Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort XXXX nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "14.08.2014, 14:49 Uhr, die E-Mail XXXX somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die Produkte / Leistungen Ihres Unternehmens, unter Verwendung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort " XXXX " nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "14.08.2014, 14:51 Uhr, die E-Mail ‚ XXXX ' somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die Produkte / Leistungen Ihres Unternehmens, unter Verwen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort " XXXX " nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "14.08.2014, 14:51 Uhr, die E-Mail ‚ XXXX ' somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die Produkte / Leistungen Ihres Unternehmens, unter Verwen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort XXXX nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "3.9.2015, 17:09 Uhr, die E-Mail ‚ XXXX somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die Produkte / Leistungen Ihres Unternehmens, unter Verwendung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort XXXX nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "3.9.2015, 17:09 Uhr, die E-Mail ‚ XXXX somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die Produkte / Leistungen Ihres Unternehmens, unter Verwendung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort in XXXX, nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass "von Ihrem Unternehmen aus am 20.11.2013, ca 15 Uhr und am 21.11.2013, ebenfalls ca 15 Uhr, ein Anruf zu Werbezwecken zum Anschluss der XXXX, lautend auf XXXX, getä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort in XXXX, nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass "von Ihrem Unternehmen aus am 20.11.2013, ca 15 Uhr und am 21.11.2013, ebenfalls ca 15 Uhr, ein Anruf zu Werbezwecken zum Anschluss der XXXX, lautend auf XXXX, getä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Am 25.11.2015 erhob der Antragsteller fristgerecht Beschwerde gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 23.10.2015, BMVIT-631.540/0214-III/FBW/2015, und stellte zugleich den Antrag "auf Beigebung eines Verteidigers zur Erhebung einer Beschwerde in vollem Umfang", da dieser Verwaltungsstrafakt "derart außergewöhnlich" sei, dass "entsprechend kompetente Hilfe eines fachkundige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als Geschäftsführer der Zweitbeschwerdeführerin und somit als deren außenvertretungsbefugtes Organ und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher für Folgendes einzustehen habe: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als Geschäftsführer der Zweitbeschwerdeführerin und somit als deren außenvertretungsbefugtes Organ und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher für Folgendes einzustehen habe: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als Ge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 18.12.2014, BMVIT-636.540/0324-III/FBG/2014, entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Person der XXXX als unbeschränkt haftende Gesellschafterin der XXXX am Standort " XXXX " zu verantworten habe, dass "diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 44/2014, eine e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 11.08.2014, XXXX, entschied das Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) "als Inhaber der Firma XXXX am Standort ‚XXXX, XXXX' zu verantworten [habe], dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 102/2011, eine elektronische Post zu Zwecken ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 2. Juni 2015, XXXX, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Person der XXXX als persönlich haftende Gesellschafterin der XXXX XXXX am Standort "XXXX" zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde "über den Ersatz der Kosten, die von der [Beschwerdeführerin] für die Bereitstellung der Einrichtungen, die für die Übermittlung von Daten gemäß § 94 Abs 4 TKG 2003 erforderlich sind und ausschließlich in Umsetzung der Datensicherheitsverordnung (DSVO) BGBl II Nr. 402/2011 aufgewendet wurden" wie folgt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid entschie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX [...] zu verantworten [habe], dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 44/2014, eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers zugesendet [habe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX zu verantworten habe, dass diese "entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 44/2014, eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers zugesendet hat, indem, a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde betreffend den Beschwerdeführer: "Sie sind Geschäftsführer der XXXX, somit deren außenvertretungsbefugtes Organ und gem § 9 Abs 1 VStG 1991 idgF verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher und haben daher dafür einzustehen, dass von Ihrem Unternehmen aus unter Nutzung der Absenderadresse XXXX drei E-Mails, somit elektronische Post, zu Zw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als zur Vertretung der XXXX am Standort XXXX nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass "diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 44/2014, eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers zugesendet hat, indem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis (wortgleich erging am 19.05.2014 eine Aufforderung zur Rechtfertigung an den Beschwerdeführer) entschied die belangte Behörde, der Beschwerdeführer habe "als Geschäftsführer der XXXX , Firmenbuch-Nr XXXX, und somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass entgegen dem Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK) vom 03.02.2014... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 21.07.2014 übermittelte die belangte Behörde folgende "Aufforderung zur Rechtfertigung" an den Beschwerdeführer: "[...] Es wird Ihnen zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretung begangen zu haben: Sie haben als Inhaber der Firma XXXX am Standort " XXXX " zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 102/2011, eine elektro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde "über den Ersatz der Kosten, die von der [Beschwerdeführerin] für die Bereitstellung der Einrichtungen, die für die Übermittlung von Daten gemäß § 94 Abs 4 TKG 2003 erforderlich sind und ausschließlich in Umsetzung der Datensicherheitsverordnung (DSVO) BGBl II Nr. 402/2011 aufgewendet wurden" wie folgt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid entschie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit "Aufforderung zur Rechtfertigung" vom 31.01.2014 wurde dem Beschwerdeführer folgende Verwaltungsübertretung angelastet: " ... Es wird Ihnen zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretung begangen zu haben: Sie haben als Geschäftsführer der XXXX , Firmenbuch-Nr XXXX , und somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass die XXXX , welche unter ihrer Marke " ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde: "Es wird Ihnen zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretung begangen zu haben: Sie haben im Fahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen XXXX entgegen § 74 Abs 1 Z 3 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003 i.d.F. BGBl I 44/2014 eine Funkanlage, nämlich ein Radarwarngerät Fabr. Valentine One, XXXX von einem unbekannten Zeitpunkt bis zum 10.0... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 09. Juli 2014, BMVIT-631.540/0921-III/FBW/2013, entschied das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin) "zum ua Zeitpunkt Inhaberin des Einzelunternehmens XXXX [war] und daher dafür einzustehen [hat], dass am 28.10.2013, 12:14 von Ihrem Unternehmen aus ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 15. Juli 2014, BMVIT-636.540/0174-III/FBG/2014, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX am Standort XXXX nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass die Beschwerdeführerin als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs. 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 96/2013, eine elektronische Post ohne vorherige Einwilligung des Empfängers zu Zwecken der Direktwerbung z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe "als Geschäftsführer, und damit als gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 3/2008, zur Vertretung nach außen berufenes Organ der XXXX, XXXX, zu verantworten, dass durch dieses Unternehmen am 21.06.2012 zwischen 10:00 Uhr und 12:45 Uhr am Standort XXXX eine Funkanlage der K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe "als Geschäftsführer, und damit als gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 3/2008, zur Vertretung nach außen berufenes Organ der XXXX, XXXX, zu verantworten, dass durch dieses Unternehmen am 21.06.2012 zwischen 10:00 Uhr und 12:45 Uhr am Standort XXXX eine Funkanlage der K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Straferkenntnis vom 11.08.2014, GZ BMVIT-635.540/0335-III/FBL/2014, entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer "als Inhaber des Vertriebsbüros der XXXX am Standort ‚XXXX' zu verantworten [hat], dass dieses entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 102/2011, eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, die Beschwerdeführerin habe "als handelsrechtliche Geschäftsführerin zur Vertretung der Firma XXXX, diese wiederum als persönlich haftende Gesellschafterin der Firma XXXX, nach außen berufene Person (Firmenbuchnummer XXXX) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 96/20... mehr lesen...