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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §6 Abs1;Beachte
y10480;Rechtssatz
Unvorgreiflich der Entscheidung, ob das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsübereinkommen vom 15.7.1931 für Österreich gilt, steht fest, daß eine viermonatige, auf eine vorläufige Aufenthaltsbewilligung gestützte Anwesenheit eines Österreichers in der Schweiz zur Begründung eines dauernden Aufenthaltes iS dieses Übereinkommens nicht hinreicht. *
E 26.11.1952, 1552/50 #1 VwSlg 675 F/1952;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1950001552.X01Im RIS seit
26.11.1952