Index: 21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §126 Abs1;GmbHG §35;KStG 1966 §22 Abs2;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 22 Abs 2 KStG 1966 ist ein sowohl formal als auch inhaltlich dem Handelsrecht entsprechender Gewinnverteilungsbeschluß. Zur Prüfung dieser Frage sind die Bestimmungen des Aktiengesetzes 1965 bzw des Ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;KStG 1966 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0445/79 E 25. März 1981 VwSlg 5566 F/1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Ausschüttungsbegünstigung des § 22 Abs 2 KStG 1966 ist auch insoweit anwendbar, als die ausgeschütteten Mittel aus vorangegangenen Gesellschaftereinlagen stammen. Das sogenannte "Schü... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH, die zum 31. März bilanziert, fand für die Zeit von 1982 bis 1986 eine Betriebsprüfung statt, bei der unter anderem folgende Feststellungen getroffen wurden: 1. BEURTEILUNG EINES "MASCHINENKAUFES" ALS SCHEINGESCHÄFT (TZ 10-12, 24, 25, 28-30 UND 32 DES BETRIEBSPRÜFUNGSBERICHTES): Der Beschwerdeführerin seien am 26. März 1984 von der Österreichischen Leasing Gesellschaft Maschinen mit einem Nettowert von S 12 Millionen in Rechnung gestellt worden... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine von vier Konzerngesellschaften eines Familienkonzerns. Bei sämtlichen Konzerngesellschaften fanden Betriebsprüfungen statt. Die bei den einzelnen Gesellschaften getroffenen Prüfungsfeststellungen sind zum Teil sowohl sachverhaltsmäßig als auch rechtlich vergleichbar. Alle vier Gesellschaften haben gegen die den Feststellungen des Prüfers folgenden Abgaben- und Feststellungsbescheide Berufung erhoben, über die der Gerichtshof infolge Säumigbleibens der b... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;KStG 1966 §22 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Kapitalausstattung einer GmbH in der Form, daß ihr eine an ihr mit 50 Prozent beteiligte andere GmbH Zuschüsse gewährt hat, die als freie Rücklage in ihre Bilanz eingestellt wurden und bei Ausschüttungen, die nicht aus selbsterwirtschafteten Gewinnen der erstgenannten Gm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;KStG 1966 §22 Abs2; Beachte Besprechung in:
SWK 1996, A 201 - 204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0445/79 E 25. März 1981 VwSlg 5566 F/1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Ausschüttungsbegünstigung des § 22 Abs 2 KStG 1966 ist auch insoweit anwendbar, als die ausgeschütteten Mittel aus vorangegangen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte 1987 Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb und aus Kapitalvermögen. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen wurden in der Einkommensteuererklärung 1987 mit minus S 40.610,-- angegeben. Dieser Betrag ergab sich aus Dividenden in Höhe von S 1.290,--, einer offenen Ausschüttung aus Anteilen an einer inländischen Gesellschaft mbH. im Ausmaß von S 58.100,-- und einem Verlust von S 100.000,-- aus der Beteiligung an einer Mobilienvermietungsgesellscha... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs4;KStG 1966 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/06 90/13/0081 2 Stammrechtssatz Wenn im § 37 Abs 1 EStG 1972 der Begriff "außerordentliche Einkünfte" verwendet wird, so setzt das Vorhandensein außerordentlicher Einkünfte zunächst das Vorhandensein von positiven Einkünften aus jener Einkunftsart voraus, der... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs4;KStG 1966 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/06 90/13/0081 3 Stammrechtssatz Mit § 37 Abs 4 EStG 1972 wurde das sogenannte Halbsatzverfahren eingeführt, womit eine wirtschaftliche Doppelbelastung der Unternehmensgewinne von Kapitalgesellschaften beseitigt wurde. Ein Ergebnis, wonach auf den vom Steuerpf... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer erzielte im Jahre 1986 neben anderen Einkünften im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen offene Ausschüttungen aus Anteilen an inländischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Höhe von S 1,704.000,--, Verluste aus Beteiligungen als stiller Gesellschafter in Höhe von S 5,271.222,-- sowie andere steuerpflichtige Einnahmen im Gesamtbetrag von S 1,578.664,--. Auch die Zweitbeschwerdeführerin erzielte im Streitjahr außer Einkünften aus anderen Einkunf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs4;KStG 1966 §22 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in NZ 1/1993, S 4-6
