Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §150 BAO §245 Abs1VwRallg BAO § 150 heute BAO § 150 gültig ab 01.03.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003 BAO § 150 gültig von 01.01.1962 bis 29.02.2004 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs1 BAO §93 Abs3 litaVwRallg BAO § 245 heute BAO § 245 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 245 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2026 zuletzt geänder... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs1 BAO §245 Abs2 BAO §93 Abs3 litaVwRallg BAO § 245 heute BAO § 245 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 245 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2026 z... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs1 BAO §245 Abs2 BAO §93 Abs3 litaVwRallg BAO § 245 heute BAO § 245 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 245 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2026 z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §150 BAO §245 Abs1 BAO §87 BAO §93 Abs3 lita BAO § 150 heute BAO § 150 gültig ab 01.03.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003 BAO § 150 gültig von 01.01.1962 bis 29.02.2004 ... mehr lesen...
1 Bei der Revisionswerberin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wurde eine Außenprüfung durchgeführt, bei der der Prüfer Feststellungen hinsichtlich Umsatz-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer für das Jahr 2016 sowie Umsatz- und Kapitalertragsteuer für den Zeitraum Jänner bis Oktober 2017 traf. 2 Das Finanzamt folgte dem Prüfer, erließ am 5. Juni 2018 entsprechende Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide und zog die Revisionswerberin zur Haftung für Kapitale... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist Masseverwalter im Insolvenzverfahren des M.K., welches mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 30. September 2014 eröffnet worden war. 2 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Bundesfinanzgericht eine Beschwerde des Revisionswerbers vom 19. Jänner 2015 gegen einen Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 20. Oktober 2005, mit welchem M.K. zur Haftung nach §§ 9 und 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der K. GmbH als deren Geschäftsführer herangez... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden hat die belangte Behörde Berichtigungsanträge der Beschwerdeführer in einer Angelegenheit der Gerichtsgebühren als verspätet zurückgewiesen. In den gleichlautenden Begründungen ging die belangte Behörde von Zustellungen der mit den Berichtigungsanträgen bekämpften Zahlungsaufträge an die Beschwerdeführer am 8. Februar 2013 aus. Die zur Erhebung eines Berichtigungsantrages in § 7 Abs. 1 GEG normierte Frist von 14 Tagen habe daher mit Ablauf des 22. Febr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2; AVG §45 Abs3; AVG §63 Abs5; AVG §66 Abs4; BAO §115 Abs1; BAO §115 Abs2; BAO §245 Abs1; BAO §273 Abs1 litb; VwGG §41 Abs1; VwGG §42 Abs2 Z3 litc; AVG § 39 heute AVG § 39 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3; AVG §63 Abs5; BAO §108 Abs4; BAO §245 Abs1;VwRallg; AVG § 33 heute AVG § 33 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 AVG § 33 gültig von 01... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3; AVG §45 Abs2; AVG §63 Abs5; BAO §108 Abs4; BAO §245 Abs1;VwRallg; AVG § 33 heute AVG § 33 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 AVG § 33... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: AVG §33 Abs3; AVG §45 Abs2; AVG §63 Abs5; BAO §108 Abs4; BAO §245 Abs1; PO §30;VwRallg; AVG § 33 heute AVG § 33 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2; BAO §245 Abs1; BAO §273 Abs1 litb; VwGG §42 Abs2; BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2; AVG §45 Abs3; AVG §63 Abs5; AVG §66 Abs4; BAO §115 Abs1; BAO §115 Abs2; BAO §245 Abs1; BAO §273 Abs1 litb; VwGG §41 Abs1; VwGG §42 Abs2; AVG § 39 heute AVG § 39 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5... mehr lesen...
