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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/15/0105 2007/15/0032Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/15/0130 E 24. Oktober 2002 RS 2 (hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Für das Steuerrecht leitet sich aus der Rechtspersönlichkeit der Kapitalgesellschaft das Trennungsprinzip ab, das steuerlich wirksame Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter (allenfalls auch dem Alleingesellschafter) und der Kapitalgesellschaft ermöglicht. Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht für den eigenen Betrieb, sondern für den der Kapitalgesellschaft und somit für einen fremden Betrieb tätig. Der Gesellschafter ist daher in seiner Funktion als Geschäftsführer der GmbH in keiner Weise als "Einzelkaufmann" für den Betrieb der GmbH tätig (Hinweis E 29. Jänner 2002, 2001/14/0216).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007150031.X01Im RIS seit
27.05.2011Zuletzt aktualisiert am
27.02.2015