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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
EStG 1988 §95;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Körperschaftsteuer 2006 und 2007, Umsatzsteuer 2006 bis 2008, Körperschafsteuervorauszahlungen und Haftung für KESt - Aus dem Vorbringen der antragstellenden GmbH ergibt sich, dass derzeit die Einbringlichkeit der Abgabenschuld gefährdet ist. Dies kann zu endgültigen Forderungsverlusten des Abgabengläubigers führen, deren Vermeidung öffentliche Interessen zwingend gebieten (vgl. die hg. Beschlüsse vom 25. Mai 2011, AV 2011/15/0018, und vom 13. Mai 2003, AW 2002/13/0060, mwN).Nichtstattgebung - Körperschaftsteuer 2006 und 2007, Umsatzsteuer 2006 bis 2008, Körperschafsteuervorauszahlungen und Haftung für KESt - Aus dem Vorbringen der antragstellenden GmbH ergibt sich, dass derzeit die Einbringlichkeit der Abgabenschuld gefährdet ist. Dies kann zu endgültigen Forderungsverlusten des Abgabengläubigers führen, deren Vermeidung öffentliche Interessen zwingend gebieten vergleiche die hg. Beschlüsse vom 25. Mai 2011, AV 2011/15/0018, und vom 13. Mai 2003, AW 2002/13/0060, mwN).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Finanzrecht Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:AW2012150016.A01Im RIS seit
15.02.2013Zuletzt aktualisiert am
18.02.2013