Per 24. März 2004 fertigte das Finanzamt einen Haftungsbescheid aus, mit dem es den Beschwerdeführer, vertreten durch eine näher bezeichnete Wirtschaftstreuhand GmbH in 1180 Wien, zur Zahlung eines Betrages von EUR 714.375,72 verpflichtete. Adressiert wurde dieser Bescheid an den Beschwerdeführer persönlich, der ihn gemäß der in den Verwaltungsakten erliegenden Rückscheinkopie (am 25. März 2004?) vom Postbeamten ausgefolgt erhielt. Beim Finanzamt einlangend mit 23. Mai 2005 erh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs1;BAO §308 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wie schon in seinem Wiedereinsetzungsantrag stellt sich der Abgabepflichtige auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf den Standpunkt, dass er im Zeitpunkt der Zustellung des Haftungsbescheides depressionsbedingt "prozessual handlungsunfähig" gewesen sei. Unter Zugrundele... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde u.a. die Berufung gegen den Haftungs- und Zahlungsbescheid hinsichtlich Kapitalertragsteuer über den Prüfungszeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 1992 als verspätet zurückgewiesen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, im Betrieb der beschwerdeführenden Gesellschaft (in der Folge: Beschwerdeführerin) habe für den Zeitraum 1990 bis 1992 eine Außenprüfung stattgefunden. Am 29. Mai 1995 sei unter Bezugnahme auf das Prüfungsergebnis ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §245 Abs1;BAO §273;BAO §289 Abs1;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/17/0232 E 20. November 2002 RS 1
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Vor Zurückweisung einer Berufung als verspäte... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. September 2001 wurde der Beschwerdeführer gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Körperschaftsteuer und Nebengebühren einer GesmbH in Höhe von rund 68.000 EUR herangezogen. Die dagegen erhobene Berufung wies das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 19. Oktober 2001, welche dem Beschwerdeführer am 24. Oktober 2001 zugestellt wurde, als unbegründet ab. Mit Bescheid vom 10. September 2001 wurde der Beschwerdeführer gemäß Paragraphen 9, und 80 BAO zur Haftung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs1;BAO §245 Abs3;BAO §245 Abs4;BAO §276 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/13/0220
Rechtssatz: Dass das Finanzamt mit Bescheid vom 7. Februar 2002 (zugestellt am 12. Februar 2002) das nach § 276 Abs. 1 BAO (idF vor der Änderung durch das AbgRmRefG, BGBl I Nr. 97/2002) iVm... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der beschwerdeführenden Partei (in der Folge: Beschwerdeführerin) gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1999 zurück und hob die Berufungsvorentscheidung dieses Finanzamtes vom 4. Juli 2003 auf. In der Begründung: führte sie aus, die Beschwerdeführerin sei eine Leasinggesellschaft mit Sitz in Deutschland, welche an ein im Inland gelegenes Hotel Einrichtungen vermietet habe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs1;BAO §245 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Nach § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Enthält ein Bescheid keine
Begründung: , verweist er aber auf eine gesondert ergehende
Begründung: , so wird entsprechend dem letzten Satz die Berufungsfrist erst mit Bekanntgabe (Zustellung) der nachträglichen Begründungsausfertigung in La... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Gemeindevorstandes der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 23. Jänner 2002 wurde spruchgemäß die von der Beschwerdeführerin "gegen die Berufungsvorentscheidung des Bürgermeisters vom 24. September 2001 eingebrachte Berufung" als unbegründet abgewiesen. Mit dem erwähnten Abgabenbescheid des Bürgermeisters sei eine Kanalgebühr (Bereitstellungsgebühr) vorgeschrieben worden, wogegen die Beschwerdeführerin Berufung erhoben habe. 1.2. Mit dem (weiteren) Bescheid vom ... mehr lesen...
Index: L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt KärntenL34002 Abgabenordnung Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §245 Abs1;BAO §278;BAO §289 Abs1;B-VG Art119a Abs5;GdO Allg Krnt 1998 §95 Abs1;LAO Krnt 1991 §193 Abs1;LAO Krnt 1991 §210;LAO Krnt 1991 §2... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 31. Mai 1999 wurde die Beschwerdeführerin (J. Tosnar) als Verpächterin nach § 4 des Wiener Getränkesteuergesetzes 1992 iVm § 2 und § 5 WAO für die im Zeitraum Jänner 1994 bis Juni 1995 im Betrieb der J. Tosnar GmbH entstandene Getränkesteuerschuld samt Säumnis- und Verspätungszuschlag sowie Zwangsstrafen von insgesamt S 56.706,-- zur Haftung herangezogen. Mit dem bei der Behörde am 29. Juni 1999 eingelangten Schriftsatz vom 23. Ju... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE6JL34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 61997CJ0437 Evangelischer Krankenhausverein Wien VORAB;BAO §245 Abs1;EURallg;LAO Wr 1962 §191 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wird eine Berufung nicht fristgerecht eingebracht und war sie deshalb mit Recht zurückzuweisen, dann hatte der Abgabenpflichtige auch keinen Rechtsbehelf... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Steinmetzunternehmen. Im Zuge einer bei ihr durchgeführten, im Jahr 1989 abgeschlossenen, den Zeitraum 1983 bis 1985 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin im Juni 1983 mit bisherigen Dienstnehmern ("Bodenlegepersonal") Verträge abgeschlossen habe, auf Grund deren sich eine Aufteilung des Leistungsentgeltes in Lohn einerseits und in Werkvertragsvergütung andererseits ergäbe. Die Vertragsve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §150;BAO §245 Abs1;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Dass die
Begründung: eines Bescheides auch gesondert (hier in Form des Betriebsprüfungsberichtes) ergehen darf, ergibt sich schon aus der Regelung des § 245 Abs 1 zweiter Satz BAO über den Beginn des Laufes der Berufungsfrist, wenn eine im Bescheid angekündigte gesonderte Bescheidbegr... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten wurde gegenüber der beschwerdeführenden Wirtschaftstreuhandgesellschaft mit Bescheid vom 24. April 1997 der Widerruf der Aussetzung der Einhebung von Abgabenschuldigkeiten ausgesprochen. Gegen diesen Bescheid sowie einen Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen wurde mit Schriftsatz vom 17. Juni 1997 Berufung erhoben. Darin wurde beantragt, "die ursprüngliche Aussetzung der Einhebung wiederum in Kraft zu setze... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §218 Abs2;BAO §245 Abs1;BAO §245 Abs2;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Die Auffassung, ein Bescheid könne mangels
Begründung: keine rechtlichen Wirkungen entfalten, ist unzutreffend. Vielmehr kommt es hinsichtlich der hier maßgebenden Wirkungen (hier die Verpflichtung zur Entrichtung der A... mehr lesen...