RS Vwgh 1975/12/17 1037/75

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Veröffentlicht am 17.12.1975
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Index

32/06 Verkehrsteuern
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

DBAbk Schweiz 1954 Art12 Abs1;
DBAbk Schweiz 1954 Art2 Schlußprotokoll;
DBAbk Schweiz 1954 Art2;
ErbStG §6 Abs1 Z1;
ErbStG §6 Abs1 Z2;
ErbStG §6 Abs2 Z1;
ErbStG §6 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Die Anwendbarkeit des Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl Nr 251/1954, bezüglich Erbschaftssteuer ist danach zu beurteilen, ob der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes in einem der beiden Staaten seinen Wohnsitz (Art 2 des Abkommens) gehabt hat. Aus dem Umstand, daß die Schweiz das Besteuerungsrecht nicht in Anspruch genommen hat, kann nicht gefolgert werden, daß ohne Rücksicht auf Art 12 das gesamte Nachlaßvermögen in Österreich zu versteuern ist.Die Anwendbarkeit des Doppelbesteuerungsabkommens, Bundesgesetzblatt Nr 251 aus 1954,, bezüglich Erbschaftssteuer ist danach zu beurteilen, ob der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes in einem der beiden Staaten seinen Wohnsitz (Artikel 2, des Abkommens) gehabt hat. Aus dem Umstand, daß die Schweiz das Besteuerungsrecht nicht in Anspruch genommen hat, kann nicht gefolgert werden, daß ohne Rücksicht auf Artikel 12, das gesamte Nachlaßvermögen in Österreich zu versteuern ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1975001037.X01

Im RIS seit

13.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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