Entscheidungen zu § 6 Abs. 1 KSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

266 Dokumente

Entscheidungen 121-150 von 266

RS OGH 2003/10/7 4Ob130/03a

Norm: KSchG §6 Abs1 Z9
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Für folgende Schäden beziehungsweise Ereignisse übernehmen wir unabhängig davon, ob sie vertraglich oder außervertraglich entstehen, keine Haftung, auch nicht, wenn sie durch Fahrlässigkeit verursacht oder von uns verschuldet wurden: - Folgeschäden oder untypische oder unvorhersehbare Schäden oder Verluste; - andere mittelbare Schäden; - Verstoß gegen andere Verträge. Folgeschäden beinhalte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.2003

RS OGH 2003/10/7 4Ob130/03a

Norm: KSchG §6 Abs1 Z9
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Beachten Sie aber bitte, dass unsere Transportversicherung für Folgeschäden oder durch Verspätung verursachte Verluste oder Schäden keine Deckung bietet. Wenn Sie auf der Vorderseite dieses Luftfrachtbriefes nicht das Kästchen 'JA' für die Versicherung ankreuzen, übernehmen Sie sämtliche Gefahren des Verlustes beziehungsweise der Beschädigung." verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 9 KSchG und ist dah... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.2003

RS OGH 2003/10/7 4Ob130/03a

Norm: KSchG §6 Abs1 Z9
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Bei Verlust oder Beschädigung einer Sendung aus welchem Grunde immer ist unsere Haftung auf den niedrigsten der folgenden 3 Beträge beschränkt: - auf ATS 1.750,--; oder - auf die tatsächliche Höhe eines von Ihnen erlittenen Verlustes oder Schadens; oder - auf den tatsächlichen Wert der Sendung. Dieser beinhaltet weder den Handelswert noch den ideellen Wert der Sendung für Sie oder eine ande... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.2003

RS OGH 2003/10/7 4Ob130/03a

Norm: KSchG §6 Abs1 Z9
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Gemäß den unten angeführten allgemeinen Transportbedingungen sind das Unternehmen und seine Angestellten und Agenten (Erfüllungsgehilfen) erstens in keiner Weise haftbar für gewisse Verluste und Schäden, und zweitens, wo immer sie haftbar sind, ist die Höhe des Haftungsbetrages bis zu jenem Betrag, der unter Punkt 8 angeführt ist, genau limitiert." verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 9 KSchG und is... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.2003

RS OGH 2003/10/7 4Ob130/03a

Norm: KSchG §6 Abs1 Z9
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Der tatsächliche Wert einer Sendung kann höchstens den von Ihnen ursprünglich bezahlten Kaufpreis plus 10% betragen." verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 9 KSchG und ist daher unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 130/03a Entscheidungstext OGH 07.10.2003 4 Ob 130/03a Veröff: SZ 2003/115 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.2003

RS OGH 2003/10/7 4Ob130/03a

Norm: KSchG §6 Abs1 Z9
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Wir haften nicht für den Verlust, die Beschädigung oder falsche Zustellung einer Sendung, wenn dafür Umstände verantwortlich sind, die sich unserer Kontrolle entziehen. Dazu gehören - ein Mangel beziehungsweise die natürliche Beschaffenheit des Gutes, auch wenn uns dieser/diese bei Übernahme der Sendung bekannt war; - die Post, einen anderen Luftfrachtführer oder einen anderen Dritten, mit ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.2003

RS OGH 2003/10/7 4Ob130/03a

Norm: KSchG §6 Abs1 Z9
Rechtssatz: Der zweite Satz der Klausel in AGB "Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, Ihre Sendung entsprechend unseren planmäßigen Zustellzeiten auszuliefern; diese sind jedoch nicht garantiert und nicht Bestandteil dieses Vertrages. Wir haften für keinerlei Verzögerungen." verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 9 KSchG. Der erste Satz ist zulässig, da keine Verpflichtung besteht Zustellzeiten zu garantieren. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.2003

