RS Uvs 2009/5/25 1-244/09

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.2009
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Norm

KFG §108 Abs1
KFG §108 Abs3
FSG

Rechtssatz

Weder im KFG noch in der KDV noch im Führerscheingesetz noch in der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung sind Bestimmungen enthalten, denen zufolge es einer Fahrschule untersagt wäre, Perfektionsfahrten mit Fahrschülern, die außerhalb des Standortes der betreffenden Fahrschule ihren Wohnsitz haben, am Ort des Wohnsitzes der Fahrschüler durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn der Wohnsitz des betreffenden Fahrschülers in einem anderen Bundesland liegt als der Standort der Fahrschule.

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2009
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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