Index: 90.02.02 Führerscheingesetz
Norm: FSG §3 FSG §7 FSG §24 FSG § 3 heute FSG § 3 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 FSG § 3 gültig von 01.10.2015 bis 23.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/2015 ... mehr lesen...
Index: 90.02.02 Führerscheingesetz
Norm: FSG §7 FSG §24 FSG §25 FSG §16 FSG § 7 heute FSG § 7 gültig ab 01.09.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2021 FSG § 7 gültig von 01.08.2021 bis 31.08.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2021 ... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe es als Leiter der Fahrschule „T“, Inhaber Verlassenschaft nach Ing F H, vertreten durch die Erbin H S, mit Standort in B K, sohin als zur Vertretung nach außen berufenes Organ gemäß § 9 Abs 1 VStG 1991 zu verantworten, dass er und drei Fahrlehrerinnen der genannten Fahrschule am 23.10.2008 von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr, am 24.10.2008 von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie a... mehr lesen...
Norm: KFG §108 Abs1KFG §108 Abs3FSG
Rechtssatz:
Weder im KFG noch in der KDV noch im Führerscheingesetz noch in der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung sind Bestimmungen enthalten, denen zufolge es einer Fahrschule untersagt wäre, Perfektionsfahrten mit Fahrschülern, die außerhalb des Standortes der betreffenden Fahrschule ihren Wohnsitz haben, am Ort des Wohnsitzes der Fahrschüler durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn der Wohn... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigung für die Klasse B für einen Zeitraum von 6 Wochen entzogen sowie das Recht aberkannt, von einer allfällig erteilten ausländischen Lenkberechtigung auf die Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung in Österreich Gebrauch zu machen. Überdies wurde eine Nachschulung angeordnet. Begründend führte die Behörde I. Instanz aus, dass der Berufungswerber am 30.04.2008 in Polling das KFZ mit dem Kennzeichen XY gelenkt ... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid vom 10.04.2007 wurde dem Berufungswerber von der Bezirkshauptmannschaft Kufstein die Lenkberechtigung hinsichtlich sämtlicher Klassen für den Zeitraum von 9 Monaten, gerechnet ab der Zustellung dieses Bescheides, entzogen. Weiters wurde für die Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung ein Lenkverbot hinsichtlich des Lenkens von Motorfahrrädern, dreirädrigen Motorfahrrädern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen auf die Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung aus... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem amtsärztlichen Gutachten muss sich die zu erwartende Verschlechterung des Gesundheitszustandes nachvollziehen lassen um eine Befristung rechtfertigen zu können. Zwei Alkoholfahrten binnen vier Jahren für sich alleine begründen eine solche Annahme nicht. Abstinenzforderung nur im Fall einer Alkoholabhängigkeit gerechtfertigt. Schlagworte Gesundheitszustand, Verschlechterung, Befristung mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz
Norm: FSG §3 FSG §5 FSG §6 FSG §7 FSG §8 Abs3 Z2 FSG § 3 heute FSG § 3 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 FSG § 3 gültig von 01.10.2015 bis 23.04.2026 zulet... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid vom 08.03.2007 wurde dem Berufungswerber von der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel die Lenkberechtigung für die Klassen AV, A, B, C1, C, BE, C1E, CE und F für den Zeitraum von 11 Monaten, gerechnet ab dem 04.03.2007, entzogen. Weiters wurde für die Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung ein Lenkverbot hinsichtlich des Lenkens von Motorfahrrädern, dreirädrigen Motorfahrrädern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen verhängt. Auch wurde das Recht aberkannt, von einer all... mehr lesen...
Rechtssatz: Verweigerung der Atemalkoholuntersuchung nicht zurechenbar ? epileptischer Anfall ? Nachweis einer nicht der Verweigerung zugrunde liegenden Alkofahrt. mehr lesen...
Rechtssatz: Devolutionsantrag berechtigt, da auf Grund der Gutachtenlage keine bestimmte Tatsache nach § 7 FSG. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Überlegungen zur Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit haben primär auf den Schutz anderer Verkehrsteilnehmer abzustellen, sekundär aber auf sozial verträgliches Verhalten eines Verkehrsteilnehmers; etwa wenn das Kraftfahrzeug zu Diebstählen verwendet wird. Die Prognosebeurteilung darf aber nicht zum Ergebnis einer Nebenstrafe führen und darf für Resozialisierung nicht kontraproduktiv wirken. Schlagworte gewerbsmäßiger Diebstahl, bestimmte Tatsache, Prognose mehr lesen...
