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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §295a;Rechtssatz
Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. Juni 2008, 2006/15/0085).Ereignisse im Sinne des Paragraph 295 a, BAO sind sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt vergleiche das hg. Erkenntnis vom 25. Juni 2008, 2006/15/0085).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007150155.X01Im RIS seit
22.08.2011Zuletzt aktualisiert am
20.10.2015