Entscheidungen zu § 8 KStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 121-128 von 128

RS Vwgh 1988/5/25 87/13/0236

Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: EStG 1972 §20;KStG 1966 §12;KStG 1966 §16;KStG 1966 §17;KStG 1966 §8;KVG 1934 §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0201 E 3. Juni 1987 VwSlg 6226 F/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die aus Anlaß von Zuschüssen der Muttergesellschaft von der Tochtergesellschaft mbH entrichtete... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.1988

RS Vwgh 1988/5/25 87/13/0244

Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: EStG 1972 §20;KStG 1966 §12;KStG 1966 §16;KStG 1966 §17;KStG 1966 §8;KVG 1934 §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/06/03 86/13/0201 1 Stammrechtssatz Die aus Anlaß von Zuschüssen der Muttergesellschaft von der Tochtergesellschaft mbH entrichtete Gesellsc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.1988

RS Vwgh 1987/6/3 86/13/0201

Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: EStG 1972 §20;KStG 1966 §12;KStG 1966 §16;KStG 1966 §17;KStG 1966 §8;KVG 1934 §10; Beachte Besprechung in:AnwBl 1988/4, 226; ÖStZ 23/24/1987, 275; ÖStZ 1/2/2004, 15 - 18;
Rechtssatz: Die aus Anlaß von Zuschüssen der Muttergesellschaft von der Tochtergesellscha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.06.1987

RS Vwgh 1987/1/21 86/13/0145

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: KStG 1966 §8;StruktVG 1969 Art1 §1 Abs2;StruktVG 1969 Art1 §1 Abs3; Beachte Besprechung in: FJ 1988/3, 41;
Rechtssatz: Bareinlagen und Sacheinlagen der Gesellschafter sind körperschaftsteuerlich neutral zu behandeln, weil es sich dabei um Vermögensbewegungen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage handelt. Derartige Vermögens... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1987

RS Vwgh 1986/12/16 86/14/0064

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;EStG 1972 §16 Abs1 Z4;EStG 1972 §27;EStG 1972 §4 Abs4;KStG 1966 §8;
Rechtssatz: Bezahlt eine GmbH für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer die von diesem geschuldeten Pflichtbeiträge (Arbeitnehmeranteile) zur gesetzlichen Sozialversicherung und wird dieser Vorteil als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt, so erzie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1986

TE Vwgh Erkenntnis 1972/3/8 2055/71

Eine bei der Beschwerdeführerin, einer registrierten Molkereigenossenschaft m.b.H., im Mai 1966, durchgeführte, die Abgaben der Jahre 1962 bis 1964 (die Vermögensteuer bis 1965) umfassende Betriebsprüfung ergab u. a., dass die Beschwerdeführerin jenen Milchlieferanten, die ihre Mitglieder sind, zunächst als Richtpreis laufend den gesetzlichen Milchpreis bezahlt hatte. Während oder nach Ablauf des Geschäftsjahres seien im Rahmen des Geschäftsergebnisses vom Vorstand und Aufsichtsr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.03.1972

TE Vwgh Erkenntnis 1960/7/1 0032/57

Die Beschwerdeführerin ist eine Aktiengesellschaft, die eine Papierfabrik betreibt. Im Juni 1949 erwarb sie auf Grund zweier Kaufverträge Grundstücke um den Kaufpreis von S 53.240,-- bzw. S 33.2880,--, wobei die Zahlung des Kaufschillings in Raten vereinbart wurde. Eine in den Kaufverträgen enthaltene Wertsicherungsklausel, die auf den Weizenpreis abgestellt war, sicherte den Verkäufern das Recht, bei Bezahlung des Kaufpreisrestes eine entsprechende Aufwertung des Kaufpreises zu verla... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.07.1960

TE Vwgh Erkenntnis 1953/3/30 0565/51

Mit Gesellschaftsvertrag vom 20. April 1948 haben HZ, AM, EH und PK die D Ges.m.b.H. mit einem Stammkapital von 20.000,-- S gegründet. Am 31. Dezember 1948 betrug das Aktivvermögen der Gesellschaft nach Berücksichtigung eines Betriebsverlustes von 13.000 S rund 106.500 S. Umsätze waren bis dahin nicht getätigt worden, die Vermehrung der Aktiva ist auf Darlehen von zusammen 94.173 S zurückzuführen, die die Gesellschafter M, H und K der Gesellschaft in der Höhe von je 31.391 S gegeben h... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.03.1953

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