Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1; BAO §200 Abs2; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1; BAO §208 Abs1 litd; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1; BAO §200 Abs2; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1; BAO §243; BAO §93 Abs2; BAO §93 Abs3 lita;VwRallg; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.202... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1; BAO §200 Abs2; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Gesellschafter der beschwerdeführenden OG sind der Röntgenfacharzt Dr. K (85 % Beteiligung) und seine in seiner Ordination als Dienstnehmerin tätige Ehefrau. Der Sitz der Beschwerdeführerin befindet sich in den Ordinationsräumlichkeiten des Dr. K. Die Beschwerdeführerin erwarb ein Ultraschallgerät (Rechnung vom 17. Dezember 2002 über 107.000 EUR plus Umsatzsteuer von 21.400 EUR) und eine Entwicklungsmaschine (Rechnung vom 28. Mai 2003 über 21.867,25 EUR plus Umsatzsteuer von 4. 373,45... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1; BAO §208 Abs1 litd; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1; BAO §208 Abs1 litd; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1; BAO §200 Abs2; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 200 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin als Bestandgeberin schloss (unterfertigt am 8. Juli bzw. 14. Juni 2002) mit einer Bestandnehmerin über eine im Vertrag näher definierte Fläche von ca. 2750 m2 in einem Einkaufszentrum einen schriftlichen Bestandvertrag, in dem abgesehen von der Vereinbarung eines "Mindestbestandzinses" von ATS 132,60 pro Monat pro Quadratmeter, an sich ein "Umsatzbestandzins" in der Höhe von 5 % vom Nettoumsatz zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart wurde. Als Vertragsbe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: § 200 Abs. 1 Satz 1 BAO bedeutet zwar nicht, dass es der Behörde schlechthin anheim gestellt ist, ob ein Bescheid vorläufig oder endgültig ergehen soll, besagt aber, dass dann, wenn die gesetzlich normierten Voraussetzungen der zitierten... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Juli 2003 erteilte der Bürgermeister der beschwerdeführenden Marktgemeinde der mitbeteiligten Partei für ein näher bezeichnetes Grundstück die Bewilligung für die Änderung des Nebengebäudes in ein Wohnhaus. Mit vorläufigem Abgabenbescheid ebenfalls vom 29. Juli 2003 setzte der Bürgermeister der beschwerdeführenden Marktgemeinde für den Anschluss dieses Grundstücks bzw. des darauf zu errichtenden Bauwerkes an die Gemeindewasserversorgungsanlage den vorläufig... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1; BAO §200 Abs2; BAO §251;LAO Krnt 1991 §150 Abs1;LAO Krnt 1991 §150 Abs2;LAO Krnt 1991 §198; BAO § 200 heute BAO § 200 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Abweisung seines Antrages auf Endgültigerklärung des Einkommensteuerbescheides 2001 keine Folge. Zur Begründung: wird ausgeführt, der Beschwerdeführer habe im Jahr 2001 neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit solche aus Gewerbebetrieb, nämlich der Herstellung von Oblaten, erzielt. Der Beschwerdeführer habe darauf hingewiesen, dass der Gewerbebetrieb bereits seit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §200 Abs1;LiebhabereiV 1993 §1 Abs1;
Rechtssatz: Wenn die belangte Behörde die Ansicht vertritt, die Einkommensteuer des Jahres 2001 sei zu Recht vorläufig festgesetzt, weil die (künftige) Umsatzentwicklung ebenso ungewiss sei, wie die Frage, ob "von Seiten des Bw. entsprechende Maßnahmen g... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen im deutschen Vereinsregister eingetragenen Verein, für den im Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung vom 21. Dezember 1998 der Betriebsgegenstand bzw. die Art der Tätigkeit mit "Jugend- und Ferienheim" angegeben wird. Unter Tz. 13 des Prüfungsberichtes wird zur Umsatzsteuer ausgeführt, die von den Teilnehmern an so genannten "Freizeiten" geleisteten Aufenthaltsbeiträge seien vom Beschwerdeführer bisher dem ermäßigten Umsatzsteuersat... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;BAO §289 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0187 E 21. Jänner 2004 RS 1 Stammrechtssatz In seinem Erkenntnis vom 26. Jänner 1994, 92/13/0097, hat der Verwaltungsgerichtshof die Zulässigkeit einer Endgültigerklärung eines nach § 200 Abs 1 BAO vorläufig erlassenen Bescheides durch die Berufungsbehörde mit ausführlicher ... mehr lesen...
