RS Vwgh 1999/2/17 99/14/0002

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Veröffentlicht am 17.02.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §245 Abs1;
BAO §308 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/14/0003 E 17. Februar 1999

Rechtssatz

Die Übersendung von Bescheidkopien ohne entsprechenden Auftrag bewirkt für sich nicht die Erhebung einer Berufung. Wird eine Bescheidkopie ohne weitere Anweisung dem Rechtsanwalt übersandt, so handelt es sich um eine auffallende Sorglosigkeit des Abgabepflichtigen, wenn er nicht rechtzeitig mit dem Rechtsanwalt Kontakt aufnimmt und den entsprechenden Auftrag erteilt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999140002.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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