RS OGH 2003/10/7 4Ob130/03a, 7Ob78/06f

Norm: KSchG §6 Abs1 Z9
Rechtssatz: Die Klausel "Wenn Sie Schadenersatz fordern wollen: - müssen Sie die Forderung schriftlich stellen; - müssen wir Ihre Forderung innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag, an dem wir Ihre Sendung übernommen haben, erhalten; - reichen Sie Ihre Forderung bitte bei der nächstgelegenen -Geschäftsstelle ein." verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 9 KSchG und ist daher unzulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.2003

RS OGH 2003/10/7 4Ob130/03a

Norm: KSchG §6 Abs1 Z9
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Für folgende Schäden beziehungsweise Ereignisse übernehmen wir unabhängig davon, ob sie vertraglich oder außervertraglich entstehen, keine Haftung, auch nicht, wenn sie durch Fahrlässigkeit verursacht oder von uns verschuldet wurden: - Folgeschäden oder untypische oder unvorhersehbare Schäden oder Verluste; - andere mittelbare Schäden; - Verstoß gegen andere Verträge. Folgeschäden beinhalte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.2003

RS OGH 2003/10/7 4Ob130/03a

Norm: KSchG §6 Abs1 Z9
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Beachten Sie aber bitte, dass unsere Transportversicherung für Folgeschäden oder durch Verspätung verursachte Verluste oder Schäden keine Deckung bietet. Wenn Sie auf der Vorderseite dieses Luftfrachtbriefes nicht das Kästchen 'JA' für die Versicherung ankreuzen, übernehmen Sie sämtliche Gefahren des Verlustes beziehungsweise der Beschädigung." verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 9 KSchG und ist dah... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.2003

RS OGH 2003/10/7 4Ob130/03a

Norm: KSchG §6 Abs1 Z9
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Bei Verlust oder Beschädigung einer Sendung aus welchem Grunde immer ist unsere Haftung auf den niedrigsten der folgenden 3 Beträge beschränkt: - auf ATS 1.750,--; oder - auf die tatsächliche Höhe eines von Ihnen erlittenen Verlustes oder Schadens; oder - auf den tatsächlichen Wert der Sendung. Dieser beinhaltet weder den Handelswert noch den ideellen Wert der Sendung für Sie oder eine ande... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.2003

TE OGH 2003/9/23 4Ob119/03h

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Entscheidung | OGH | 23.09.2003

RS OGH 2003/6/24 4Ob73/03v, 3Ob234/04i, 10Ob23/04m, 9Ob62/04i, 7Ob190/04y, 7Ob222/04d, 2Ob98/03f, 1O

Norm: KSchG §6 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die Zinsanpassungsklausel, wonach eine Bank berechtigt ist, den vereinbarten Zinssatz in einem angemessenen Ausmaß abzuändern, wenn sich das Zinsniveau für Einlagen oder auf dem Geldmarkt oder Kapitalmarkt verändert, beziehungsweise kreditpolitischen oder währungspolitische Maßnahmen Änderungen auf dem Kreditmarkt bewirken, ist mangels ausreichender Bestimmtheit ungültig. Entscheidungstexte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.2003

RS OGH 2003/6/24 4Ob73/03v, 3Ob234/04i, 10Ob23/04m, 9Ob62/04i, 7Ob190/04y, 7Ob222/04d, 2Ob98/03f, 1O

Norm: KSchG §6 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die Zinsanpassungsklausel, wonach eine Bank berechtigt ist, den vereinbarten Zinssatz in einem angemessenen Ausmaß abzuändern, wenn sich das Zinsniveau für Einlagen oder auf dem Geldmarkt oder Kapitalmarkt verändert, beziehungsweise kreditpolitischen oder währungspolitische Maßnahmen Änderungen auf dem Kreditmarkt bewirken, ist mangels ausreichender Bestimmtheit ungültig. Entscheidungstexte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.2003

TE OGH 2003/6/24 4Ob73/03v

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Entscheidung | OGH | 24.06.2003

