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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1966 §22 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, daß aus einem Gewinnverteilungsbeschluß für ein bestimmtes Jahr nicht ohne weiteres darauf geschlossen werden kann, dadurch sei auch über die Verteilung von "Gewinnerhöhungsbeträgen" aufgrund einer Betriebsprüfung für die drei vorgegangenen Jahre abgesprochen worden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985130013.X01Im RIS seit
21.01.1987