RS Vwgh 1999/2/17 99/14/0002

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Veröffentlicht am 17.02.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §245 Abs1;
BAO §308 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/14/0003 E 17. Februar 1999

Rechtssatz

Bereits das Unterbleiben der Erteilung des Auftrages zur Erhebung der Berufung führt zur Versäumung der Berufungsfrist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999140002.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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