Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Beschwerdeführer habe "als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX (Firmenbuchnummer XXXX), diese wiederum als persönlich haftende Gesellschafterin der Firma XXXX XXXX, nach außen berufene Person (Firmenbuchnummer XXXX) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 02. Juni 2014, BMVIT-635.540/0248-III/FBL/2014, entschied das Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) "als gemäß § 9 VStG als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der XXXX zu verantworten [habe], dass diese [...] eine elektronische Post zu Zwecken de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 18. Februar 2015, BMVIT-631.540/0885-III/FBW/2014, entschied das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) "XXXX, somit deren außenvertretungsbefugtes Organ und der gem § 9 Abs 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG verwaltungsstrafrechtlich verantwortliche... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang (und Sachverhalt): römisch eins. Verfahrensgang (und Sachverhalt): 1. Am 25.03.2014 erging folgende "Aufforderung zur Rechtfertigung": "Es wird Ihnen zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretung begangen zu haben: Sie haben als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBI 52/1991 i. d.g.F., als handelsrechlticher Geschäftsführer zur Vertretung der XXXX XXXX XXXX am XXXX"XXXX, XXXX" nach außen berufene Person (Firmenbuchnummer XXXX), zu verantworte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Straferkenntnis vom 9. Dezember 2014 entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort "XXXX" nach außen berufene Person (Firmenbuchnummer XXXX) zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs 1 Teleko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Straferkenntnis vom 9. Dezember 2014 entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort "XXXX" nach außen berufene Person (Firmenbuchnummer XXXX) zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs 1 Teleko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Strafverfügung der belangten Behörde vom 04.03.2014, BMVIT-635.540/0129-III/FBL/2014 wurde über den Beschwerdeführer wegen des Betriebes des vorläufig sichergestellten Radarwarngeräts eine Geldstrafe verhängt und der Verfall des Gerätes ausgesprochen. Ausdrücklich wurde im
Spruch: festgehalten: "Sie haben entgegen § 74 Abs 1 Z 3 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, zuletzt geändert mit BGBl I 96/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Zuge einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle der Verkehrsinspektion XXXX am 10.06.2014 wurde im PKW des Beschwerdeführers ein Radarwarngerät vorgefunden. Nach Beiziehung der Funküberwachung XXXX wurde das Gerät durch diese am selben Tag vorläufig sichergestellt. 1. Im Zuge einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle der Verkehrsinspektion römisch 40 am 10.06.2014 wurde im PKW des Beschwerdeführers ein Radarwarnger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 10. März 2014, BMVIT-635.540/0091-III/FBL/2014, entschied das Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) "gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der XXXX XXXX XXXX zu verantworten [habe], dass diese entgegen § 107 Abs ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 4. Dezember 2014, BMVIT-636.540/0337-III/FBG/2014, entschied die belangte Behörde, dass die Erstbeschwerdeführerin als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort "XXXX, XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 44/2014, einen Anru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 4. Dezember 2014, BMVIT-636.540/0337-III/FBG/2014, entschied die belangte Behörde, dass die Erstbeschwerdeführerin als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort "XXXX, XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 44/2014, einen Anru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 24.01.2014, entschied das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) mit Beschluss des Vorstands der XXXX (damals XXXX) vom 09.10.2009 zum verantwortlichen Beauftragten für die Einhaltung des TKG 2003 im Bereich der XXXX bestellt worden sei und daher für Folgendes einzustehen habe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftiger Strafverfügung vom 25. November 2013, Zl SI-525-2013, der Bezirkshauptmannschaft XXXX wurde der Beschwerdeführer wegen Verletzung des § 21 lit c Tiroler Landespolizeigesetz am 9. November 2013 zwischen 03:51 und 06:03 Uhr bestraft, da er eine Polizeibeamtin im Zuge mehrerer Telefonate mehrmals mit den Worten "scheiss Bulle" und "Spotzl" beschimpft habe. Mit dieser Strafverfügung, die am 13. Deze... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Straferkenntnis vom 29. Jänner 2014, Zl BMVIT-636.540/0502-III/FBG/2013, zugestellt am 30. Jänner 2014, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten, dass die Beschwerdeführerin entgegen § 78 Abs 1 Z 2 TKG 2003 eine Telekommunikationsendeinrichtung missbräuchlich verwendet habe, indem sie XXXX in XXXX seit dem Jahr 2012 wiederholt, insbesondere am 5. November 2013 sechs Mal in der Zeit zwischen 14:05 und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid erteilte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin gemäß § 74 Abs. 1 TKG 2003 die Bewilligung, die in den dem Bescheid beigeschlossenen technischen Anlageblättern bezeichneten Funkanlagen (Broadband Wireless Access-System) unter den dort angeführten Auflagen zu errichten und zu betreiben oder durch beauftragte Personen betreiben zu lassen. Zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 12.03.2014, BMVIT-636.540/0026-III/FBG/2014, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) als Inhaber der XXXX im Standort XXXX, zu verantworten habe, "dass entgegen §107 Abs. 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl. I 70/2003, i.d.F. BGBl I 96/2013, eine elektronische Post ohne vorhe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 7. Jänner 2014, BMVIT-631.540/0761-III/FBW/2013, entschied die belangte Behörde, dass die Beschwerdeführerin als "Inhaberin des Einzelunternehmens XXXX [...] dafür einzustehen [habe], dass von [i]hrem Unternehmen aus am 06.09.2013, 08:05 eine E-Mail, somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die von [i]hrem Unternehmen angebotenen Produkte/Dienstle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 3. Jänner 2014, BMVIT-631.540/0488-III/FBW/2013, entschied die belangte Behörde, dass die Beschwerdeführerin als "Inhaberin des Einzelunternehmens XXXX [...] dafür einzustehen [habe], dass von [i]hrem Unternehmen aus unter Nutzung der Absendeadresse XXXX zwei E-Mails, nämlich 1. am 6.6.2013, 08:10:11 +0200 an XXXX und 2. am 6.6.2013, 08:11:10 +0200 an XXXX, römisch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sacherhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sacherhalt: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Beschwerdeführer habe "als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., zur Vertretung der XXXX, diese wiederum als persönlich haftende Gesellschafterin der Firma XXXX, nach außen berufene Person (XXXX) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Mit angefochtenem Straferkenntnis vom 16. April 2014 entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 96/2013, Anruf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Mit angefochtenem Straferkenntnis vom 16. April 2014 entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 96/2013, Anruf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 06.05.2014, BMVIT-636.540/0065-III/FBG/2014, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin) als Inhaberin des Fotostudios XXXX am XXXX zu verantworten habe, "dass 1) entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 96/2013, eine elektronische Post zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit angefochtenem Straferkenntnis vom 17. Juni 2014 entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort XXXXnach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 96/2013, Anrufe -... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit angefochtenem Straferkenntnis vom 17. Juni 2014 entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort XXXXnach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 96/2013, Anrufe -... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 22.08.2013, GZ BMVIT-636.540/0312-III/FBG/2013, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten, dass der Beschwerdeführer "entgegen § 74 Abs 1 Z 3 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003 i.d.F. BGBl I 102/2011, i.V.m. § 5 Z 1 lit b) Funker-Zeugnisgesetz, BGBl 26/1999 i. d.F. BGBl I 32/2002, Paragraph 74, Absatz eins, Ziffer 3, Telekommunikationsgesetz, Bundesgesetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 7. Jänner 2014, BMVIT-631.540/0620-III/FBW/2013, entschied die belangte Behörde, dass die Beschwerdeführerin als "Inhaberin des Einzelunternehmens XXXX [...] dafür einzustehen [habe], dass von [i]hrem Unternehmen aus am 23.06.2013, 11:43 je eine E-Mail, somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die von [i]hrem Unternehmen angebotenen Produkte/Diens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.02.2014, BMVIT-636.540/0014-III/FBG/2014, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Straferkenntnis vom 07.03.2014, GZ BMVIT-631.540/1104-III/FBW/2013, entschied das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort in XXXX, nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass "am 01.08.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Straferkenntnis vom 07.03.2014, GZ BMVIT-631.540/1104-III/FBW/2013, entschied das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort in XXXX, nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass "am 01.08.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.02.2014, BMVIT-636.540/0014-III/FBG/2014, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs.... mehr lesen...