Entscheidungsgründe: Der Beklagte hatte im Auftrag der Ö***** in deren Bürogebäude in W*****, feuerhemmende Türen einzubauen. Den Farbanstrich dieser Türen ließ der Beklagte mittels eines Pulverbeschichtungsverfahrens von der Klägerin durchführen. Die Beschichtungsarbeiten erfolgten zwischen Oktober 1981 und September 1982 und wurden von der Klägerin mit S 49.523,66 (ohne Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt. Bei den mit Telwolle gefüllten Brandschutztüren war eine maschinelle Vorbere... mehr lesen...
Norm: ABGB §1052 AKSchG §6 Abs1 Z6KSchG §6 Abs1 Z7
Rechtssatz: Die im § 6 Abs 1 Z 6 und 7 KSchG normierten Verbote eines Ausschlusses oder der Einschränkung des Rechtes des Verbrauchers, seine Leistung nach § 1052 ABGB bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern oder ein nach dem Gesetz sonst zustehendes Zurückbehaltungsrecht auszuüben, kommen nur insoweit zum Tragen, als nicht von vornherein das genannte Leistungsverw... mehr lesen...
Norm: ABGB §1052 AKSchG §6 Abs1 Z6KSchG §6 Abs1 Z7
Rechtssatz: Die im § 6 Abs 1 Z 6 und 7 KSchG normierten Verbote eines Ausschlusses oder der Einschränkung des Rechtes des Verbrauchers, seine Leistung nach § 1052 ABGB bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern oder ein nach dem Gesetz sonst zustehendes Zurückbehaltungsrecht auszuüben, kommen nur insoweit zum Tragen, als nicht von vornherein das genannte Leistungsverw... mehr lesen...
Norm: ABGB §1052 AKSchG §6 Abs1 Z6KSchG §6 Abs1 Z7
Rechtssatz: Die im § 6 Abs 1 Z 6 und 7 KSchG normierten Verbote eines Ausschlusses oder der Einschränkung des Rechtes des Verbrauchers, seine Leistung nach § 1052 ABGB bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern oder ein nach dem Gesetz sonst zustehendes Zurückbehaltungsrecht auszuüben, kommen nur insoweit zum Tragen, als nicht von vornherein das genannte Leistungsverw... mehr lesen...
Norm: AGBKr Pkt63KSchG §6 Abs1 Z8
Rechtssatz: Einschränkung des vertraglichen Aufrechnungsverbotes durch den der Bestimmung des § 6 Abs 1 Z 8 KSchG Rechnung tragenden Punkt 63 der AGBKr. Entscheidungstexte 3 Ob 569/82 Entscheidungstext OGH 14.07.1982 3 Ob 569/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0052612... mehr lesen...
Norm: AGBKr Pkt63KSchG §6 Abs1 Z8
Rechtssatz: Einschränkung des vertraglichen Aufrechnungsverbotes durch den der Bestimmung des § 6 Abs 1 Z 8 KSchG Rechnung tragenden Punkt 63 der AGBKr. Entscheidungstexte 3 Ob 569/82 Entscheidungstext OGH 14.07.1982 3 Ob 569/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0052612... mehr lesen...
Am 9. Jänner 1979 ereignete sich gegen 14.40 Uhr auf der Innviertler Bundesstraße 309 bei Kilometer 65.4 (Freilandstraße) ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker eines LKW-Zuges und Walter Z als Lenker eines PKW beteiligt waren. Die Beklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Die beiden Fahrzeuge kollidierten im Begegnungsverkehr. Dabei wurde Walter Z getötet, der Kläger verletzt; beide Fahrzeuge wurden beschädigt. Ein wegen dieses Verkehrsunfa... mehr lesen...
Am 9. Jänner 1979 ereignete sich gegen 14.40 Uhr auf der Innviertler Bundesstraße 309 bei Kilometer 65.4 (Freilandstraße) ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker eines LKW-Zuges und Walter Z als Lenker eines PKW beteiligt waren. Die Beklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Die beiden Fahrzeuge kollidierten im Begegnungsverkehr. Dabei wurde Walter Z getötet, der Kläger verletzt; beide Fahrzeuge wurden beschädigt. Ein wegen dieses Verkehrsunfa... mehr lesen...
Norm: KSchG §1 Abs1KSchG §6 Abs1 Z2
Rechtssatz: Schadensregulierungen des Haftpflichtversicherers mit einem geschädigten Kraftfahrer unterfallen dem KSchG, auch wenn sich letzterer eines Rechtsanwalts bedient. Entscheidungstexte 8 Ob 9/81 Entscheidungstext OGH 09.04.1981 8 Ob 9/81 Veröff: SZ 54/58 = EvBl 1981/189 S 548 = JBl 1982,313 (teilweise kritisch Iro) = ZVR 1982/1... mehr lesen...
