RS Vwgh 2004/10/21 2000/13/0080

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Veröffentlicht am 21.10.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §22 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Handelt es sich bei dem ausgeschütteten Gewinn um einen solchen, der nicht von einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft, sondern von einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft mit ihren inländischen Einkünften erwirtschaftet worden war, so steht dies einer Inanspruchnahme des ermäßigten Körperschaftsteuersatzes für die Ausschüttung eines solchen Gewinns entgegen (Hinweis E 21. Jänner 1987, 85/13/0101).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000130080.X03

Im RIS seit

18.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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