Entscheidungen zu § 22 Abs. 2 KStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-30 von 51

TE Vwgh Erkenntnis 2004/10/21 2000/13/0080

Mit Sacheinlagevertrag vom 12. Juni 1987 brachte eine ungarische Bank ihre Wiener Zweigniederlassung als Gesamtsache mit allen Aktiven und Passiven auf Grundlage einer Einbringungsbilanz zum 31. Dezember 1986 unter Anwendung der Bestimmungen des Art. I § 1 Abs. 2 und 5 StruktVG in die neu gegründete beschwerdeführende Aktiengesellschaft ein. In der Einbringungsbilanz war bei den Passiven ein Gewinnvortrag in Höhe von S 3,718.407,23 ausgewiesen, der aus dem Jahresgewinn der Wiener Zwei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.2004

RS Vwgh 2004/10/21 2000/13/0080

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §22 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ein sowohl formal als auch inhaltlich dem Handelsrecht entsprechender Gewinnverteilungsbeschluss stellt eine wesentliche gesetzliche Voraussetzung für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 22 Abs. 2 KStG 1966 dar (Hinweis E 16. September 2003, 97/14/0163; E 24. Februar 1993, 92/13/0118; E 7. August 1992, 89/14/0160). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.2004

RS Vwgh 2004/10/21 2000/13/0080

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §22 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Einbringung des inländischen Betriebes einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft in eine unbeschränkt steuerpflichtige Aktiengesellschaft im Jahre 1987 machte den von der beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft mit ihrem inländischen Betrieb im Jahre 1986 erwirtschafteten Gewinn rechtlich noch nicht zu einem solchen,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.2004

RS Vwgh 2004/10/21 2000/13/0080

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §22 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Handelt es sich bei dem ausgeschütteten Gewinn um einen solchen, der nicht von einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft, sondern von einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft mit ihren inländischen Einkünften erwirtschaftet worden war, so steht dies einer Inanspruchnahme des ermäßigten Körperschaftst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2003/9/16 97/14/0163

In der am 23. März 1988 abgehaltenen Generalversammlung der beschwerdeführenden GmbH (in der Folge nur: Beschwerdeführerin), fasste deren alleinige Gesellschafterin (idF: Muttergesellschaft) durch ihren alleinigen Geschäftsführer, der auch alleiniger Geschäftsführer der Beschwerdeführerin ist, den Beschluss, den Gewinn des am 31. März 1988 endenden Wirtschaftsjahres 1987/1988 steueroptimal an die Muttergesellschaft auszuschütten. Der auszuschüttende Gewinn werde nach endgültiger Vorla... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.09.2003

RS Vwgh 2003/9/16 97/14/0163

Index: 21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §126 Abs1;GmbHG §35;KStG 1966 §22 Abs2 Z1 lita idF 1987/312;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 22 Abs 2 Z 1 lit a KStG 1966 idF BGBl 312/1987 ist ein sowohl formal als auch inhaltlich dem Handelsrecht entsprechender Gewinnverteilungsbeschluss. Zur Prüfung dieser Frage sind d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.2003

RS Vwgh 2003/9/16 97/14/0163

Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GmbHG §35 Abs1 Z1;KStG 1966 §22 Abs2 Z1 lita idF 1987/312;
Rechtssatz: Nach § 35 Abs 1 Z 1 GmbHG obliegt den Gesellschaftern ua die Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlusses und die Verteilung des Reingewinnes, falls dieser im Gesellschaftsvertrag einer besonderen Beschlussfassung von Jahr zu Jahr vorbehalten ist. Zur Verteilung kann stets n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2000/3/22 96/13/0175

Dem angefochtenen Bescheid liegt folgender, anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellter und von der belangten Behörde als erwiesen angenommener Sachverhalt zu Grunde: Die Beschwerdeführerin habe am 23. Dezember 1992 628 Aktien der R 1 AG, welche am 18. November 1992 von der F GmbH mit einem Gründungshelfer unter Vereinbarung eines Grundkapitals von S 10 Mio gegründet worden war, um rd S 24 Mio und am 17. Juni 1993 58 Aktien der R 2 AG, welche am 27. Mai 1993 von der F ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.2000

RS Vwgh 2000/3/22 96/13/0175

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §22 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0186 E 22. Mai 2002 97/13/0193 E 3. Mai 2000 96/13/0177 E 22. März 2000 96/13/0176 E 22. März 2000
Rechtssatz: Ferch ist in ÖStZ 1995, 469 (siehe auch 1996, 222), ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.2000

RS Vwgh 2000/3/22 96/13/0175

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;KStG 1966 §22 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0186 E 22. Mai 2002 97/13/0193 E 3. Mai 2000 96/13/0177 E 22. März 2000 96/13/0176 E 22. März 2000
Rechtssatz: Der VwGH hatte ua im E vom 12.4.1978, 314/77, die Frage zu beurteilen, ob Ausschüttungen von Gesellschafterzuschüssen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1997/10/23 94/15/0160

