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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §200 Abs1;Rechtssatz
Die Vorläufigkeit der Abgabenfestsetzung umfaßt die gesamte Abgabenfestsetzung und nicht nur den Teil der Festsetzung, hinsichtlich dessen die Ungewißheit besteht, die zur Erlassung eines vorläufigen Bescheides geführt hat (Hinweis E 29.6.1965, 1808/64).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974000043.X01Im RIS seit
30.09.1975Zuletzt aktualisiert am
16.07.2013