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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §200 Abs1;Rechtssatz
Bei ungewissem Umfang des Erbanfalls kann die Behörde mit der Erlassung eines vorläufigen Abgabenbescheides vorgehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001868.X03Im RIS seit
07.08.2001