Mit Eingabe vom 3. Februar 2000 brachte der rechtsfreundliche Vertreter der Beschwerdeführerin dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im folgenden kurz: Finanzamt) unter anderem folgenden Umstand zur Kenntnis: "1. Meine Mandantin hat am 8.7.1994 die Ehe mit Herrn S in Irland geschlossen und war bis etwa Herbst 1998 gemeinsam mit Ihrem Ehemann in einem angemieteten Wohnobjekt in 2326 Maria Lanzendorf, Nußbaumgasse 15 wohnhaft. 2. Mit Kaufvertrag vom 23.7.1998,... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5;
Rechtssatz: Die Eigenschaft eines Heiratsgutes (einer Ausstattung) geht nicht verloren, wenn es nicht schon bei der Verehelichung, sondern erst später hingegeben wird. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass als Anlass iSd § 3 Abs 5 ErbStG die durch die Eheschließung notwendig werdende Einrichtung des ersten gemeinsamen ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 30. März 1995 übermittelte der Rechtsfreund der Beschwerdeführerin dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im Folgenden kurz: Finanzamt) die Ausfertigung eines von der Beschwerdeführerin mit ihrer Mutter am 23. Jänner 1995 vor dem BG Döbling zu GZ 3 Nc 13/94v (zum Zwecke der Beendigung eines Verfahrens zur Geltendmachung des Ausstattungsanspruches gemäß § 1220 ABGB) geschlossenen Vergleiches. Mit diesem Vergleich erhielt die Beschwerdeführerin eine ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1220;ErbStG §3 Abs5;
Rechtssatz: Nach der Judikatur des VwGH kann zwar die steuerfreie Hingabe eines Heiratsgutes gem § 1220 ABGB auch erst nach der Eheschließung gefordert werden bzw erfolgen (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer, Rz 84 Abs. 4 und 5 zu § 3 ErbStG), jedoc... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 22. Dezember 1987 schenkte der Vater des Beschwerdeführers dem Beschwerdeführer die Liegenschaft EZ 605, KG X mit dem Haus H-Gasse 36/L-Gasse 72. Im Punkt "Zehntens" des Notariatsaktes heißt es: "Diese Schenkung erfolgt mit Rücksicht darauf, daß der Geschenknehmer am 17. Dezember 1987 geheiratet hat und dient zur Bestellung eines Heiratsgutes im Sinne des § 3 Abs. 5 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 (...) in der derzeit geltenden Fassung." ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5;
Rechtssatz: Der Zweck der Zuwendung im Sinne des § 3 Abs 5 ErbStG wird erst dann erfüllt, wenn der Haushalt innerhalb zweier Jahre begründet, somit die Zuwendung tatsächlich genützt wird (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0091). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991160051.X02 Im RIS seit 22.1... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1220;ErbStG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/25 88/16/0231 1 Stammrechtssatz Wenngleich die Eigenschaft eines Heiratsgutes nicht verloren geht, wenn dieses nicht - wie das Gesetz es als Regelfall hinstellt - bei der Verehelichung (§ 1220 ABGB), sondern erst später hingegeben wird, so muß doch zur Zeit de... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5;
Rechtssatz: Sind in dem als Heiratsgut zugewendeten Haus Renovierungsarbeiten erforderlich und benützen die Ehegatten während der Dauer dieser Arbeiten - gemeinsam eine andere Wohnung als Provisorium, so steht dies der Steuerbegünstigung für die Gewährung einer Ausstattung zur Errichtung eines endgültigen Haushaltes nicht entgegen (Hinweis E 1.12.1976, 1778/76, ÖSt... mehr lesen...
Im Zug polizeilicher und gerichtlicher Ermittlungen gegen die Beschwerdeführerin und deren Ehegatten (in der Folge nur: Ehegatte) kam zutage, die Beschwerdeführerin habe von ihrem Vater (in der Folge nur: Vater) im Jahr 1974 ein bestimmtes Sparbuch mit einer Einlage von 1 Mio S für den Erwerb einer bestimmten bebauten Liegenschaft (in der Folge nur: Liegenschaft) erhalten. Das Sparbuch sei am 12. September 1974 aufgelöst worden. Der darauf befindliche Betrag sei mehrmals umgebucht (Sp... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1220;ErbStG §3 Abs5;
Rechtssatz: Wenngleich die Eigenschaft eines Heiratsgutes nicht verloren geht, wenn dieses nicht - wie das Gesetz es als Regelfall hinstellt - bei der Verehelichung (§ 1220 ABGB), sondern erst später hingegeben wird, so muß doch zur Zeit der Zuwendung ein Anlaß für ein Heiratsgut gegeben sein. Nach stRsp de... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1220;ErbStG §3 Abs5;
Rechtssatz: Wenngleich die Eigenschaft eines Heiratsgutes nicht verloren geht, wenn dieses nicht - wie das Gesetz es als Regelfall hinstellt - bei der Verehelichung (§ 1220 ABGB), sondern erst später hingegeben wird, so muß doch zur Zeit der Zuwendung ein Anlaß für eine Ausstattung oder ein Heiratsgut gegeb... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5;
Rechtssatz: Ein Heiratsgut gilt nur dann nicht als Schenkung, wenn der Zweck der Zuwendung (
Begründung: eines Haushaltes) innerhalb von zwei Jahren ab Hingabe desselben erfüllt ist. Auch wenn das Heiratsgut innerhalb von 18 Monaten für den Rohbau eines Hauses verbraucht ist, gilt es als Schenkung, wenn nicht innerhalb von weiteren 6 Monaten der Haushalt begründet wi... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1778/76 E 1. Dezember 1976 VwSlg 5053 F/1976 RS 5 Stammrechtssatz Unter dem Zweck der Zuwendung, der nach § 3 Abs 5 ErbStG 1955 innerhalb zweier Jahre erfüllt sein muß, ist die Einrichtung des Haushaltes zu verstehen (Hinweis E 16.6.1954, 966 F/1954 und E 28.9.1967, VwSlg 3657 F/1967). Eur... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Durch § 3 Abs 5 Erbschaftssteuergesetz und Schenkungssteuergesetz wird nicht der Zeitraum bestimmt, innerhalb dem für jede Art von Heiratsgut dessen Hingabe und die Eheschließung liegen können, ohne daß der Hingabe des Heiratsgutes die Qualifikation als außergewöhnliche Belastung zu versagen ist. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5; VwGG §13 Z1; VwGG § 13 heute VwGG § 13 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 13 gültig von 22.07.1995 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 470/1995 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5;
Rechtssatz:
Ausführungen zur Anlaßbedingtheit einer Ausstattung bzw eines Heiratsgutes wie im E 16.10.1980, 2376/79.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1981:1979002708.X01 Im RIS seit 11.06.1981 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1976/12/01 1778/76 5 Stammrechtssatz
Unter dem Zweck der Zuwendung, der nach § 3 Abs 5 ErbStG 1955 innerhalb zweier Jahre erfüllt sein muß, ist die Einrichtung des Haushaltes zu verstehen (Hinweis E 16.6.1954, 966 F/1954 und E 28.9.1967, VwSlg 3657 F/1967). Unter dem Zweck der Zuwendung, der nach Paragraph 3,... mehr lesen...
Mit einem durch Notariatsakt vom 6. März 1975 beurkundeten "Schenkungsvertrag" übertrug der Beschwerdeführer mit diesem Tag seinem Sohn Dipl.-Ing. HH die Liegenschaft EZ. 276 der Katastralgemeinde A. (Liegenschaft K. G.Straße) mit einem Einheitswert zum 1. Jänner 1973 von S 222.000,--. Im Notariatsakt ist festgehalten, daß das Schenkungsobjekt dem Sohn als Ausstattung zur Errichtung eines Einfamilienhauses als ständigen Wohnsitz übergeben und daher die Schenkungssteuerfreiheit gemäß ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5;
Rechtssatz: § 3 Abs 5 ErbStG 1955 unterwirft Zuwendungen (Heiratsgut und Ausstattung) von Eltern an Kinder, die das in dieser Gesetzesstelle angegebene Ausmaß überschreiten, unabhängig von den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes der Schenkungssteuer, also auch unabhängig davon, ob auf diese Zuwendungen ein rechtlicher oder sittlicher Anspruch besteht oder ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5;
