Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §200 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 83;
Rechtssatz: Steht noch nicht fest, ob es sich bei dem Betrieb des Abgabepflichtigen (hier: eine von einem Univ Prof betriebene Schweinemastanlage) um eine Einkunftsquelle handelt, sind die Abgaben nur vorläufig fe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1; Beachte Besprechung in:
EStZ 1990/1, S 29;
Rechtssatz: Ob ein Bescheid vorläufig oder endgültig ergehen soll, ist der Abgabenbehörde nicht schlechtweg anheimgestellt. Nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 200 Abs. 1 BAO steht es im freien Ermessen der Behörde, den Bescheid zunächst als "vorläufigen Bescheid" zu erlasse... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde in - unbestrittenermaßen fristgerechter - Ausübung ihres Aufsichtsrechtes gemäß § 299 Abs. 2 BAO die Bescheide des Finanzamtes, mit denen die Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer der Beschwerdeführerin für 1986 festgesetzt worden war, wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes auf, weil jedenfalls keine endgültige, sondern höchstens eine vorläufige Abgabenfestsetzung gemäß § 200 Abs. 1 BAO hätte erf... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs1BAO §200 Abs1BAO §200 Abs2BAO §299 Abs2 Beachte Besprechung in:JBl 2003, Heft 10a, S. 783 - 796;
Rechtssatz: Ein endgültiger Abgabenbescheid darf nur ergehen, wenn der Abgabenanspruch dem Grunde und der Höhe nach eindeutig und zweifelsfrei geklärt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §198 Abs1BAO §200 Abs1BAO §299 Abs2EStG 1972 §2 Abs1GewStG §1 Abs1KStG 1966 §2 Abs1UStG 1972 §2 Abs5 Z2 Beachte Besprechung in:JBl 2003, Heft 10a, S. 783 - 796;
Rechtssatz: Die aufsichtsbehördliche Aufhebung einer (endgültigen) Festsetzung von KSt, GewSt und USt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wies in seiner Einkommensteuererklärung für 1984 (Beilage) für das Grundstück A einen Überschuß der Werbungskosten über die Einnahmen von S 633.248,20 aus. Aus einer weiteren Beilage zur Einkommensteuererklärung für 1984 (Hausertragsrechnung) geht hervor, daß auf dem vom Beschwerdeführer 1983 erworbenen Grundstück A in den Jahren 1983 und 1984 ein Mietobjekt (Wohnhaus) errichtet worden ist. Die Hausertragsrechnung spricht von einer "Vermietung ab 1985" und wirft f... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;
Rechtssatz: Da ein, wenn auch hoher Verlust eines Jahres für sich allein die Ertragsfähigkeit einer Tätigkeit noch nicht in Frage stellt, läßt er für sich allein auch die Abgabepflicht (ihren Umfang) noch nicht als iSd § 200 Abs1 BAO ungewiß erscheinen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;
Rechtssatz: Wenn auch die Abgabepflicht (ihr Umfang) gem § 200 Abs 1 BAO noch ungewiß ist, so muß sie doch nach dem Gesetz wahrscheinlich sein. Es genügt also nicht, daß die (höhere) Abgabepflicht wegen Nichtausgleichsfähigkeit eines aus "Liebhaberei" erlittenen "Verlustes" möglich ist, sondern sie muß wahrscheinlich sein. Ein wenn auch hoh... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37166 Kanalabgabe Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1 impl;KanalabgabenG Stmk 1955 §2 Abs2;KanalabgabenG Stmk 1955 §4 Abs2;KanalabgabenG Stmk 1955 §7 Abs1 litc;LAO Stmk 1963 §152 Abs1; Beachte Siehe jedoch:
92/13/0097 E 26. Jänner 1994 RS 1;
Rechtssatz: Wegen funktioneller Unzuständigkeit darf die Berufungsbehörde (Vor... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;LAO Bgld 1963 §152 Abs1;
Rechtssatz: Aus den Worten "nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens" geht hervor, daß es sich hiebei um Ungewißheiten im Tatsachenbereich handeln muß. Besteht - ungeachtet des Umstandes, daß in der Verordnung der Gemeinde sowohl die Baukosten als auch der Einheitssatz als "vorlä... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37166 Kanalabgabe Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1 impl;KanalabgabenG Stmk 1955 §2 Abs2;KanalabgabenG Stmk 1955 §4 Abs2;KanalabgabenG Stmk 1955 §7 Abs1 litc;LAO Stmk 1963 §152 Abs1;
Rechtssatz: Eine vorläufige Festsetzung von Abgaben ist nur erlaubt, wenn die Abgabepflicht oder deren Umfang nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfa... mehr lesen...
