Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §295a; BAO §4 Abs2 lita Z2; KStG 1988 §7 Abs1; BAO § 295a heute BAO § 295a gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 295a gültig von 20.12.2003 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; FinStrG §102; FinStrG §114; FinStrG Art. 1 § 102 heute FinStrG Art. 1 § 102 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 FinStrG Art. 1 § 102 gültig von 01.01.2014 bis 14.08.2018 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §295a; BAO §303 Abs4; BAO §303;LiebhabereiV 1993 §2 Abs4; BAO § 295a heute BAO § 295a gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 295a gültig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295a; BAO § 295a heute BAO § 295a gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 295a gültig von 20.12.2003 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295a;VwRallg; BAO § 295a heute BAO § 295a gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 295a gültig von 20.12.2003 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; GEG §7; GEG §8; GEG § 7 heute GEG § 7 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GEG § 7 gültig von 01.01.2016 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 156/2015... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §295a; UStG 1994 §11; UStG 1994 §12; BAO § 295a heute BAO § 295a gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 295a gültig von 20.12.2003 bis 31.12.2013 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295a; BAO § 295a heute BAO § 295a gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 295a gültig von 20.12.2003 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295a; BAO § 295a heute BAO § 295a gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 295a gültig von 20.12.2003 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: BAO §119 Abs1; BAO §295a; EStG 1988 §16 Abs1; EStG 1988 §24; EStG 1988 §30 Abs4; EStG 1988 §32 Z2; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs3; EStG 1988 §6 Z2; EStG 1988 §6; BAO § 119 heute BAO § 119 gültig ab 01.01.1962 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §295a; EStG 1988 §24; EStG 1988 §32 Z2; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs3; EStG 1988 §6 Z2; BAO § 295a heute BAO § 295a gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295a; BAO § 295a heute BAO § 295a gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 295a gültig von 20.12.2003 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde zum einen die am 5. August 2005 beim Finanzamt eingelangte (mit "18.1.2005" datierte) Berufung des Beschwerdeführers gegen den Einkommensteuerbescheid 1996 vom 22. Dezember 2004 als verspätet und unzulässig zurückgewiesen. Zum anderen wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den gemäß § 295a BAO geänderten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1998 als unbegründet abgewiesen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde zum einen die am 5. August 200... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295a;
Rechtssatz: § 295a BAO erfasst abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/16/0098 E 29. März 2007 RS 2(hier ohne den ersten und zweiten Satz) Stammrechtssatz Ein abändernder Bescheid nach § 295a BAO ist jeweils von der Abgabenbehörde erster Instanz zu erlassen, auch wenn der abzuändernde Bescheid von der Abgabenbehörde zweiter Instanz erlassen worden ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §295;BAO §295a;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §18 Abs7;
Rechtssatz: Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Höhe des Verlustes nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes mit rechtskraftfähiger Wirkung im Einkommensteuerbescheid des Verlustjahres festgesetzt wird und der diesbezügliche Ausspruch a... mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides lässt sich Folgendes entnehmen: Auf Grund des Übergabevertrages vom 20. März 1987 erhält die Beschwerdeführerin eine monatliche Rente, deren Beurteilung als einkommensteuerpflichtige Versorgungsrente iSd § 29 Z 1 EStG 1988 (auch für die Streitjahre) nicht strittig ist. Die Beschwerdeführerin erhält die Rente monatlich von ihrem Sohn im Weg eines Dauerauftrages auf ihr Bankkonto überwiesen. Sie hat die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295a;
Rechtssatz: § 295a BAO ist eine rein verfahrensrechtliche Bestimmung. Sie nimmt in keiner Weise Einfluss auf den Tatbestand materieller Abgabengesetze. Es ist vielmehr den materiellen Abgabengesetzen zu entnehmen, ob einem nachträglich eingetretenen Ereignis abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit zukommt. Es ist sohin an Hand der mate... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission wurde der Beschwerdeführer (im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer Wien) zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen; u. a. wurde in diesem Bescheid für das Prüfungsfach Verwaltungsrecht als besonderes Rechtsgebiet "Gewerberecht" genannt. Im Februar 2006 überwies der Beschwerdeführer an das Oberlandesgericht Wien die Prüfungsgebühr von EUR 631,--. Die schriftliche Prüfungsarbeit des B... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7;GEG §9;Prüfungsgeb Rechtsanwälte und Notare 2003 §3 Abs3;
Rechtssatz: So wie für das Verfahren nach den §§ 6, 7 und 9 GEG 1962 sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gebühren durchzuführende Verfahren weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sonder... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer übte bis Ende des Jahres 1975 eine nicht selbständige Tätigkeit aus. Seit Jänner 1976 war er selbständig tätig, und zwar als Journalist und als Herausgeber einer Zeitschrift im Selbstverlag. Beginnend mit dem Jahr 1976 leistete der Beschwerdeführer "Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung" an die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten. Diese Beiträge machte er bis einschließlich 2000 als Sonderausgaben geltend. Im Jahr 2001 teilte die Pensionsversicher... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295a;VwRallg;
Rechtssatz: § 295a BAO ist ein Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von Bescheiden. Diese Bestimmung stellt darauf ab, dass sich aus Abgabenvorschriften die rückwirkende Bedeutsamkeit von nach Bescheiderlassung verwirklichten Sachverhaltselementen ergibt. Es normieren also die m... mehr lesen...