RS OGH 2003/5/27 1Ob244/02t, 1Ob114/05d

Norm: ABGB §879 Abs3 EABGB §937AGB Telefon §11 Abs1AGB Telefon §16 Abs3KSchG §6 Abs1 Z14
Rechtssatz: Die Bestimmung in § 16 Abs 3 der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PTV für die Inanspruchnahme der Telefondienste und damit im Zusammenhang stehender Leistungen (AGB Telefon)", wonach Einwendungen und Ansprüche des Kunden, die nicht die Höhe des Verbindungsentgeltes, sondern die Leistung eines anderen Anbieters betreffen, nicht der PTV, sond... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.2003

TE OGH 2003/5/27 1Ob244/02t

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Entscheidung | OGH | 27.05.2003

RS OGH 2003/5/27 1Ob244/02t, 1Ob114/05d

Norm: ABGB §879 Abs3 EABGB §937AGB Telefon §11 Abs1AGB Telefon §16 Abs3KSchG §6 Abs1 Z14
Rechtssatz: Die Bestimmung in § 16 Abs 3 der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PTV für die Inanspruchnahme der Telefondienste und damit im Zusammenhang stehender Leistungen (AGB Telefon)", wonach Einwendungen und Ansprüche des Kunden, die nicht die Höhe des Verbindungsentgeltes, sondern die Leistung eines anderen Anbieters betreffen, nicht der PTV, sond... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.2003

RS OGH 2003/1/29 7Ob267/02v, 10Ob34/05f, 7Ob15/10x, 1Ob105/10p, 2Ob84/13m, 5Ob4/14w, 1Ob93/16g

Norm: ABGB §879 Abs3 EAktG §174KSchG §6 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das auf Einräumung von Genussrechten gerichtete Rechtsgeschäft ist ein Vertrag sui generis und begründet ein Dauerschuldverhältnis. Ihnen liegen regelmäßig formularmäßige Bedingungen zugrunde, welche den für AGB auch sonst geltenden Vorschriften der §§ 864a, 879 Abs 3 ABGB sowie des KSchG unterliegen. Entscheidungstexte 7 Ob 267/02v ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.2003

RS OGH 2003/1/29 7Ob267/02v, 10Ob34/05f, 1Ob105/10p, 2Ob84/13m, 5Ob4/14w, 6Ob90/14z, 6Ob68/15s

Norm: ABGB §879 Abs3 EAktG §174KSchG §6 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die rechtliche Ausgestaltung der Genussrechte nach § 174 AktG unterliegt keiner besonderen gesetzlichen Regelung. Dies bedeutet für den Emittenten weitgehende Gestaltungsfreiheit; der Privatautonomie sind grundsätzlich (nur) durch § 879 ABGB - neuerdings auch durch § 864a ABGB, § 6 Abs 3 KSchG - Grenzen gesetzt. So wie im Bereich des Gesellschaftsrechtes unbefristete Bindung des Kapita... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.2003

RS OGH 2003/1/29 7Ob267/02v, 10Ob34/05f, 7Ob15/10x, 1Ob105/10p, 2Ob84/13m, 5Ob4/14w, 1Ob93/16g

Norm: ABGB §879 Abs3 EAktG §174KSchG §6 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das auf Einräumung von Genussrechten gerichtete Rechtsgeschäft ist ein Vertrag sui generis und begründet ein Dauerschuldverhältnis. Ihnen liegen regelmäßig formularmäßige Bedingungen zugrunde, welche den für AGB auch sonst geltenden Vorschriften der §§ 864a, 879 Abs 3 ABGB sowie des KSchG unterliegen. Entscheidungstexte 7 Ob 267/02v ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.2003

RS OGH 2003/1/29 7Ob267/02v, 10Ob34/05f, 1Ob105/10p, 2Ob84/13m, 5Ob4/14w, 6Ob90/14z, 6Ob68/15s

