Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5; Beachte y10469;
Rechtssatz:
Von der Schenkungssteuer bleibt die Hingabe eines Heiratsgutes in Form von Geld auch dann befreit, wenn der Vater den Geldbetrag, der zur Errichtung eines Einfamilienhauses seiner Tochter dient, nicht dieser, sondern für ihre Rechnung dritten Personen, die an der Herstellung des Hauses mitgewirkt haben, übergibt u... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs4;ErbStG §3 Abs5; Beachte y10725;
Rechtssatz:
Ausführungen hinsichtlich einer belohnenden Schenkung. * E 7.5.1958, 1367/57 #1
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1958:1957001367.X01 Im RIS seit 07.05.1958 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5; Beachte y10470;
Rechtssatz:
Die Anerkennung einer außerordentlichen Belastung kann für die Schenkungssteuer keine Bindungswirkung auslösen. * E 30.5.1956, 3130/54 #1;
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1956:1954003130.X01 Im RIS seit 30.05.1956 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5; Beachte y10471;
Rechtssatz:
Die Zuwendung eines Heiratgutes unterliegt grundsätzlich der Schenkungssteuer, ist aber steuerfrei, soweit die Voraussetzungen des § 3 Abs 5 ErbStG 1955 erfüllt sind. Diese Voraussetzungen treffen bei einer Zuwendung von Bargeld nur zu, wenn die Zuwendung nicht nur als Aussteuer gegeben, sondern auch binnen zweier... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs5; Beachte y10472;
Rechtssatz:
Die Ausstattung eines Sohnes und die Bestellung eines Heiratsgutes für eine Tochter unterliegen der Schenkungsteuer nur insoweit nicht, als sie zur Einrichtung eines den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung der Beteiligten angemessenen Haushaltes gegeben ist und der Zweck der Zuwendung innerhalb zweier Jah... mehr lesen...