Index
L34002 Abgabenordnung KärntenNorm
BAO §200 Abs1 impl;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1974/5, S 164 ff Stellungnahme von RA Dr. Arnold;Rechtssatz
Das Rechtsinstitut des vorläufigen Abgabenbescheides kann nicht dazu herangezogen werden, die Vorleistung einer Abgabe zu einem Zeitpunkt zu verlangen, in welchem feststeht, daß die Abgabepflicht noch nicht entstanden ist, mag auch das künftige Entstehen der Abgabepflicht wahrscheinlich sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001730.X02Im RIS seit
25.04.1974Zuletzt aktualisiert am
19.09.2017