Rechtssatz: Permanentes Schwarzfahren nach Wiedererlangung der gesundheitlichen Eignung bzw. dem Ablauf eines darauf gestützten Entzuges ist wegen fehlender Verkehrszuverlässigkeit ein Grund zur Versagung der Wiedererteilung. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Erstinstanz durfte bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit im Rahmen des in § 7 Abs. 4 FSG genannten Wertungskriteriums der Verwerflichkeit das Alkoholisierungsdelikt aus dem Jahr 1997 und die mit diesem einhergehende Entziehung der Lenkberechtigung in ihre Überlegungen zur Bemessung der Entziehungszeit einbeziehen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zählen Alkoholdelikte zu den schwersten Verstößen gegen Verkehrsvorschriften. Die besondere Verwerflichk... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenngleich aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abzuleiten ist, dass auch bei den im § 26 Abs. 1 und Abs. 2 FSG angeführten Sonderfällen der Entziehung eine Wertung im Sinne des § 7 Abs. 4 FSG dann nicht erforderlich ist, wenn lediglich die gesetzliche Mindestentziehungsdauer festgesetzt wird, erweist sich die ausgesprochene Entziehungsmaßnahme (wie auch das angeordnete Lenkverbot) auch unter Berücksichtigung der in § 7 Abs. 4 FSG angeführten Wertungskriterien al... mehr lesen...
Rechtssatz: Steht aufgrund der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenates vom 22.2.2005 für die Kraftfahrbehörde bindend fest, dass der Berufungswerber die ihm angelastete Geschwindigkeitsübertretung nicht begangen hat, so hat der Berufungswerber eine bestimmte Tatsache im Sinne des § 7 Abs. 3 Z 4 FSG nicht verwirklicht, aufgrund dessen die Erstinstanz angenommen hat, beim Berufungswerber sei die Verkehrszuverlässigkeit derzeit nicht mehr gegeben. (Aufhebung) Schlagworte... mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt die Erstinstanz wegen einer Verurteilung des Berufungswerbers nach § 212 Abs. 1 StGB im Rahmen der gemäß § 7 Abs. 4 FSG vorzunehmen Wertung zur Prognose, der Berufungswerber werde die erforderliche Verkehrszuverlässigkeit erst 24 Monate nach seiner Haftentlassung (diese erfolgt voraussichtlich im November 2005), also erst im November 2007, somit rund 5 ¼ Jahre nach der Begehung der (einzigen) strafbaren Handlung, wiedererlangen, so begleitet diese Rechtsauffassung rechtli... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Alkoholisierungsgrad von 0,82 mg/l und ein Abkommen von der Fahrbahn bilden keine Wertungstatsachen die ein Abgehen von der Entzugsdauer nach § 26 Abs.2 FSG (4 Monate) zwingend macht. Es liegt darin keine Wertungstatsache nach § 7 FSG. mehr lesen...
Rechtssatz: Im Hinblick auf das Gesamtfehlverhalten des Berufungswerbers, insbesondere das sich über einen Zeitraum von mehreren Monaten erstreckende Verbrechen nach § 28 Abs. 2 SMG bzw. das Vergehen nach § 28 Abs. 1 SMG war aufgrund der zu Tage getretenen Charaktereigenschaft des Berufungswerbers jedenfalls von einer fehlenden Verkehrszuverlässigkeit auszugehen. Das Strafgericht hat einen Strafteil von zwei Jahren unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen, was b... mehr lesen...
Rechtssatz: Überschreitet der Berufungswerber die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 55 km/h und wird ihm der Führerschein für die Dauer von zwei Wochen entzogen, so ist die begleitende Anordnung, sich einer Nachschulung zu unterziehen, im Interesse der Verkehrssicherheit gerechtfertigt. Unter einer Nachschulung ist ein verkehrspsychologischer Kurs für verkehrs- oder alkoholauffällige Kraftfahrzeuglenker oder Lenker mit sonstiger Problematik (insbesondere Suchtmittel- oder Arzn... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Entzug der Lenkberechtigung für die Kraftfahrtzeuge der Klassen A und B, bis zur behördlichen Feststellung der Wiedererlangung der gesundheitlichen Eignung ist gerechtfertigt, wenn der Berufungswerber aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens Defizite in der selektiven Aufmerksamkeitsleistung, deutliche Defizite in der Reaktionssicherheit und in der reaktiven Belastbarkeit, deutlich verspätete motorische Reizreaktion und Defizite in der Zweihandkoordination aufweist. Sch... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verneinung der Verkehrszuverlässigkeit des Berufungswerbers setzt eine fehlerfreie Wertung dieser bestimmten Tatsache iSd § 7 Abs. 4 FSG voraus (zum inhaltlichen Zusammenhang der im § 7 Abs. 3 Z 10 FSG genannten strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben ? für die nach § 7 Abs. 4 FSG erforderliche Wertung ? mit § 7 Abs. 1 Z 1 FSG vgl. z. B. das VwGH-Erkenntnis vom 25.2.2003, Zahl: 2003/11/0240 mwN). Die eine bestimmte Tatsache nach § 7 Abs. 3 Z 10 FSG begründende letzte str... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde die Berufungswerberin mit Strafverfügung wegen Verwaltungsübertretung nach § 52a Z 10a StVO rechtskräftig bestraft, weil sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 59 km/h überschritten hat, so ist die Kraftfahrbehörde an den
Spruch: der Strafbehörde in Ansehen der Begehung der Geschwindigkeitsüberschreitung gebunden und ist der Entzug der Lenkberechtigung für zwei Wochen gesetzeskonform. Der Hinweis der Berufungswerberin, sie benötige die Lenkberechtigung drin... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Sicherheitsabstand von 0,14 Sekunden (5m) bei einer Fahrgeschwindigkeit vom 160 km/h rechtfertigt insbesondere auf dicht befahrener Autobahn einen Führerscheinentzug für vier Monate und eine Nachschulung. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im Berufungsverfahren das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 99 Abs. 1 bis 1b StVO rechtskräftig eingestellt, so steht für die Führerscheinbehörde bindend fest, dass eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 bis 1b StVO nicht vorliegt, somit eine bestimmte Tatsache iSd § 7 Abs. 3 Z 1 Führerscheingesetz nicht verwirklicht wurde, sodass die Erstinstanz die Verkehrsunzuverlässigkeit zu Unrecht angenommen hat. (Aufhebung) Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberecht... mehr lesen...
Rechtssatz: Fährt der Berufungswerber mit seinem PKW auf der Autobahn anstelle der erlaubten 130 km/h mit 194 km/h, so ist der Entzug der Lenkberechtigung auf Dauer von sechs Wochen gerechtfertigt. Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Wertung jener bestimmter Tatsachen in Ansehung derer im Gesetz selbst die Entziehungsdauer mit einem bestimmten Zeitraum normiert ist, zu entfallen (siehe hiezu VwGH 12.04.1999, 98/11/0272 und 24.08.1999, 99/11/0234). Bei der En... mehr lesen...
Rechtssatz: Überschreitet der Berufungswerber die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 58 km/h, so ist von einer Verkehrsunzuverlässigkeit des Berufungswerbers auszugehen und der Entzug der Lenkberechtigung für die gesetzliche Mindestdauer von zwei Wochen gerechtfertigt. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Führerscheinentzugsdauer, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, Lenkberechtigungsentzugsdauer, Geschwindigkeitsüberschreitung, Verkehrsunzuverlässigkeit , M... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Berufungswerber wegen Verwaltungsübertretungen nach §§ 18 Abs. 1 und 20 Abs. 2 StVO gemäß § 99 Abs. 2 lit c StVO rechtskräftig bestraft und ergibt die erforderliche Wertung des Verhaltens des Berufungswerbers, dass er für die gewählte Fahrgeschwindigkeit einen zu geringen Tiefenabstand zum Vorderfahrzeug einhielt, die Tatbegehung zur Nachtzeit erfolgte und die festgestellte Alkoholisierung und die dadurch erheblich reduzierte Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit beg... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde der Berufungswerber rechtskräftig mit Urteil des Bezirksgerichtes A vom 16.3.2004, wonach der Berufungswerber am 9.11.2003 in B C durch Versetzen einer Ohrfeige am Körper misshandelte und dadurch fahrlässig eine Verletzung, nämlich eine Trommelfellperforation rechts bewirkt hat, verurteilt und hiedurch das Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 2 StGB beging, so ist der Entzug der Lenkberechtigung wegen Verkehrsunzuverlässigkeit für die Dauer von drei Monaten gerech... mehr lesen...
Rechtssatz: Lenkt der Berufungswerber ein Kraftfahrzeug und begeht hiebei eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1b StVO, so hat er dadurch eine bestimmte Tatsache iSd § 7 Abs. 3 Z 1 FSG verwirklicht, die gemäß § 7 Abs. 4 FSG zu werten gewesen ist. Die Wertung dieser bestimmten Tatsachen fällt gravierend zum Nachteil des Berufungswerbers aus. Dem Berufungswerber wurde die Lenkberechtigung bereits vier Mal entzogen (1991, 1993, 1995 und 1999). Zuletzt wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigun... mehr lesen...