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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3 Abs5;Rechtssatz
Auch die Zuwendung eines Baugrundes zum Zwecke der Errichtung eines Einfamilienhauses und der Einrichtung eines Hausstandes im Sinne des § 3 Abs 5 ErbStG 1955 sowie eines Barbetrages zur Finanzierung der Baukosten kann unter den Begriff der steuerfreien Ausstattung fallen (Hinweis E 7.10.1963, 2945 F/1963).Auch die Zuwendung eines Baugrundes zum Zwecke der Errichtung eines Einfamilienhauses und der Einrichtung eines Hausstandes im Sinne des Paragraph 3, Absatz 5, ErbStG 1955 sowie eines Barbetrages zur Finanzierung der Baukosten kann unter den Begriff der steuerfreien Ausstattung fallen (Hinweis E 7.10.1963, 2945 F/1963).
Literaturhinweis: Klang-Kommentar zum ABGB, zweite Auflage, Band V, Seite 781; Kapfer, Große Manz`sche Ausgabe des ABGB, 29igste Auflage, Seite 1186 f).Literaturhinweis: Klang-Kommentar zum ABGB, zweite Auflage, Band römisch fünf, Seite 781; Kapfer, Große Manz`sche Ausgabe des ABGB, 29igste Auflage, Seite 1186 f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1976001778.X04Im RIS seit
01.12.1976Zuletzt aktualisiert am
12.07.2011