1.1. Das beschwerdegegenständliche Verfahren betrifft den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Mutterkuhprämie für das Jahr 2004. Die Beschwerdeführerin hatte zunächst am 19. Jänner 2004 eine elektronische Antragstellung (für 18 Kühe) versucht. Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich II der AMA vom 23. Februar 2005 wurde die individuelle Höchstgrenze der Beschwerdeführerin bei der Gewährung der Mutterkuhprämie ab 2004 mit Null festgesetzt. Mit Bescheid des Vo... mehr lesen...
Index: E3R E0360570032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31999R1254 GMO Rindfleisch;31999R2342 GMO Rindfleisch DV;AMA-Gesetz 1992 §29 Abs1;AVG §13;BAO;MOG 1985 §105 Abs1;TPV 2000;
Rechtssatz: § 105 Abs. 1 MOG 1985, der für die dort genannten Angelegenheiten die Anwendung der BAO durch die Organe der AMA anordnet, bezieht sich lediglich auf Verfahren üb... mehr lesen...
Dem Beschwerdefall liegt ein Übergabsvertrag vom 25. März 2004 zu Grunde, nach dem der Mitbeteiligte von seinem Vater ein als Einzelunternehmen geführtes Sägewerk samt - teilweise im Miteigentum der Mutter des Mitbeteiligten stehender - Liegenschaften übertragen erhielt. Gemäß Punkt 19 des Vertrages handle es sich um einen Betriebsübergang nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG). In der an das beschwerdeführende Finanzamt gerichteten Abgabenerklärung gemäß § 10 GrEStG vom 18.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: BAO §295a;NEUFÖG 1999 §4;
Rechtssatz: Bei der Vorlage des amtlichen Vordruckes (§ 4 NeuFöG) bei der Behörde gemeinsam mit dem Befreiungsantrag handelt sich um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung. Dieses muss, wie die übrigen vom Gesetz geforderten Voraussetzungen für die Befreiung, im Zeitpunkt der - r... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §280;BAO §295a;
Rechtssatz: Ein abändernder Bescheid nach § 295a BAO ist jeweils von der Abgabenbehörde erster Instanz zu erlassen, auch wenn der abzuändernde Bescheid von der Abgabenbehörde zweiter Instanz erlassen worden ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, Tz 44 zu § 295a, unter Hinweis auf Ellinger/Iro/Krammer/Sutter/Urtz, BAO Kommentar (Loseblatt), An... mehr lesen...
I. römisch eins. 1.1. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1995 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg Milch und Milcherzeugnisse provisorisch zugeteilt. 1.2. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg endgültig zugeteilt. 1.3. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer weiters mit Mi... mehr lesen...
Index: E3R E0360560032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor Art4 Abs2;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §28 Abs2 idF 1995/857;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §33 idF 1997/II/113;
Rechtssatz: Im Verfahren über die Zuteilung von Milch-Referenzmengen oder betreffend Anträge zur Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Refer... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer verfügte im Zwölfmonatszeitraum 2000/2001 zum Stichtag 31. März 2001 über eine endgültig zugeteilte Direktverkaufs-Referenzmenge in der Höhe von 61.781 kg (und einen Anteil von 28.837 kg Direktverkaufs-Referenzmenge, der in eine Anlieferungs-Referenzmenge umgewandelt war). In der Meldung des Direktverkaufs für den Zeitraum 1. April 2000 bis 31. März 2001 gab der Beschwerdeführer die Abgabe von Milch/Milchprodukten an Letztverbraucher im Ausmaß von 309 kg an. ... mehr lesen...