Gesellschafter der beschwerdeführenden Gesellschaft m.b.H. sind Elfriede B. und deren Ehemann. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, es seien von der Gesellschaft geltend gemachte Aufwendungen für die Miete eines der Gesellschafterin Elfriede B. gehörenden Grundstückes im Betrage von S 192.000,-- (1987) und S 176.000,-- (1988) nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen. Der Mietvertrag sei mit 1. Jänner 1987 datiert, das Mietverhältnis solle nach de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.1997

RS Vwgh 1997/10/23 94/15/0160

Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GmbHG §35;HGB §222;KStG 1966 §22 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/15/0161
Rechtssatz: Eine Berichtigung der Handelsbilanz für das Jahr der verdeckten Gewinnausschüttung ist dann, wenn die Ausschüttung über den Bilanzstichtag hinaus verde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1997

RS Vwgh 1997/10/23 94/15/0160

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §22 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/15/0161
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH kann eine bereits bewirkte verdeckte Gewinnausschüttung nicht mit steuerlicher Wirkung rückgängig gemacht werden, es sei denn, die Körperschaft fordert diese noch vor dem Bilanzstichtag ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1997

RS Vwgh 1997/10/23 94/15/0160

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §22 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/15/0161
Rechtssatz: Unter dem "Vorteilsausgleich" ist der Ausgleich von Zuwendungen ("Vorteilen") der Körperschaft an den Anteilsinhaber durch Vorteile, die der Anteilsinhaber der Körperschaft einräumt, zu verstehen. Unter bes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/21 93/14/0216

Die beschwerdeführende GmbH (Beschwerdeführerin) hatte auf Grund ihrer Jahresabschlüsse offene Gewinnausschüttungen an ihre Gesellschafter für 1986 von 7,2 Mio S und für 1987 von 12 Mio S beschlossen. 1992 fand bei ihr eine abgabenbehördliche Prüfung statt, die auch die erwähnten Jahre umfaßte. Auf Grund der Ergebnisse dieser Prüfung erhöhte das Finanzamt die Gewinne, und zwar für 1986 um S 94.300,--, weil Aufwendungen an Gesellschaftsteuer nicht als Betriebsausgaben anerkannt wurden ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.12.1993

RS Vwgh 1993/12/21 93/14/0216

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1254/74 E 22. Juni 1976 VwSlg 4995 F/1976 RS 1 Stammrechtssatz Für ein bereits abgelaufenes Wirtschaftsjahr ist die Ausschüttung eine nachträgliche, wenn nach der Beschlußfassung über die Gewinnverwendung die Hauptversammlung bzw Generalversammlung von der Befugnis Gebrauch macht, Teile des ausgewiesenen Reinge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1993

RS Vwgh 1993/12/21 93/14/0216

Index: 21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §126 Abs1;GmbHG §35;KStG 1966 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/08/07 89/14/0160 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 22 Abs 2 KStG 1966 ist ein sowohl formal als auch inhaltlich dem Handelsrecht entsprechender Gewinnverteilungsbeschluß. Zur Prüfung d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1993

RS Vwgh 1993/12/21 93/14/0216

Index: 21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §126 Abs1;EStG 1972 §4 Abs2;GmbHG §35;KStG 1966 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/24 92/13/0118 2 Stammrechtssatz Wird die Bilanz auf Grund des Ergebnisses einer Betriebsprüfung geändert und beschlossen, die sich aus der Betriebsprüfung ergebenden Mehrbeträge auszuschütten, kann die Anwendung de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/24 92/15/0103

Bei der im Jahre 1987 gegründeten Beschwerdeführerin, in die der Betrieb einer Einzelfirma unter Auflösung der letzteren auf der Grundlage der Schlußbilanz vom 31. Dezember 1986 gemäß Art. III StruktVG eingebracht worden war, wurde im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung der gemeine Wert der Geschäftsanteile zu den oben genannten Stichtagen gemäß § 13 Abs. 2 BewG unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten im Schätzungsweg nach dem sogenannten "Wiener Verfah... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.11.1993

RS Vwgh 1993/11/24 92/15/0103

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13 Abs2;KStG 1966 §22 Abs1;KStG 1966 §22 Abs2 Z1 lita;
Rechtssatz: Die Schätzung des gemeinen Wertes von Gesellschaftsanteilen nach § 13 Abs 2 BewG soll zu einem möglichst wirklichkeitsnahen Ergebnis führen (Hinweis E 8.4.1991, 88/15/0047). Diesem Ziel dient das Abstellen auf die hier bescheidmäßig nach § 22 Abs 2 Z 1 lit a KStG 1966 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/8/5 91/14/0127

