RS Vwgh 1987/1/21 85/13/0101

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

DBAbk Belgien 1973 Art24 Abs3;
KStG 1966 §22 Abs2;

Rechtssatz

Der ermäßigte Körperschaftsteuersatz ist auf die österreichische Betriebsstätte einer belgischen, in Österreich nur beschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Aktiengesellschaft nicht anwendbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985130101.X01

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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