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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ErbStG §3 Abs5;Beachte
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): 0585/67 E 7. September 1967 RS 1; (RIS: abgv)Rechtssatz
Heiratsgut (oder Ausstattung) können steuerbegünstigt auch schon vor der Eheschließung gegeben werden. Allerdings muß der Zweck der Zuwendung, das ist die Einrichtung des ersten gemeinsamen Haushaltes der Eheleute, innerhalb der Zweijahresfrist erfüllt werden. Er wird fristgerecht nicht nur dann nicht erfüllt, wenn die (vor oder nach der Eheschließung) zugewendeten Werte nicht innerhalb der Zweijahresfrist zur Haushaltseinrichtung verwendet wurden, sondern auch dann nicht, wenn innerhalb derselben Frist ab Zuwendung die Ehe nicht zustande kam.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1980003575.X01Im RIS seit
04.03.1982