Die Beschwerdeführerin beteiligte sich bei Gründung der SB GmbH im Jahre 1986 am Stammkapital dieser Gesellschaft in Höhe von S 1,010.000,-- mit rund 66,83 %. In den Jahren 1987 und 1988 leistete die Beschwerdeführerin an diese Gesellschaft Gesellschafterzuschüsse von insgesamt S 25,863.861,39, welche sie auf die Beteiligung aktivierte. Im Rechnungsabschluß zum 31. Dezember 1988 machte die Beschwerdeführerin eine Teilwertabschreibung ihrer Beteiligung in Höhe dieses Betrages gelte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.08.1993

RS Vwgh 1993/8/5 91/14/0127

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §22 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0128 Besprechung in: ÖStZ 1996, S 222 - 225; Kritik von Ferch Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0445/79 E 25. März 1981 VwSlg 5566 F/1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Ausschüttungsbegünstigung des § 22 Abs 2 KStG 1966 ist auch insoweit anwendbar,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.08.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/24 92/13/0118

Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In den Generalversammlungen vom 24. Mai 1984 und vom 31. Mai 1985 wurde jeweils der Jahresabschluß betreffend das vorhergehende Jahr genehmigt und beschlossen, den Jahresgewinn (1983 S 17,480.782,-- und 1984 S 5,025.723,--) jeweils zur Gänze auszuschütten. Im Jahre 1988 wurde bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung vorgenommen, nach deren Ergebnis für 1983 ein Bilanzgewinn von S 20,196.583,--... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.02.1993

RS Vwgh 1993/2/24 92/13/0118

Index: 21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §126 Abs1;GmbHG §35;KStG 1966 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/08/07 89/14/0160 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 22 Abs 2 KStG 1966 ist ein sowohl formal als auch inhaltlich dem Handelsrecht entsprechender Gewinnverteilungsbeschluß. Zur Prüfung d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.1993

RS Vwgh 1993/2/24 92/13/0118

Index: 21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §126 Abs1;EStG 1972 §4 Abs2;GmbHG §35;KStG 1966 §22 Abs2;
Rechtssatz: Wird die Bilanz auf Grund des Ergebnisses einer Betriebsprüfung geändert und beschlossen, die sich aus der Betriebsprüfung ergebenden Mehrbeträge auszuschütten, kann die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gemäß § 22 Abs 2 KStG 1966 nicht mit der B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/1/25 92/15/0219

Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens allein die Rechtsfrage strittig, ob dem Beschwerdeführer für das Streitjahr der gemäß § 37 Abs. 1 und Abs. 4 EStG 1972 für Einkünfte aus offenen Ausschüttungen unter anderem von inländischen Gesellschaften mbH ermäßigte Steuersatz nicht nur für die Gewinnausschüttung von S 500.000,--, sondern darüber hinaus auch für die darauf entfallende Kapitalertr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.1993

RS Vwgh 1993/1/25 92/15/0219

Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs4;GmbHG §82;KStG 1966 §22 Abs2;
Rechtssatz: Wird von einer GmbH zugunsten des Beschwerdeführers eine offene Gewinnausschüttung festgesetzt bzw beschlossen und wird die darauf entfallende Kapitalertragsteuer zwar ebenfalls von der Gesellschaft getragen und in ihrem Rechenwerk ausgewiesen, ohne daß jedoch bezüglich der letztgenann... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/10 89/14/0062

Die Beschwerdeführerin ist eine von vier Konzerngesellschaften eines Familienkonzerns. Bei sämtlichen Konzerngesellschaften fanden Betriebsprüfungen statt. Die bei den einzelnen Gesellschaften getroffenen Prüfungsfeststellungen sind zum Teil sowohl sachverhaltsmäßig als auch rechtlich vergleichbar. Alle vier Gesellschaften haben gegen die den Feststellungen des Prüfers folgenden Abgaben- und Feststellungsbescheide Berufung erhoben, über die der Gerichtshof infolge Säumigbleibens der b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/8/7 89/14/0160

Die Beschwerdeführerin steht je zur Hälfte im Eigentum der G-Bank AG (in der Folge: Bank) und der C Ltd (in der Folge: Ltd). Laut Punkt 11 a) des Gesellschaftsvertrages obliegt den Gesellschaftern ua der Beschluß über die Gewinnverteilung. Mit Umlaufbeschluß der Generalversammlung vom 27. September/1. Oktober 1984 wurde der handelsrechtliche Gewinn für das Jahr 1982 in der Höhe von 53,737.198,53 S festgestellt und beschlossen, an die Ltd einen Gewinnanteil in der Höhe von 8,000.00... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.08.1992

RS Vwgh 1992/8/7 89/14/0160

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs4;KStG 1966 §22 Abs2;KStG 1966 §8 Abs3;
Rechtssatz: Ausgeschüttete Gewinne gelten unabhängig von bereits bestehenden Dispositionen als Erträge der Gesellschafter. Eine bereits vorfestgelegte Weiterverwendung der Beträge (hier bilanzwirksam und nicht erfolgswi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.08.1992

Entscheidungen 1-30 von 51

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