Norm: KSchG §1 Abs1KSchG §6 Abs1 Z2
Rechtssatz: Zur Wirkungslosigkeit vertraglicher Erklärungsfiktionen nach § 6 Abs 1 Z 2 KSchG (hier: Wirkungslosigkeit der Beurteilung der Einlösung eines Schecks als Verzicht auf weitergehende Ansprüche). Entscheidungstexte 8 Ob 9/81 Entscheidungstext OGH 09.04.1981 8 Ob 9/81 Veröff: SZ 54/58 = EvBl 1981/189 S 548 = JBl 1982,313 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §1 Abs1KSchG §6 Abs1 Z2
Rechtssatz: Schadensregulierungen des Haftpflichtversicherers mit einem geschädigten Kraftfahrer unterfallen dem KSchG, auch wenn sich letzterer eines Rechtsanwalts bedient. Entscheidungstexte 8 Ob 9/81 Entscheidungstext OGH 09.04.1981 8 Ob 9/81 Veröff: SZ 54/58 = EvBl 1981/189 S 548 = JBl 1982,313 (teilweise kritisch Iro) = ZVR 1982/1... mehr lesen...
Norm: KSchG §1 Abs1KSchG §6 Abs1 Z2
Rechtssatz: Zur Wirkungslosigkeit vertraglicher Erklärungsfiktionen nach § 6 Abs 1 Z 2 KSchG (hier: Wirkungslosigkeit der Beurteilung der Einlösung eines Schecks als Verzicht auf weitergehende Ansprüche). Entscheidungstexte 8 Ob 9/81 Entscheidungstext OGH 09.04.1981 8 Ob 9/81 Veröff: SZ 54/58 = EvBl 1981/189 S 548 = JBl 1982,313 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIKSchG §6 Abs1 Z8
Rechtssatz: § 6 Abs 1 KSchG hat über die Verbraucherverträge hinaus Bedeutung, weil er erkennen lässt, welche Vertragsregelung der Gesetzgeber für ungültig erachtet, wenn ungleich starke Vertragspartner einander gegenüberstehen. Entscheidungstexte 5 Ob 570/80 Entscheidungstext OGH 08.07.1980 5 Ob 570/80 Veröff: SZ 53/103 = EvBl 1981/5 S 17 = Imm... mehr lesen...
Die Beklagte ist Eigentümerin eines einzigen Mietshauses in Wien. Zwischen den Streitteilen wurde am 10. Oktober 1979 über die Wohnung Nr. 3 in diesem Haus - die nach dem Mietengesetz als Substandardwohnung zu qualifizieren ist - ein Mietvertrag abgeschlossen, der unter anderem die Bestimmung enthält: "Gegen Mietzinsforderungen ist jegliche Kompensation ausgeschlossen." Bei Abschluß des Mietvertrages mußte der Kläger eine Ablösezahlung von 10 000 S leisten. Die Beklagte hat seine Ford... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 DKSchG §6 Abs1 Z8
Rechtssatz: Bei Zahlungsunfähigkeit des Gläubigers und für den Fall, dass Gegenforderungen anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind, konnte schon bisher trotz einer Kompensationsausschlussvereinbarung aufgerechnet werden. Nach den Intentionen des Gesetzgebers sollte durch § 6 Abs 1 KSchG darüber hinaus auch der für unbillig erachtete Ausschluss der Aufrechnung für Gegenforderungen, die dem Verbrau... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs1 Z8
Rechtssatz: § 6 Abs 1 KSchG ist aus der Auffassung des Gesetzgebers entstanden, daß beim Verbrauchervertrag die übermächtige Position des Unternehmers typisch die Freiheit des Willensentschlusses und die Überlegtheit auf Seiten des Verbrauchers hindert weshalb ohne weitere Interessenabwägungen bestimmte Vertragsklauseln für ungültig erklärt werden. Entscheidungstexte 5... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIKSchG §6 Abs1 Z8
Rechtssatz: § 6 Abs 1 KSchG hat über die Verbraucherverträge hinaus Bedeutung, weil er erkennen lässt, welche Vertragsregelung der Gesetzgeber für ungültig erachtet, wenn ungleich starke Vertragspartner einander gegenüberstehen. Entscheidungstexte 5 Ob 570/80 Entscheidungstext OGH 08.07.1980 5 Ob 570/80 Veröff: SZ 53/103 = EvBl 1981/5 S 17 = Imm... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 DKSchG §6 Abs1 Z8
Rechtssatz: Bei Zahlungsunfähigkeit des Gläubigers und für den Fall, dass Gegenforderungen anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind, konnte schon bisher trotz einer Kompensationsausschlussvereinbarung aufgerechnet werden. Nach den Intentionen des Gesetzgebers sollte durch § 6 Abs 1 KSchG darüber hinaus auch der für unbillig erachtete Ausschluss der Aufrechnung für Gegenforderungen, die dem Verbrau... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs1 Z8
Rechtssatz: § 6 Abs 1 KSchG ist aus der Auffassung des Gesetzgebers entstanden, daß beim Verbrauchervertrag die übermächtige Position des Unternehmers typisch die Freiheit des Willensentschlusses und die Überlegtheit auf Seiten des Verbrauchers hindert weshalb ohne weitere Interessenabwägungen bestimmte Vertragsklauseln für ungültig erklärt werden. Entscheidungstexte 5... mehr lesen...
