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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3 Abs5;Rechtssatz
Eine steuerfreie Zuwendung des Heiratsgutes liegt nicht vor, wenn der Stiefvater seiner Stieftochter im Einvernehmen mit deren Mutter zwar zur Zeit der ersten Verehelichung der Tochter die Zahlung einer "Mitgift" zusagt, aber mehr als ein Jahrzehnt später der inzwischen zum zweitenmal verheirateten Stieftochter, die in einem eingerichteten Haushalte lebt, einen aufgewerteten Betrag der seinerzeit versprochenen "Mitgift" zukommen läßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1967000901.X03Im RIS seit
16.01.2002