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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3 Abs5;Beachte
y10464;Rechtssatz
Freigebige Zuwendungen an einen Abkömmling zur Begründung seiner wirtschaftlichen Stellung oder zur Verbesserung seiner wirtschaftlichen Stellung können nicht unter die Befreiungsvorschrift des § 3 Abs 5 ErbStG 1955 subsumiert werden; nach dieser Gesetzesstelle ist nur die Einrichtung des ersten gemeinsamen Haushaltes von Eheleuten begünstigt (Hinweis E 3.3.1966, 984/65 VwSlg 3425 F/1966; E 30.3.1967, 1700/66 VwSlg 3593 F/1967).Freigebige Zuwendungen an einen Abkömmling zur Begründung seiner wirtschaftlichen Stellung oder zur Verbesserung seiner wirtschaftlichen Stellung können nicht unter die Befreiungsvorschrift des Paragraph 3, Absatz 5, ErbStG 1955 subsumiert werden; nach dieser Gesetzesstelle ist nur die Einrichtung des ersten gemeinsamen Haushaltes von Eheleuten begünstigt (Hinweis E 3.3.1966, 984/65 VwSlg 3425 F/1966; E 30.3.1967, 1700/66 VwSlg 3593 F/1967).
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E 2.7.1970, 826/69 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969000826.X01Im RIS seit
02.07.1970