RS Vwgh 2000/12/14 95/15/0171

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2000
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §150;
BAO §245 Abs1;
BAO §288 Abs1 litd;
BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Dass die Begründung eines Bescheides auch gesondert (hier in Form des Betriebsprüfungsberichtes) ergehen darf, ergibt sich schon aus der Regelung des § 245 Abs 1 zweiter Satz BAO über den Beginn des Laufes der Berufungsfrist, wenn eine im Bescheid angekündigte gesonderte Bescheidbegründung ergeht. Eine solche Regelung setzt nämlich die Zulässigkeit der gesonderten Bescheidbegründung voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150171.X04

Im RIS seit

21.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten