Norm
KFG §108 Abs1Rechtssatz
Weder im KFG noch in der KDV noch im Führerscheingesetz noch in der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung sind Bestimmungen enthalten, denen zufolge es einer Fahrschule untersagt wäre, Perfektionsfahrten mit Fahrschülern, die außerhalb des Standortes der betreffenden Fahrschule ihren Wohnsitz haben, am Ort des Wohnsitzes der Fahrschüler durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn der Wohnsitz des betreffenden Fahrschülers in einem anderen Bundesland liegt als der Standort der Fahrschule.
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2009