Norm: ABGB §879 Abs3 EAktG §174KSchG §6 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die rechtliche Ausgestaltung der Genussrechte nach § 174 AktG unterliegt keiner besonderen gesetzlichen Regelung. Dies bedeutet für den Emittenten weitgehende Gestaltungsfreiheit; der Privatautonomie sind grundsätzlich (nur) durch § 879 ABGB - neuerdings auch durch § 864a ABGB, § 6 Abs 3 KSchG - Grenzen gesetzt. So wie im Bereich des Gesellschaftsrechtes unbefristete Bindung des Kapita... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.2003

TE OGH 2003/1/29 7Ob267/02v

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Entscheidung | OGH | 29.01.2003

TE OGH 2003/1/21 4Ob288/02k

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Entscheidung | OGH | 21.01.2003

RS OGH 2002/12/17 4Ob265/02b, 5Ob266/02g, 4Ob288/02k, 4Ob210/04t, 7Ob207/04y

Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die Klausel, welche eine vierteljährliche Anpassung des Zinssatzes in jede Richtung, also auch zugunsten des Kreditnehmers, zulässt, entspricht insoweit zunächst dem Erfordernis der Zweiseitigkeit. Allerdings wirkt die nach der Anpassung in einem zweiten Schritt erfolgende Aufrundung des Zinssatzes auf volle Achtel-Prozentpunkte allein zu Lasten des Verbrauchers; damit ist die gesamte Klausel s... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.2002

RS OGH 2002/12/17 4Ob265/02b, 5Ob266/02g, 4Ob288/02k, 4Ob210/04t, 7Ob207/04y

Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die Klausel, welche eine vierteljährliche Anpassung des Zinssatzes in jede Richtung, also auch zugunsten des Kreditnehmers, zulässt, entspricht insoweit zunächst dem Erfordernis der Zweiseitigkeit. Allerdings wirkt die nach der Anpassung in einem zweiten Schritt erfolgende Aufrundung des Zinssatzes auf volle Achtel-Prozentpunkte allein zu Lasten des Verbrauchers; damit ist die gesamte Klausel s... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.2002

TE OGH 2002/12/17 4Ob265/02b

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Entscheidung | OGH | 17.12.2002

RS OGH 2002/11/20 5Ob266/02g, 9Ob241/02k, 7Ob207/04y, 7Ob173/10g, 10Ob13/17k, 1Ob4/17w, 4Ob60/17b, 4

Norm: KSchG §6 Abs1 Z5
Rechtssatz: § 6 Abs 1 Z 5 KSchG idF der Novelle BGBl I 1997/6 sieht die Zweiseitigkeit von Preisgleitklauseln vor, sodass der Unternehmer gegebenenfalls auch den Preis herabzusetzen hat. Eine solche Verpflichtung muss bestehen, um eine ausgewogene Verteilung der Vor- und Nachteile zu gewährleisten und um Regelungen allein zu Lasten des Verbrauchers auszuschließen. Nach dem Normzweck hat bei Zinsgleitklauseln eine Entgelt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.11.2002

RS OGH 2002/11/20 5Ob266/02g, 9Ob241/02k, 7Ob207/04y, 7Ob173/10g, 10Ob13/17k, 1Ob4/17w, 4Ob60/17b, 4

Norm: KSchG §6 Abs1 Z5
Rechtssatz: § 6 Abs 1 Z 5 KSchG idF der Novelle BGBl I 1997/6 sieht die Zweiseitigkeit von Preisgleitklauseln vor, sodass der Unternehmer gegebenenfalls auch den Preis herabzusetzen hat. Eine solche Verpflichtung muss bestehen, um eine ausgewogene Verteilung der Vor- und Nachteile zu gewährleisten und um Regelungen allein zu Lasten des Verbrauchers auszuschließen. Nach dem Normzweck hat bei Zinsgleitklauseln eine Entgelt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.11.2002

TE OGH 2002/11/20 5Ob266/02g

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Entscheidung | OGH | 20.11.2002

Entscheidungen 121-150 von 266

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