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0082
Rechtssatz: Wenn im § 37 Abs 1 EStG 1972 der Begriff "außerordentliche Einkünfte" verwendet wird, so setzt das Vorhandensein au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs4;KStG 1966 §22 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0082
Rechtssatz: Mit § 37 Abs 4 EStG 1972 wurde das sogenannte Halbsatzverfahren eingeführt, womit eine wirtschaftliche Doppelbelastung der Unternehmensgewinne von Kapitalgesellschaften beseitigt wurde. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §22 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/7, S 121;
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen handelsrechtliche FRISTEN schließt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gem § 22 Abs 2 KStG nicht aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988130148.X01 Im RIS seit 05.07.... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GmbHG §82 Abs1;KStG 1966 §22 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/7, S 121;
Rechtssatz: Geht der Gewinnverteilungsbeschluss einer GmbH über den in der Handelsbilanz ausgewiesenen Reingewinn hinaus, verstößt er gegen § 82 Abs 1 GmbHG. In einem derartigen Beschluss kann nicht die schlüssige Genehmigung aller für eine derartige A... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §22 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/7, S 121;
Rechtssatz: Verstößt der Gewinnverteilungsbeschluss durch Ausschüttung eines höheren Betrages (als der Reingewinn ausmacht) gegen handelsrechtliche Vorschriften, ist die Tarifermäßigung des § 22 Abs 2 KStG auch nicht auf den in der Handelsbilanz ausgewiesenen Reingewinn anzuwenden. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §22 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/7, S 122;
Rechtssatz: Auf die noch vor der Genehmigung des Jahresabschlusses beschlossene Ausschüttung einer Interimsdividende - hinsichtlich der eine von der GmbH gegenüber den Gesellschaftern auch tatsächlich geltend zu machende Forderung nicht feststellbar ist - ist der Hälftesteuersatz nich... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §147;EStG 1972 §4 Abs2;KStG 1966 §22 Abs2; Beachte Besprechung in:
FJ 1988/4, 66;
ÖStZ 1988/21, S 318;
Rechtssatz: Die Ausschüttung eines Mehrbetrages an Gewinn, der sich - veranlaßt durch eine abgabenbehördliche Prüfung - erst aus einer Bilanzänderung im handelsrechtlichen Sinn bzw einer Bilanzber... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §22 Abs2; Beachte Besprechung in:
FJ 1988/4, 66;
ÖStZ 1988/21, S 318; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1254/74 E 22. Juni 1976 VwSlg 4995 F/1976 RS 1 Stammrechtssatz Für ein bereits abgelaufenes Wirtschaftsjahr ist die Ausschüttung eine nachträgliche, wenn nach der Beschlußfassung über die Gewinnverwendung die Hauptversammlung bzw Genera... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §4 Abs2 lita;BewG 1955 §64 Abs2;KStG 1966 §22 Abs1;KStG 1966 §22 Abs2;
Rechtssatz: Der Abgabenanspruch für die zu veranlagende Körperschaftsteuer, entsteht gemäß § 4 Abs 2 lit a BAO mit Ablauf des Kalenderjahres, und zwar der Höhe nach dem in § 22 Abs 1 KStG 1966 normierten Prozentsatz des Einkom... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Belgien 1973 Art24 Abs3;KStG 1966 §22 Abs2;
Rechtssatz: Der ermäßigte Körperschaftsteuersatz ist auf die österreichische Betriebsstätte einer belgischen, in Österreich nur beschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Aktiengesellschaft nicht anwendbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:198... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §22 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, daß aus einem Gewinnverteilungsbeschluß für ein bestimmtes Jahr nicht ohne weiteres darauf geschlossen werden kann, dadurch sei auch über die Verteilung von "Gewinnerhöhungsbeträgen" aufgrund einer Betriebsprüfung für die drei vorgegangenen Jahre abgesprochen worden. European Case Law... mehr lesen...