Index: 32/06 Verkehrsteuern39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 ErbSt Art3 Abs2;DBAbk Schweiz 1975 ErbSt Art4;DBAbk Schweiz 1975 ErbSt Art5;DBAbk Schweiz 1975 ErbSt Art6;DBAbk Schweiz 1975 ErbSt Art7;ErbStG §6 Abs1 Z1;ErbStG §6 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2009/16/0051
2009/16/0050
Rechtssatz: Die abgabepflichtigen Pa... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BewG 1955 §1 Abs2;BewG 1955 §26;DBAbk BRD 1955 ErbSt Art3 Abs1;DBAbk BRD 1955 ErbSt Art7;ErbStG §19;ErbStG §6 Abs1;ErbStG §6 Abs2;ErbStG §6 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 334;
Rechtssatz: Wenn Ö für Vermögensübergänge von Todes wegen oder für Schenkungen unter Lebenden, an denen kein Inländer iSd ErbStG beteiligt ... mehr lesen...
Dipl.-Ing. Reinhard Sch., ehelicher Sohn des im Jahre 1964 verstorbenen Industriellen Hermann Sch. und der Beschwerdeführerin, ist am 8. November 1967 in P. bei L., Schweiz, unverehelicht und ohne Hinterlassung von Nachkommen gestorben. Als letzter Wohnsitz des Verstorbenen wird in den Akten Durban, Republik Südafrika, angegeben. Die Finanzlandesdirektion für Steiermark hat in der Begründung: der angefochtenen Berufungsentscheidung vom 5. Mai 1975 festgestellt, Dipl.- Ing. Reinhard Sch... mehr lesen...
Dipl.-Ing. Reinhard Sch., ehelicher Sohn des im Jahre 1964 verstorbenen Industriellen Hermann Sch. und der Beschwerdeführerin, ist am 8. November 1967 in P. bei L., Schweiz, unverehelicht und ohne Hinterlassung von Nachkommen gestorben. Als letzter Wohnsitz des Verstorbenen wird in den Akten Durban, Republik Südafrika, angegeben. Die Finanzlandesdirektion für Steiermark hat in der Begründung: der angefochtenen Berufungsentscheidung vom 5. Mai 1975 festgestellt, Dipl.- Ing. Reinhard Sch... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1954 Art2 Abs2;ErbStG §6 Abs1 Z1;ErbStG §6 Abs1 Z2;ErbStG §6 Abs2 Z1;ErbStG §6 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Daß bei mehreren Wohnsitzen der Mittelpunkt der Lebensinteressen maßgebend ist (Art 2 Abs 2 zweiter Satz des Abkommens), hat nur den Sinn, INNERHALB der VERTRAGSSTAATEN denjenigen Wohnsitz zu beziehen, dem rechtserhebliche Bedeutung zukommt... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1954 Art2 Abs2;ErbStG §6 Abs1 Z1;ErbStG §6 Abs1 Z2;ErbStG §6 Abs2 Z1;ErbStG §6 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Daß bei mehreren Wohnsitzen der Mittelpunkt der Lebensinteressen maßgebend ist (Art 2 Abs 2 zweiter Satz des Abkommens), hat nur den Sinn, INNERHALB der VERTRAGSSTAATEN denjenigen Wohnsitz zu beziehen, dem rechtserhebliche Bedeutung zukommt... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1954 Art12 Abs1;DBAbk Schweiz 1954 Art2 Schlußprotokoll;DBAbk Schweiz 1954 Art2;ErbStG §6 Abs1 Z1;ErbStG §6 Abs1 Z2;ErbStG §6 Abs2 Z1;ErbStG §6 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit des Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl Nr 251/1954, bezüglich Erbschaftssteuer ist danach zu beurteilen, ob der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes in einem d... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1954 Art12 Abs1;DBAbk Schweiz 1954 Art2 Schlußprotokoll;DBAbk Schweiz 1954 Art2;ErbStG §6 Abs1 Z1;ErbStG §6 Abs1 Z2;ErbStG §6 Abs2 Z1;ErbStG §6 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit des Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl Nr 251/1954, bezüglich Erbschaftssteuer ist danach zu beurteilen, ob der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes in einem d... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Erbschaftssteuerpflicht und Schenkungssteuerpflicht nach § 6 Abs 1 Z 2 ErbStG 1955 ist bei Übertragung eines GmbH Anteiles nicht gegeben, weil diese nicht an eine Eintragung in inländische Bücher geknüpft ist (Literaturhinweise). Die Erbschaftssteuerpflicht und Schenkungssteuerpflicht nach Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 2, ErbStG 1955 ist... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk BRD 1955 Art10 Abs2 Z3;DBAbk BRD 1955 ErbSt Art5 Z1;ErbStG §6 Abs1; Beachte y10501;
Rechtssatz:
Dafür, daß Leistungen der Bundesrepublik Deutschland aus öffentlichen Mitteln an politisch Verfolgte, - diesbezügliche Ansprüche sind nach § 18 Abs 1 Nr 10 des Deutschen ErbStG von der Erbschaftssteuer befreit - im Falle des Ablebens ... mehr lesen...
