RS Vwgh 1956/5/30 3130/54

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Veröffentlicht am 30.05.1956
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3 Abs5;

Beachte

y10470;

Rechtssatz

Die Anerkennung einer außerordentlichen Belastung kann für die Schenkungssteuer keine Bindungswirkung auslösen.

*

E 30.5.1956, 3130/54 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1954003130.X01

Im RIS seit

30.05.1956
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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