RS Vwgh 1975/10/8 0475/75

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Veröffentlicht am 08.10.1975
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §6 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Erbschaftssteuerpflicht und Schenkungssteuerpflicht nach § 6 Abs 1 Z 2 ErbStG 1955 ist bei Übertragung eines GmbH Anteiles nicht gegeben, weil diese nicht an eine Eintragung in inländische Bücher geknüpft ist (Literaturhinweise).Die Erbschaftssteuerpflicht und Schenkungssteuerpflicht nach Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 2, ErbStG 1955 ist bei Übertragung eines GmbH Anteiles nicht gegeben, weil diese nicht an eine Eintragung in inländische Bücher geknüpft ist (Literaturhinweise).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1975000475.X01

Im RIS seit

08.10.1975

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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