Die in N wohnhaften Beschwerdeführerinnen sind die Witwe bzw. die Tochter nach dem am 15. September 1965 in N verstorbenen PS. Dieser hatte testamentarisch die Erstbeschwerdeführerin zu einem Drittel und die Zweitbeschwerdeführerin zu zwei Dritteln zu Erben eingesetzt. In diesem Sinn erging die Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes H. vom 16. Mai 1966. PS lebte bis zu seinem Tode mit seiner Gattin, der Erstbeschwerdeführerin, im gemeinsamen Haushalt und war am Todestage Staatsbür... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §26 Abs1;ErbStG §6 Abs1; BAO § 26 heute BAO § 26 gültig ab 30.07.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1988 BAO § 26 gültig von 01.01.1962 bis 29.07.1988 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs5;ErbStG §6 Abs1 Z2; Beachte y10473;
yk10761
Rechtssatz:
Die Rechtsvorschrift des § 20 Abs 5 zweiter Satz ErbStG 1955 ist in Fällen einer beschränkten Steuerpflicht nicht anwendbar. Die Rechtsvorschrift des Paragraph 20, Absatz 5, zweiter Satz ErbStG 1955 ist in Fällen einer beschränkten Steuerpflicht nicht anwendbar. * E 20.6.1968, 0483/67 #... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs5;ErbStG §6 Abs1 Z2; Beachte y10503;
yk10762
Rechtssatz:
Ausführungen zur Frage der Abzugsfähigkeit von Hypothekarschulden an ausländische Kapitalgesellschaften, deren Anteile in der Hand des Erben liegen. * E 20.6.1968, 483/67 #2;
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1968:1967000483.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk BRD 1955 ErbSt Art3;DBAbk BRD 1955 ErbSt Art5;DBAbk BRD 1955 ErbSt Art6 Abs2;DBAbk BRD 1955 ErbSt Art6 Abs3;ErbStG §6 Abs1 Z1; Beachte y10474;
Rechtssatz:
Durch die Vorschriften des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsvertrages auf dem Gebiete der Erbschaftssteuer wird die Einbeziehung des Wertes eines in Österreich gelege... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk BRD 1955 ErbSt Art3;DBAbk BRD 1955 ErbSt Art5;DBAbk BRD 1955 ErbSt Art6 Abs2;DBAbk BRD 1955 ErbSt Art6 Abs3;ErbStG §6 Abs1 Z1;
Rechtssatz:
Nach dem genannten Doppelbesteuerungsvertrag sind Pflichtansprüche bei der Besteuerung des Erwerbes des Erben wie sonstige Nachlaßschulden zu behandeln. Sie sind also, soweit sie nicht auf österreichischen ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs2 Z1;ErbStG §20 Abs5;ErbStG §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz:
Hat ein Treuhänder und Testamentvollstrecker nach englischem Recht ("Trustee") ein inländisches Unternehmen zu verwalten und zu verwerten und dessen Erträgnisse bestimmten vom Erblasser bezeichneten Personen zu überlassen, dann sind auch dann, wenn dem Gericht als Erben eingeantwortet worden ist, die Rechte di... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §6 Abs1;ErbStG §6 Abs2 Z2; Beachte y10476;
yk10531
Rechtssatz:
Die Erbschaftssteuerpflicht tritt für den gesamten Erwerb bei Inländern im Sinne des § 6 Abs 1 ErbStG und § 6 Abs 2 Z 2 ErbStG ein. Die Erbschaftssteuerpflicht tritt für den gesamten Erwerb bei Inländern im Sinne des Paragraph ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §19 Abs2 impl;ErbStG §20 Abs4 impl;ErbStG §6 Abs1 Z2 impl;
Rechtssatz: Wird der Pflichtteil von den Noterben in Anspruch genommen und im Abhandlungsverfahren auf Grund einer irrigen Annahme der Einheitswerte von Liegenschaften mit einem bestimmten Betrage beziffert, dann ist nichtsdestoweniger, wenn der Einheitswert im Erbschaftsteuerverfahren mit einem höheren Betrage... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs1 impl;ErbStG §20 Abs4 impl;ErbStG §6 Abs1 Z2 impl;
Rechtssatz: Bei beschränkter Erbschaftssteuerpflicht sind die gegen den der inländischen Erbschaftsbesteuerung unterliegenden Nachlaßteil durchsetzbaren Pflichtteilansprüche beim Erwerb des Erben abzuziehen. Es kann dagegen nicht eingewendet werden, daß die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten nicht zum in... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §6 Abs1; Beachte y10478;
Rechtssatz:
Durch einen von der Rückstellungskommission abgeschlossenen Vergleich, mit dem die ausländischen Erben eines im Ausland gestorbenen geschädigten Eigentümers eines inländischen Gewerbebetriebes auf die Rückstellung des entzogenen Betriebes gegen einen Abfindungsbetrag verzichten, werden sie im Inland beschränkt erbs... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs5;ErbStG §6 Abs1; Beachte y10479;
yk10756
Rechtssatz:
Der ausländische Erbe eines ausländischen Erblassers ist von einem inländischen Betriebsvermögen, dessen Rückstellung nach dem Dritten Rückstellungsgesetz der Erblasser vor seinem Tode beantragt hat, erbschaftsteuerpflichtig, auch wenn das Rückstellungsverfahren am Todestag noch nicht abgesc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §26 Abs1; BAO §26 Abs2;ErbStG §6 Abs1 Z1; BAO § 26 heute BAO § 26 gültig ab 30.07.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1988 BAO § 26 gültig von 01.01.1962 bis 29.07.1988 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §6 Abs1; Beachte y10480;
Rechtssatz:
Unvorgreiflich der Entscheidung, ob das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsübereinkommen vom 15.7.1931 für Österreich gilt, steht fest, daß eine viermonatige, auf eine vorläufige Aufenthaltsbewilligung gestützte Anwesenheit eines Österreichers in der Schweiz zur
Begründung: eines dauernden Aufenthaltes iS dies... mehr lesen...