Rechtssatz: Die einkommensteuerliche Berücksichtigung der Gewährung eines Heiratsgutes oder einer Ausstattung als außergewöhnliche Belastung hat für die Schenkungssteuer keine Bindungswirkung (E 30.5.1956, 3130/54). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1976:1976001778.X02 Im RIS seit 01.12... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5;
Rechtssatz: Wohl muß es als Grundsatz gelten, daß § 3 Abs 5 ErbStG 1955 nur die Einrichtung des ersten gemeinsamen Haushaltes begünstigt (E 30.3.1967, VwSlg 3593 F/1967 und E 2.7.1970, 826/69), doch ist dieser aus dem Sinne der Gesetzesstelle abgeleitete Grundsatz in vernünftiger Weise an eben diesem Sinn zu messen. Diesem Sinn entsprechend kann in der zur Üb... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5;
Rechtssatz: Auch die Zuwendung eines Baugrundes zum Zwecke der Errichtung eines Einfamilienhauses und der Einrichtung eines Hausstandes im Sinne des § 3 Abs 5 ErbStG 1955 sowie eines Barbetrages zur Finanzierung der Baukosten kann unter den Begriff der steuerfreien Ausstattung fallen (Hinweis E 7.10.1963, 2945 F/1963). Auch die Zuwendung eines Baugrundes zum ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5;
Rechtssatz: Unter dem Zweck der Zuwendung, der nach § 3 Abs 5 ErbStG 1955 innerhalb zweier Jahre erfüllt sein muß, ist die Einrichtung des Haushaltes zu verstehen (Hinweis E 16.6.1954, 966 F/1954 und E 28.9.1967, VwSlg 3657 F/1967). Unter dem Zweck der Zuwendung, der nach Paragraph 3, Absatz 5, ErbStG 1955 innerhalb zweier Jahre erfüllt sein muß, ist die Einr... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5;
Rechtssatz: Um feststellen zu können, ob der mit einer Ausstattung bedachte Sohn nach seinem Einkommen in der Lage ist, die Kosten für die Errichtung eines iSd § 3 Abs 5 ErbStG 1955 angemessenen Haushaltes ohne wesentliche Einschränkung seiner sonstigen Lebensbedürfnisse aus eigenem zu bestreiten, müssen zuerst einmal diese Kosten ermittelt werden. Erst bei e... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5; Beachte y10463;
Rechtssatz:
Ein der Tochter iZm der Eheschließung gegebener Geldbetrag zur Gründung eines Gewerbebetriebes ist nicht steuerfrei (Hinweis E 1.7.1953, 2027/52, VwSlg 795 F/1953). * E 25.3.1971, 1417/70 #1 VwSlg 4207 F/1971;
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1971:1970001417.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5; Beachte y10464;
Rechtssatz:
Freigebige Zuwendungen an einen Abkömmling zur
Begründung: seiner wirtschaftlichen Stellung oder zur Verbesserung seiner wirtschaftlichen Stellung können nicht unter die Befreiungsvorschrift des § 3 Abs 5 ErbStG 1955 subsumiert werden; nach dieser Gesetzesstelle ist nur die Einrichtung des ersten gemeinsamen Hausha... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5;
Rechtssatz:
Eine steuerfreie Zuwendung des Heiratsgutes liegt nicht vor, wenn der Stiefvater seiner Stieftochter im Einvernehmen mit deren Mutter zwar zur Zeit der ersten Verehelichung der Tochter die Zahlung einer "Mitgift" zusagt, aber mehr als ein Jahrzehnt später der inzwischen zum zweitenmal verheirateten Stieftochter, die in einem eingerichteten Hausha... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
3575/80 E VS 4. März 1982 VwSlg 5667 F/1982 RS 1;
(RIS: abwh)
Rechtssatz:
Die Ausstattung selbst ist jene Leistung, die anläßlich der Verehelichung dh zur ersten Einrichtung eines selbständigen Haushaltes erbracht wird. Daher kann der Anlaß zur Hingabe einer Ausstattu... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5; Beachte y10467;
Rechtssatz:
Nur die erste Einrichtung eines angemessenen gemeinsamen Haushaltes führt zur Schenkungssteuerfreiheit der Zuwendung einer Ausstattung. Der bloße Wechsel eines gemeinsamen Haushaltes reicht nicht aus, die steuerliche Begünstigung nach § 3 Abs 5 ErbStG 1955 zu rechtfertigen.(Hier: Der Steuerpflichtige Nur die erste... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5; Beachte y10468;
Rechtssatz:
Der Anlaß für die Zuwendung eines Heiratsgutes muß nicht unbedingt die Verehelichung der Tochter oder ein damit in Zusammenhang stehendes Ereignis sein. Auch die zweijährige Frist, innerhalb deren der Zweck der Zuwendung erfüllt sein muß, damit die Befreiung von der Schenkungssteuer eintritt, ist nicht in allen Fäl... mehr lesen...