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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §6 Abs1 Z2;Rechtssatz
Die Erbschaftssteuerpflicht und Schenkungssteuerpflicht nach § 6 Abs 1 Z 2 ErbStG 1955 ist bei Übertragung eines GmbH Anteiles nicht gegeben, weil diese nicht an eine Eintragung in inländische Bücher geknüpft ist (Literaturhinweise).Die Erbschaftssteuerpflicht und Schenkungssteuerpflicht nach Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 2, ErbStG 1955 ist bei Übertragung eines GmbH Anteiles nicht gegeben, weil diese nicht an eine Eintragung in inländische Bücher geknüpft ist (Literaturhinweise).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000475.X01Im RIS seit
08.10.1975Zuletzt aktualisiert am
16.07.2013