Die W-GmbH & Co KG in Wien wurde durch Eintritt der W Ges.m.b.H. Salzburg mit Stichtag vom 1. August 1976 in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt. Komplementär dieser Kommanditgesellschaft wurde die Ges.m.b.H., die bisherigen persönlich haftenden Gesellschafter wurden Kommanditisten. Für diesen gemäß § 2 Abs. 1 KVG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z. 4 KVG gesellschaftsteuerpflichtigen Vorgang setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Salzburg zunächst mit dem gemäß § 20... mehr lesen...
Index: Verkehrssteuern32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1BAO §200 Abs2BAO §50 Abs1
Rechtssatz: Nach den § 50 ff BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen, und zwar in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen. Daraus folgt, daß dann, wenn nach dem Ergehen eines vorläufigen Abgabenfestsetzungsbescheides eine andere Behörde als jene, die den Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Erklärt das Finanzamt den Bescheid über die vorläufige Nichtfestsetzung der Abgabenschuld später gem § 200 Abs 2 BAO zum endgültigen Bescheid, so kann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über eine zu diesem Bescheid ergangene Berufungsentscheidung auf die Fr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §200 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0063 E 16. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Finanzamt hat bei der Veranlagung von Amts wegen zu prüfen, ob sich die Frage nach der Einkunftsquelle (hier: Beteiligung als echter stiller Gesellschafter) bereits beantworten läßt oder nicht, bejahendenfalls in welcher Richtung. ... mehr lesen...
Auf Grund seiner Beitrittserklärung vom 7. November 1984, mit der er eine stille Beteiligung von S 300.000,-- plus 5 % Agio übernommen hat, ist der Beschwerdeführer echter stiller Gesellschafter einer GmbH mit den Rechten und Pflichten aus einem formularmäßigen Gesellschaftsvertrag vom Oktober 1984. Er erklärte für 1984 aus dieser Beteiligung negative Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von S 425.697,-- (Verlustanteil S 299.697,- -, Zinsenvorauszahlungen und Bankspesen für einen Kre... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §200 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das Finanzamt hat bei der Veranlagung von Amts wegen zu prüfen, ob sich die Frage nach der Einkunftsquelle (hier: Beteiligung als echter stiller Gesellschafter) bereits beantworten läßt oder nicht, bejahendenfalls in wel... mehr lesen...
Mit dem an "AB" (d.i. der Beschwerdeführer) "und C" als Eigentümer des Grundstückes Nr. nnn der KG X ergangenen Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Schachendorf vom 14. November 1979 wurde gemäß den §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 27. September 1956 über die Einhebung einer Gebühr für den Anschluss an die Gemeindekanalanlagen, LGBl. für das Burgenland Nr. 1/1957, in der Fassung des Gesetzes vom 18. Oktober 1966, LGBl. Nr. 9/1967 (im folgenden: Bgld KAGebG) in Verbindung mit dem Gemei... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1 impl; BAO §200 Abs2 impl; BAO §207 Abs1 impl; BAO §207 Abs2 impl; BAO §208 Abs1 lita impl; BAO §208 Abs1 litd impl;LAO Bgld 1963 §152 Abs1;LAO Bgld 1963 §152 Abs2;LAO Bgld 1963 §156 Abs1;LAO Bgld 1963 §156 Abs2;LAO Bgld 1963 §157 lita;LAO Bgld 1963 §157 litc; BAO § 200 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1 impl; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind seit 28. Juli 1966 miteinander verheiratet und hatten im Jahre 1966 ihren Wohnsitz in Wien. Der Erstbeschwerdeführer bezog Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die Zweitbeschwerdeführerin war bis zum 31. Mai 1966 an einer Personengesellschaft beteiligt, die ein Saunaunternehmen betrieb. Mit Wirkung vom 31. Mai 1966 veräußerte die Zweitbeschwerdeführerin ihren Anteil an der Gesellschaft einschließlich eines Liegenschaftsanteiles. Auf Grund des Ergebnisse... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §200 Abs1;EStG 1967 §34 Abs1; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geän... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §200 Abs1; BAO §279 Abs1; BAO §279 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z1; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 z... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1 impl;LAO Krnt 1966 §152; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1; BAO §299 Abs2; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/04 Zolltarifgesetz Präferenzzollgesetz
Norm: BAO §200 Abs1;ZTG 1958 TNr73.11;ZTG 1958 TNr73.21B; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §200 Abs1;GebG 1957 §9; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...