RS Vwgh 1990/2/22 AW 90/14/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.1990
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

GewStG;
KStG 1988;
UStG 1972;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer 1983 - Auf Grund der im hg B 9.1.1990, AW 89/14/0069, festgestellten Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben kann der Beschwerde die neuerlich begehrte aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt werden; es liegt entschiedene Sache vor.

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung Besondere Rechtsgebiete Finanzrecht Entscheidung über den Anspruch Verfahrensrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990140003.A01

Im RIS seit

22.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten