Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs2 BAO §212a Abs9 BAO §236 Abs1 BAO § 212 heute BAO § 212 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 BAO § 212 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/201... mehr lesen...
1 Mit Eingabe vom 24. Mai 2022 beantragte die Revisionswerberin gemäß § 236 BAO die teilweise Nachsicht des Abgabenrückstandes, soweit dieser einen Betrag in der Höhe von 10.000 € übersteige, sodass mit der Zahlung eines Betrages von 10.000 € kein weiterer Abgabenrückstand bestehe. Sie machte dazu geltend, es bestehe ein Abgabenrückstand in der Höhe von 22.019,80 €, der zuletzt gestundet worden sei. Der Rückstand betreffe im Wesentlichen Nachforderungen zur Einkommensteuer 2003 bis ... mehr lesen...
1 Mit (in den vorgelegten Akten des Verfahrens nicht enthaltenem) Bescheid vom 18. März 2014 teilte das Zollamt Feldkirch Wolfurt dem Mitbeteiligten die buchmäßige Erfassung von gemäß Art. 202 des Zollkodex entstandenen Eingangsabgaben in der Höhe von 9.720 € mit und setzte eine Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG in Höhe von 107,41 € fest. Mit (in den vorgelegten Akten des Verfahrens nicht enthaltenem) Bescheid vom 18. März 2014 teilte das Zollamt Feldkirch Wolfurt dem ... mehr lesen...
Index: E3R E02101000E3R E02200000E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a BAO §212a Abs9 lita BAO §217 Abs4 litb BAO §230 Abs631992R2913 ZK 1992 Art24432013R0952 ZK 2013 Art45 Abs2 BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Index: E3R E02101000E3R E02200000E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs9 lita BAO §217 31992R2913 ZK 1992 Art23231992R2913 ZK 1992 Art24432013R0952 ZK 2013 Art11432013R0952 ZK 2013 Art45 Abs2 BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber war im Jahr 1996 atypisch stiller Gesellschafter der X GmbH und erzielte im Zusammenhang mit dieser Beteiligung Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das für die X GmbH und Mitgesellschafter zuständige Finanzamt setzte die Einkünfte für das Jahr 1996 mit Bescheid vom 14. August 2001 gemäß § 188 BAO fest, woraufhin das für den Revisionswerber zuständige Finanzamt einen gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheid 199 6 erließ, der zu einer Erhöhung der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs9 BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1 BAO §212a Abs8 BAO §212a Abs9 BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6... mehr lesen...
1 Das Zollamt Graz (die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde; in der Folge kurz: Zollamt) hatte mit "Sammelbescheid" vom 8. Juni 2015 für die Ablagerung von insgesamt 251.885 Tonnen Baurestmassen auf näher bezeichneten Grundstücken in P für die Jahre 2009 bis 2013 einen Altlastenbeitrag in Höhe von EUR 2.119.914,40 sowie einen Säumniszuschlag und einen Verspätungszuschlag von jeweils EUR 42.398,28 festgesetzt, wogegen die Revisionswerberin mit Schriftsatz vom 15. Juli 2015... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs9; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin gab für 2007 keine Umsatzsteuervoranmeldungen ab und leistete keine Umsatzsteuervorauszahlungen. Am 13. November 2008 brachte sie die Umsatzsteuererklärung 2007 ein, in der sie einen Umsatz von 45.000 EUR sowie Vorsteuern von ca. 1 Mio EUR bekanntgab. 2 Mit Bescheid des Finanzamtes vom 16. April 2010 wurden die Umsätze mit 0 EUR festgestellt und die Vorsteuern nicht anerkannt. 3 Mit Bescheid vom 18. Dezember 2013 gab der unabhängige Finanzsenat d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §7; BAO §205a; BAO §212a Abs9;VwRallg; ABGB Art. 4 § 7 heute ABGB Art. 4 § 7 gültig ab 01.01.2005 BAO § 205a heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §205a; BAO §212a Abs9; BAO § 205a heute BAO § 205a gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 205a gültig von 01.09.2019 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §205a; BAO §212a Abs9; BAO § 205a heute BAO § 205a gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 205a gültig von 01.09.2019 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs3; BAO §212a Abs9; BAO §212a; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs3; BAO §212a Abs9; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1; BAO §212a Abs8; BAO §212a Abs9; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs9; BAO §4 Abs1; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1; BAO §212a Abs2; BAO §212a Abs9; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; BAO §212 Abs2; BAO §212a Abs9; BAO §212b Z1; BAO § 212 heute BAO § 212 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 BAO § 212 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