Norm: ABGB §862ABGB §865ABGB §897KSchG §6 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wer bis zum Genehmigungsbeschluss des vertretungsbefugten Organs seines Vertragspartners an die genehmigungsbedürftige Vereinbarung einseitig gebunden ist, kann, falls er die einseitige Bindung für zu lange erachtet, in analoger Anwendung des § 865 letzter Satz ABGB (vgl hiezu Gschnitzer in Klang 2. Auflage IV/1, 90 f) eine angemessene Frist für die Genehmigung setzen, nach deren fru... mehr lesen...
Norm: ABGB §862ABGB §865ABGB §897KSchG §6 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wer bis zum Genehmigungsbeschluss des vertretungsbefugten Organs seines Vertragspartners an die genehmigungsbedürftige Vereinbarung einseitig gebunden ist, kann, falls er die einseitige Bindung für zu lange erachtet, in analoger Anwendung des § 865 letzter Satz ABGB (vgl hiezu Gschnitzer in Klang 2. Auflage IV/1, 90 f) eine angemessene Frist für die Genehmigung setzen, nach deren fru... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIgABGB §923ABGB §1053ABGB §1090 IIfKSchG §6 Abs1 Z9KSchG §9UGB §377
Rechtssatz: Sittenwidrigkeit eines Leasingvertrages, der dem Leasingnehmer die Möglichkeit nimmt, die jedem Käufer einer Sache zustehen, z.B. wenn er nicht einmal das Recht hätte, die einem Käufer gegenüber einem Verkäufer zustehenden Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Entscheidungstexte 1 Ob 586/79... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIcABGB §879 EABGB §1444 DeKSchG §6 Abs1 Z9
Rechtssatz: Freizeichenerklärungen als Vorausverzicht auf Schadenersatzansprüche werden, wenn sie generell erfolgen, als anstößig empfunden. Eine weitergehende Abweichung vom dispositiven Gesetz kann unter den besonderen Verhältnissen allgemeiner Geschäftsbedingungen rechtlich nicht toleriert werden und ist im Zweifel auch nicht als vereinbart anzusehen bzw. einschränkend auszulegen. ... mehr lesen...
Die Zweitbeklagte betreibt in V eine Reitschule, die auch die am 12. November 1962 geborene Klägerin, eine amerikanische Staatsangehörige, die ihrer Mutter, die in zweiter Ehe mit einem Österreicher verheiratet ist, vom zuständigen amerikanischen Gericht in Pflege und Erziehung übergeben wurde, meist an den Wochenenden besuchte. Sie war eine gute Reiterin, hatte aber noch keine Bergtouren und Wanderungen gemacht. Die Zweitbeklagte veranstaltet auch Reitkurse für Jugendliche, bei den... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIcABGB §879 EABGB §1444 DeKSchG §6 Abs1 Z9
Rechtssatz: Freizeichenerklärungen als Vorausverzicht auf Schadenersatzansprüche werden, wenn sie generell erfolgen, als anstößig empfunden. Eine weitergehende Abweichung vom dispositiven Gesetz kann unter den besonderen Verhältnissen allgemeiner Geschäftsbedingungen rechtlich nicht toleriert werden und ist im Zweifel auch nicht als vereinbart anzusehen bzw. einschränkend auszulegen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIbABGB §1333ABGB §1336KSchG §6 Abs1 Z13
Rechtssatz: Konventionalstrafe und Verzugszinsen können auch nebeneinander vereinbart werden; eine solche Vereinbarung wird nur durch § 879 ABGB begrenzt. Entscheidungstexte 7 Ob 188/75 Entscheidungstext OGH 23.10.1975 7 Ob 188/75 Veröff: EvBl 1976/194 S 399 7 Ob 559/84 Entscheidu... mehr lesen...