Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen - mit derselben Geschäftszahl bezeichneten - Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer XXXX und die Zweitbeschwerdeführerin XXXX es zu verantworten haben, dass Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt wurden. Dadurch hätten Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen - mit derselben Geschäftszahl bezeichneten - Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer XXXX und die Zweitbeschwerdeführerin XXXX es zu verantworten haben, dass Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt wurden. Dadurch hätten Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) habe gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF als unbeschränkt haftende Gesellschafterin der XXXX , somit deren außenvertretungsbefugtes Organ, dafür einzustehen, "dass von Ihrem Unternehmen aus am 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, römisch 40 (im Folgenden: Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde betreffend den Beschwerdeführer wie folgt: " XXXX , geb. am XXXX , hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX ‘ nach außen berufene Person (Firmenbuchnummer: XXXX ) bzw. als vormaliger Inhaber der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX ‘ ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: " XXXX , geb. am XXXX , hat gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtliche Geschäftsführerin zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX nach außen berufene Person (Firmenbuchnummer XXXX ) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: " XXXX , geb. am XXXX , hat gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtliche Geschäftsführerin zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX nach außen berufene Person (Firmenbuchnummer XXXX ) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: "XXXX, geb. am XXXX, hat in den Wohnräumen am Standort ‚XXXX‘ entgegen § 74 Abs 1 Z 3 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, zuletzt geändert mit BGBl I 44/2014, eine Funkanlage, nämlich einen Black 3G Mobilfunk-Repeater, Marke/Type: WCDMA 950, Seriennr.: XXXX am 12.11.2015 von 10:00 bis 10:30 Uhr, im Frequenzbereich 1920,000 MHz b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung im Rahmen des behördlichen Strafverfahrens, dass die erstbeschwerdeführende Partei XXXX es zu verantworten habe, dass die Zweitbeschwerdeführerin elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung an die Empfängerin ohne deren vorherige Einwilligung gesandt habe. Dadurch habe die erstbesch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung im Rahmen des behördlichen Strafverfahrens, dass die erstbeschwerdeführende Partei XXXX es zu verantworten habe, dass die Zweitbeschwerdeführerin elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung an die Empfängerin ohne deren vorherige Einwilligung gesandt habe. Dadurch habe die erstbesch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 21.01.2016, 05.02.2016, 09.02.2016, 25.05.2016 sowie 02.06.2016 übermittelte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und das Burgenland (nunmehr: belangte Behörde) Aufforderungen zur Rechtfertigung an die Beschwerdeführer. Herrn Mag. XXXX (nunmehr: Erstbeschwerdeführer) wurde zusammenfassend zur Last gelegt, er habe es als zum Tatzeitpunkt nach außen vertretungsbefugtes Organ (handel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 21.01.2016, 05.02.2016, 09.02.2016, 25.05.2016 sowie 02.06.2016 übermittelte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und das Burgenland (nunmehr: belangte Behörde) Aufforderungen zur Rechtfertigung an die Beschwerdeführer. Herrn Mag. XXXX (nunmehr: Erstbeschwerdeführer) wurde zusammenfassend zur Last gelegt, er habe es als zum Tatzeitpunkt nach außen vertretungsbefugtes Organ (handel... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Straferkenntnis verhängte die belangte Behörde über den Beschwerdeführer als Vorsitzenden des XXXX eine Verwaltungsstrafe gemäß § 107 Abs. 2 Z 1 iVm § 109 Abs. 3 Z 20 TKG. 1. Mit dem bekämpften Straferkenntnis verhängte die belangte Behörde über den Beschwerdeführer als Vorsitzenden des römisch 40 eine Verwaltungsstrafe gemäß Paragraph 107, Absatz 2, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 109,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: " XXXX hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i. d.g.F., als handelsrechtliche Geschäftsführerin zur Vertretung der Firma XXXX ‘ nach außen berufene Person ( XXXX ), zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 6/2016, eine elektronische Post zu Zw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Inhaber eines XXXX dafür einzustehen habe, dass entgegen § 107 Abs. 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) BGBl. I 70/2003 idF BGBl. I 6/2016 am 01.01.2017, um 18.20 Uhr und am 01.02.2017, um 07.51 Uhr in seinem Namen und in seinem Auftrag mit der E-Mailadresse XXXX jeweils eine elektronische Post ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Straferkenntnis vom 10.08.2016 entschied die belangte Behörde wie folgt: "Herr XXXX hat als Obmann des Vereines ‚ XXXX ‘ (ZVR-Zahl XXXX ) am Standort ‚ XXXX ‘ zu verantworten, dass dieser "Herr römisch 40 hat als Obmann des Vereines ‚ römisch 40 ‘ (ZVR-Zahl römisch 40 ) am Standort ‚ römisch 40 ‘ zu verantworten, dass dieser 1) entgegen § 107 Abs 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden: belangte Behörde) übermittelte mit Schreiben vom 24. März 2017 zwei Aufforderungen zur Rechtfertigung an XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer). In diesen Schreiben wurde dem nunmehrigen Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe es zu verantworten, dass von einer ihm zuzuordnenden Prüfnummer jeweils ein Anruf zu Werbezwecken getätigt wor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden: belangte Behörde) übermittelte mit Schreiben vom 24. März 2017 zwei Aufforderungen zur Rechtfertigung an XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer). In diesen Schreiben wurde dem nunmehrigen Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe es zu verantworten, dass von einer ihm zuzuordnenden Prüfnummer jeweils ein Anruf zu Werbezwecken getätigt wor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit zwei gleichlautenden Schreiben vom 22.03.2017, GZ BMVIT-631.540/0826-III/FBW/2016, forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (belange Behörde) die nunmehrigen Beschwerdeführer, 1) XXXX (Erstbeschwerdeführer) und 2) 1. Mit zwei gleichlautenden Schreiben vom 22.03.2017, GZ BMVIT-631.540/0826-III/FBW/2016, forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (bel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit zwei gleichlautenden Schreiben vom 22.03.2017, GZ BMVIT-631.540/0826-III/FBW/2016, forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (belange Behörde) die nunmehrigen Beschwerdeführer, 1) XXXX (Erstbeschwerdeführer) und 2) 1. Mit zwei gleichlautenden Schreiben vom 22.03.2017, GZ BMVIT-631.540/0826-III/FBW/2016, forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (bel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem ersten angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde betreffend XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer) wie folgt: 1. Mit dem ersten angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde betreffend römisch 40 (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer) wie folgt: "Sie sind und waren zum ua Zeitpunkt Geschäftsführer der XXXX , somit deren außenvertretungsbefugtes Organ und gem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem ersten angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde betreffend XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer) wie folgt: 1. Mit dem ersten angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde betreffend römisch 40 (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer) wie folgt: "Sie sind und waren zum ua Zeitpunkt Geschäftsführer der XXXX , somit deren außenvertretungsbefugtes Organ und gem ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit dem bekämpften Bescheid sprach die belangte Behörde gemäß § 39 Abs. 1 VStG iVm § 74 Abs. 1 und § 109 Abs. 3 und Abs. 7 TKG 2003 aus, dass 10 im Einzelnen beschriebene, im Eigentum der beschwerdeführenden Gesellschaft stehende Handsprechfunkgeräte zur Sicherung der Strafe des Verfalls endgültig beschlagnahmt werden. Mit dem bekämpften Bescheid sprach die belangte Behörde gemäß Paragraph 39, Absatz eins, VStG in Verbi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Erkenntnis vom 21.09.2017 gab das Bundesverwaltungsgericht der oben genannten Beschwerde gegen ein Straferkenntnis teilweise Folge. Dabei wurde der zu zahlende Gesamtbetrag (Summe der verhängten Geldstrafe von 5.000,-- Euro und des Beitrags zu den Kosten von 500,-- Euro) mit 5.550,-- Euro statt mit 5.500,-- Euro angegeben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, dass die Erstbeschwerdeführerin XXXX und der Zweitbeschwerdeführer XXXX es zu verantworten haben, Anrufe – einschließlich das Senden von Fernkopien – zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt zu haben. Dadurch hätten die besagten beschwerdeführenden Partei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, dass die Erstbeschwerdeführerin XXXX und der Zweitbeschwerdeführer XXXX es zu verantworten haben, Anrufe – einschließlich das Senden von Fernkopien – zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt zu haben. Dadurch hätten die besagten beschwerdeführenden Partei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, dass die Erstbeschwerdeführerin XXXX und der Zweitbeschwerdeführer XXXX es zu verantworten haben, Anrufe – einschließlich das Senden von Fernkopien – zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt zu haben. Dadurch hätten die besagten beschwerdeführenden Partei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, dass die Erstbeschwerdeführerin XXXX und der Zweitbeschwerdeführer XXXX es zu verantworten haben, Anrufe – einschließlich das Senden von Fernkopien – zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt zu haben. Dadurch hätten die besagten beschwerdeführenden Partei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Strafverfügung des Fernmeldebüros für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden: belangte Behörde) vom 29.02.2016, BMVIT-631.540/0063-III/FBW/2016, wurde über den Erstbeschwerdeführer sowie über die beiden weiteren handelsrechtlichen Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei wegen des Betreibens von Handsprechfunkgeräten auf bewilligungspflichtigen Frequenzen eine Geldstrafe verhängt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Strafverfügung des Fernmeldebüros für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden: belangte Behörde) vom 29.02.2016, BMVIT-631.540/0063-III/FBW/2016, wurde über den Erstbeschwerdeführer sowie über die beiden weiteren handelsrechtlichen Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei wegen des Betreibens von Handsprechfunkgeräten auf bewilligungspflichtigen Frequenzen eine Geldstrafe verhängt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 25.01.2016 erging von Seiten der belangten Behörde eine Aufforderung zur Rechtfertigung an den Erstbeschwerdeführer, in welcher insbesondere festgehalten wurde: "Es wird Ihnen zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretungen begangen zu haben: Die XXXX, ist persönlich haftende Gesellschafterin der XXXX. Als Geschäftsführer der XXXX sind Sie somit auch außenvertretungsbefugtes Organ ... mehr lesen...