1 Mit Schriftsatz vom 27. März 2008 wurde gegen Haftungs- und Abgabenbescheide für die Jahre 2003, 2004, 2005 und 2006 Berufung erhoben und die Aussetzung der Einhebung der aus diesen Bescheiden resultierenden Nachforderungen einschließlich eines Säumniszuschlages in Höhe von insgesamt 11.937,01 EUR gemäß § 212a BAO beantragt. 1 Mit Schriftsatz vom 27. März 2008 wurde gegen Haftungs- und Abgabenbescheide für die Jahre 2003, 2004, 2005 und 2006 Berufung erhoben und die Ausse... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Linz vom 27. Mai 2014 wurden der Revisionswerberin aufgrund der von ihr mit Eingabe vom 7. Dezember 2011 beantragten Stundung betreffend einen Abgabenbetrag von 18.843,30 EUR Stundungszinsen in Höhe von 2.431,56 EUR vorgeschrieben. 2 Mit Bescheid des Stadtsenats der Stadt Linz vom 28. August 2014 wurde die Berufung der Revisionswerberin gegen diese Vorschreibung abgewiesen. 3 Dagegen erhob die Revisionswerberin Beschwerde. Begrün... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Das Finanzamt zog die beschwerdeführende GmbH zur Haftung für Kapitalertragsteuer 1994, 1995 und 1996 heran. Gegen den Bescheid betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 1994 und 1995 brachte die Beschwerdeführerin die Berufung vom 10. September 1999 ein. Gegen den Bescheid betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 1996 brachte sie die Berufung vom 25. Mai 2000 ein. In dieser Berufung vom 25. Mai... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid wies das Finanzamt ein vom Beschwerdeführer eingebrachtes Nachsichtsansuchen betreffend Aussetzungszinsen in Höhe von S 379.638,-- und Nebengebühren (Pfändungsgebühren und Säumniszuschläge) in Höhe von S 124.132,-- mit der Begründung: ab, dass die vorgebrachten Argumente nicht geeignet seien, eine Unbilligkeit unter Beweis zu stellen. Durch die Vorgangsweise der Abgabenbehörde sei keineswegs ein beträch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs9;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0031 E 20. Jänner 2000 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Dass die Einhebung von Aussetzungszinsen im Hinblick darauf, dass diese Zinsen durch den vom Abgabepflichtigen eingebrachten Antrag auf Aussetzung der Einhebung strittiger Abgaben ausgelöst wurden, nicht sachlich unbillig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs9;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0065 E 16. Oktober 2002 RS 3 Stammrechtssatz Vor dem Hintergrund, dass es in der Ingerenz des Abgabepflichtigen liegt, das Entstehen der Aussetzungszinsen in gegebenenfalls beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, kann auch eine allfällig lange Dauer ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit jenem des hg. Erkenntnisses vom 13. September 2006, 2002/13/0105, mit dem die im Instanzenzug ergangene Festsetzung von Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1990 bis 1994 gegenüber dem Beschwerdeführer (auch des vorliegenden Falles) wegen rechtsirriger Annahme des Bestehens einer Befugnis zur Globalschätzung durch die dort belangte Behörde aufgehoben werden musste. Die Einhebung der Abgaben, deren Festsetzung den Gegenstan... mehr lesen...
Mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 22. Oktober 2003 wurden gegenüber dem Beschwerdeführer dort näher bezeichnete Eingangsabgaben und eine Abgabenerhöhung im Gesamtbetrag von EUR 2.456.474,84 gemäß § 217 Abs. 1 des Zollkodex (ZK) buchmäßig erfasst und gemäß Art. 221 Abs. 1 ZK mitgeteilt. Gemäß § 73 ZollR-DG trete die Fälligkeit mit Beginn des Tages ein, an dem die Abgaben spätestens zu entrichten seien. Laut der in diesem Bescheid enthaltenen Zahlungsaufforderung werde für die... mehr lesen...
Index: E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art232;BAO §212 Abs2;BAO §212a Abs9;BAO §217 Abs1;BAO §221a Abs2;ZollRDG 1994 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0256 E 18. September 2003 RS 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu den Nebengebühren (Säumniszuschlag, Stundungs- und Aussetzungszinsen... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Mai 2000 bewilligte das Finanzamt die Aussetzung der Einhebung von Kapitalertragsteuer in Höhe von insgesamt 55,662.403 S. Nach Verbuchung der Aussetzung erhöhte sich das auf dem Abgabenkonto der beschwerdeführenden Bank bestehende Guthaben auf rund 86 Mio. S. Mit Schreiben vom 3. August 2000 ersuchte die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf ein "Guthaben von ATS 55,662.403,--" um Überweisung des Betrages auf ein näher bezeichnetes Bankkonto. Mit Besch... mehr lesen...