Im Zeitraum vom 24. November 1989 bis 10. April 1992 beteiligten sich insgesamt sechs Gesellschaften, teilweise als Treuhänder für diverse Anleger, an der N GmbH als atypisch stille Gesellschafter mit Einlagen zwischen 3 Mio. S und 43,7 Mio. S. Nach den insoweit unstrittigen Feststellungen im angefochtenen Bescheid lassen sich die Bestimmungen der Gesellschaftsverträge im Wesentlichen folgendermaßen zusammenfassen: "Die atypisch stillen Gesellschafter sind am Ergebnis sowie am Vermöge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;BAO §279 Abs1;BAO §289 Abs2;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/13/0287 E 10. August 2005
Rechtssatz: Als verfehlt erweist sich die Rüge der Beschwerdeführer, die belangte Behörde habe die gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig erlassenen Einheitswertbescheide mit dem... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die (wie ihre Rechtsvorgängerin) Bankgeschäfte betreibt, entrichtete Börsenumsatzsteuer (im Folgenden ist mit "Beschwerdeführerin" stets auch ihre Rechtsvorgängerin gemeint). Nach den vorgelegten Verwaltungsakten wird diese Steuer seit 1955 in Anwendung des § 37 KVG mit einem jährlichen Pauschalbetrag festgesetzt. Hier gegenständlich sind die Vorschreibungen für die Jahre 1994 bis 1997. Unter Berücksichtigung des Steueraufkommens jeweils des Vorjahres erli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;
Rechtssatz: Vorläufige Bescheide nach § 200 Abs. 1 BAO sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen und mangels ausdrücklicher Bezeichnung ist ein solcher Bescheid als endgültiger Bescheid anzusehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2001160565.X03 Im RIS seit 01.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reichte für das Jahr 1992 eine Einkommensteuererklärung ein. In einer Beilage zu dieser Erklärung ersuchte der Beschwerdeführer bezüglich der "Berechnung der Werbungskosten die Erledigung für 1988" abzuwarten. In seiner Berufung gegen den vom Finanzamt in der Folge gemäß § 200 Abs 1 EStG 1988 erlassenen Einkommensteuerbescheid für 1992 wandte der Beschwerdeführer ein, das Finanzamt habe "entgegen seinen Anträgen" keinerlei Werbungskosten berücksichtigt. Er beantra... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;BAO §276;BAO §279 Abs1;BAO §289 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in:AnwBl 7 u 8/2005, S 351 bis 352;
Rechtssatz: In seinem Erkenntnis vom 26. Jänner 1994, 92/13/0097, hat der Verwaltungsgerichtshof die Zulässigkeit einer Endgültigerklärung eines nach § 200 Abs 1 BAO vorläufig erla... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, dem Beschwerdeführer am 25. Mai 2000 zugestellten Berufungsbescheid wurde ihm gegenüber die Umsatzsteuervorauszahlung für den Kalendermonat November 1997 im Instanzenzug festgesetzt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes und wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften erhobene Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof mit Berichterverfügung vom 12... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §200 Abs1;UStG 1994 §21 Abs3;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat, wird ein Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen durch die Erlassung eines Umsatzsteuerbescheides, der den gleichen Zeitraum umfasst, derart außer Kraft g... mehr lesen...
Geschäftsgegenstand der Beschwerdeführerin ist die Vermietung von Verkaufsflächen in einem Einkaufszentrum in P an Unternehmer. Sie verbreitet unter der Bezeichnung "PN" eine Broschüre, in welcher sich Einschaltungen befinden, mit denen Waren und Dienstleistungen der Mieter der Beschwerdeführerin beworben werden. Mit Bescheid des Magistrates der mitbeteiligten Landeshauptstadt Linz vom 17. Februar 1998 wurde einem Antrag der Beschwerdeführerin, über ihre Anzeigenabgabepflicht im ... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §289 Abs1;BAO §289 Abs2;LAO OÖ 1996 §149 Abs1;LAO OÖ 1996 §212 Abs1;LAO OÖ 1996 §212 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/17/0291 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/17/0072 E 30. Juli 1992 RS 2(hier OÖ LAO 1996 anzuwenden) Stammrechtssatz ... mehr lesen...