RS Vwgh 1953/3/31 2428/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.1953
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Beachte

y10498;

Rechtssatz

Die mit dem Verlust der inländischen Wohnung verbundene Deportation in das Ausland hebt den Wohnsitz im Inland auf, auch wenn sie keinen Wohnsitz im Ausland begründen kann. Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes setzt Freiwilligkeit des Aufenthaltes nicht voraus.

*

E 31.3.1953, 2428/52 #1 VwSlg 740 F/1953;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1952002428.X01

Im RIS seit

31.03.1953
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten