RS Vwgh 1987/1/21 85/13/0013

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Veröffentlicht am 21.01.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §22 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, daß aus einem Gewinnverteilungsbeschluß für ein bestimmtes Jahr nicht ohne weiteres darauf geschlossen werden kann, dadurch sei auch über die Verteilung von "Gewinnerhöhungsbeträgen" aufgrund einer Betriebsprüfung für die drei vorgegangenen Jahre abgesprochen worden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985130013.X01

Im RIS seit

21.01.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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