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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §27 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/13/0248 E 30. Mai 1995 RS 3Stammrechtssatz
Wendet eine Kapitalgesellschaft ihrer Schwestergesellschaft einen Vermögensvorteil zu und liegt die wirtschaftliche Veranlassung hiefür nicht in Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaften, sondern in der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung, so liegt einerseits eine Gewinnausschüttung an die gemeinsame (gemeinsamen) Muttergesellschaft (Muttergesellschaften) bzw Gesellschafter und andererseits eine Einlage des (der) Ausschüttungsempfänger bei der Schwestergesellschaft vor (Hinweis Doralt/Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechts Bd 1, Auflage 05te, S 273 f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2005150057.X06Im RIS seit
28.05.2010Zuletzt aktualisiert am
14.10.2010