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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3 Abs5;Rechtssatz
Um feststellen zu können, ob der mit einer Ausstattung bedachte Sohn nach seinem Einkommen in der Lage ist, die Kosten für die Errichtung eines iSd § 3 Abs 5 ErbStG 1955 angemessenen Haushaltes ohne wesentliche Einschränkung seiner sonstigen Lebensbedürfnisse aus eigenem zu bestreiten, müssen zuerst einmal diese Kosten ermittelt werden. Erst bei einem Vergleich von Kosten und Einkommen kann die Frage beantwortet werden, was der Sohn selbst aufbringen kann und (oder) was als Ausstattung in Betracht kommt.Um feststellen zu können, ob der mit einer Ausstattung bedachte Sohn nach seinem Einkommen in der Lage ist, die Kosten für die Errichtung eines iSd Paragraph 3, Absatz 5, ErbStG 1955 angemessenen Haushaltes ohne wesentliche Einschränkung seiner sonstigen Lebensbedürfnisse aus eigenem zu bestreiten, müssen zuerst einmal diese Kosten ermittelt werden. Erst bei einem Vergleich von Kosten und Einkommen kann die Frage beantwortet werden, was der Sohn selbst aufbringen kann und (oder) was als Ausstattung in Betracht kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1976001778.X06Im RIS seit
01.12.1976Zuletzt aktualisiert am
12.07.2011