RS Vwgh 1952/11/26 1552/50

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Veröffentlicht am 26.11.1952
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §6 Abs1;

Beachte

y10480;

Rechtssatz

Unvorgreiflich der Entscheidung, ob das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsübereinkommen vom 15.7.1931 für Österreich gilt, steht fest, daß eine viermonatige, auf eine vorläufige Aufenthaltsbewilligung gestützte Anwesenheit eines Österreichers in der Schweiz zur Begründung eines dauernden Aufenthaltes iS dieses Übereinkommens nicht hinreicht. *

E 26.11.1952, 1552/50 #1 VwSlg 675 F/1952;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1950001552.X01

Im RIS seit

26.11.1952
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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