs2UGBVwRallg BAO § 188 heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 BAO §192 EStG 1988 §4 Abs2 Z2KStG 1988VwRallg BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §1 KStG 1988 §7 KStG 1988 §8 KStG 1988 § 1 heute KStG 1988 § 1 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 1 gültig von 02.08.2016 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - eine im Jahr 2000 gegründete Aktiengesellschaft, die im Jahr 2014 gemäß § 239 ff AktG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt wurde. In den Jahren 2013 und 2014 bilanzierte sie nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr vom 1. März bis 28. Februar. Die Revisionswerberin ist - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - eine im Jahr 2000 gegründete Aktiengesellschaft, di... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §7; KStG 1988 §8; KStG 1988 § 7 heute KStG 1988 § 7 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 7 gültig von 08.01.2021 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 ... mehr lesen...
1 Eine mit Bericht vom 9. Juni 2009 abgeschlossene Außenprüfung bei der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft führte zu zwei das Jahr 2002 betreffenden Feststellungen, die die Streitpunkte des vorliegenden Verfahrens bilden: 2 Erstens - Erwerb und Veräußerung eigener Aktien - war der Vorstand der beschwerdeführenden Partei mit Hauptversammlungsbeschluss vom 14. Jänner 2000 wie folgt ermächtigt worden: "Die Hauptversammlung erteilt dem Vorstand für die Dauer von 18 Monaten a... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §65 Abs1 Z8 idF 2001/I/042;KStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2013/13/0119 E 21. September 2016
Rechtssatz: Die Verbindung zwischen der Besteuerung der (sonstigen) Unternehmensgewinne und der Gewinne aus der Veräußerung rückerworbener eigener Aktien ist nicht so eng, dass von einer doppelten steu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §7; KStG 1988 §8; KStG 1988 § 7 heute KStG 1988 § 7 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 7 gültig von 08.01.2021 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2; BAO §21; BAO §22; KStG 1988 §8; BAO § 167 heute BAO § 167 gültig ab 01.01.1962 BAO § 21 heute ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses (bzw. Beschlusses, § 30 Abs. 5 VwGG) oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wä... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2, V... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2, V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1; BAO §22 Abs1; BAO §23 Abs1; KStG 1988 §8; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 BAO § 22 heute ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §95;KStG 1988;UStG 1994; VwGG §30 Abs2; EStG 1988 § 95 heute EStG 1988 § 95 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 95 gültig von 01.01.2025 bi... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betrieb während der Streitjahre 1994 bis 1996 ein Installationsunternehmen. Im Anschluss an eine Betriebsprüfung erließ das Finanzamt im Juni 1999, zum Teil unter Wiederaufnahme von Verfahren, Bescheide über die Umsatz- und Körperschaftsteuer für die drei Streitjahre, über einen Verspätungszuschlag und über die Haftung der Beschwerdeführerin für nicht abgeführte Kapitalertragsteuer. Der von der Beschwerdeführerin dagegen erhobenen Berufung gab die belangte ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2; KStG 1988 §8; EStG 1988 § 22 heute EStG 1988 § 22 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 22 gültig von 01.09.2022 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2; BAO §21; BAO §22; BAO §23; KStG 1988 §8; BAO § 167 heute BAO § 167 gültig ab 01.01.1962 BAO § 21 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1; BAO §22 Abs1; BAO §23 Abs1; KStG 1988 §8; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 BAO § 22 heute ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1; EStG 1988 §93 Abs1; KStG 1988 §8; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 27 gültig ab 01.07.2026 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Verfahren hinsichtlich Körperschaftsteuer für die Jahre 1994 bis 1997 gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder aufgenommen und neue Sachbescheide erlassen. Im Zuge einer die Streitjahre betreffenden Betriebsprüfung sei festgestellt worden, dass die Beschwerdeführerin von der G GmbH, ihrer "Großmuttergesellschaft", im Jänner 1994 ein "Darlehen" erhalten habe. Eine schriftliche Vereinbarung darüber bestehe nicht. Die steu... mehr lesen...