RS Vwgh 1982/3/4 3575/80

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Veröffentlicht am 04.03.1982
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3 Abs5;
VwGG §13 Z1;

Beachte

Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): 0585/67 E 7. September 1967 RS 1; (RIS: abgv)

Rechtssatz

Heiratsgut (oder Ausstattung) können steuerbegünstigt auch schon vor der Eheschließung gegeben werden. Allerdings muß der Zweck der Zuwendung, das ist die Einrichtung des ersten gemeinsamen Haushaltes der Eheleute, innerhalb der Zweijahresfrist erfüllt werden. Er wird fristgerecht nicht nur dann nicht erfüllt, wenn die (vor oder nach der Eheschließung) zugewendeten Werte nicht innerhalb der Zweijahresfrist zur Haushaltseinrichtung verwendet wurden, sondern auch dann nicht, wenn innerhalb derselben Frist ab Zuwendung die Ehe nicht zustande kam.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1980003575.X01

Im RIS seit

04.03.1982
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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