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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §26 Abs1;Beachte
y10498;Rechtssatz
Die mit dem Verlust der inländischen Wohnung verbundene Deportation in das Ausland hebt den Wohnsitz im Inland auf, auch wenn sie keinen Wohnsitz im Ausland begründen kann. Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes setzt Freiwilligkeit des Aufenthaltes nicht voraus.
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E 31.3.1953, 2428/52 #1 VwSlg 740 F/1953;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1952002428.X01Im RIS seit
31.03.1953