Entscheidungen zu § 6 Abs. 1 KSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

266 Dokumente

Entscheidungen 151-180 von 266

RS OGH 2002/11/19 4Ob179/02f, 4Ob221/06p, 10Ob70/07b, 1Ob105/14v, 8Ob58/14h, 1Ob243/16s, 6Ob220/16w,

Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs1 Z9
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Das Kreditinstitut haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden" verstößt gegen § 879 Abs 3 ABGB und § 6 Abs 1 Z 9 KSchG und ist daher unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 179/02f Entscheidungstext OGH 19.11.2002 4 Ob 179/02f Veröff: SZ 2002/153 4 Ob 221/06p ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.11.2002

RS OGH 2002/11/19 4Ob179/02f

Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs1 Z11
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Für die Kündigung des Kontovertrages durch das Kreditinstitut ist jeder Mitinhaber empfangsbevollmächtigt" widerspricht § 879 Abs 3 ABGB und ist daher unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 179/02f Entscheidungstext OGH 19.11.2002 4 Ob 179/02f Veröff: SZ 2002/153 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.11.2002

RS OGH 2002/11/19 4Ob179/02f, 4Ob221/06p, 10Ob70/07b, 1Ob105/14v, 8Ob58/14h, 1Ob243/16s, 6Ob220/16w,

Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs1 Z9
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Das Kreditinstitut haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden" verstößt gegen § 879 Abs 3 ABGB und § 6 Abs 1 Z 9 KSchG und ist daher unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 179/02f Entscheidungstext OGH 19.11.2002 4 Ob 179/02f Veröff: SZ 2002/153 4 Ob 221/06p ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.11.2002

TE OGH 2002/11/19 4Ob179/02f

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Entscheidung | OGH | 19.11.2002

RS OGH 2002/11/19 4Ob179/02f

Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs1 Z11
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Für die Kündigung des Kontovertrages durch das Kreditinstitut ist jeder Mitinhaber empfangsbevollmächtigt" widerspricht § 879 Abs 3 ABGB und ist daher unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 179/02f Entscheidungstext OGH 19.11.2002 4 Ob 179/02f Veröff: SZ 2002/153 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.11.2002

TE OGH 2002/5/28 4Ob102/02g

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Entscheidung | OGH | 28.05.2002

RS OGH 2002/4/17 7Ob287/01h

Norm: KSchG §6 Abs1 Z5KSchG §6 Abs2 Z3VersVG §178f
Rechtssatz: Bei der ex ante-Kontrolle einer inkriminierten Vertragsklausel nach §6 Abs2 Z3 KSchG ist vom Faktorenkatalog des §178f Abs2 VersVG auszugehen. Entspricht die im Krankenversicherungsvertrag enthaltene Anpassungsklausel den dort festgelegten Faktoren, so ist sie nach § 6 Abs 2 Z 3 KSchG auch ohne eine Aushandlung im einzelnen wirksam. Der Grundsatz der vertraglichen Äquivalenz ist auc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.04.2002

RS OGH 2002/4/17 7Ob287/01h

Norm: KSchG §6 Abs1 Z5KSchG §6 Abs2 Z3VersVG §178f
Rechtssatz: Wird vom Gesetzgeber eine Anpassung an nicht absehbare künftige Verhältnisse unter Hinweis auf Konsumentenschutzbestimmungen anerkannt (§178f VersVG), so sind die festgesetzten Umstände ("Faktoren") ex ante betrachtet nicht nur sachlich gerechtfertigt, sondern auch dem Verbraucher grundsätzlich im Sinne des § 6 Abs 2 Z 3 KSchG zumutbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.04.2002

RS OGH 2002/4/17 7Ob287/01h, 7Ob206/15t, 7Ob177/21m

Norm: KSchG §6 Abs1 Z5KSchG §6 Abs2 Z3KSchG §6 Abs3VersVG §178f
Rechtssatz: § 178f Abs 2 VersVG soll nach den Erläuternden Bemerkungen ausdrücklich jedenfalls eine Konsumentenschutzbestimmung konkretisieren. Es ist davon auszugehen, dass ex ante dem Konsumentenschutzgesetz widersprechende Vertragsbestimmungen hier abschließend geregelt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 287/01h Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.04.2002

TE OGH 2002/4/17 7Ob287/01h

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Entscheidung | OGH | 17.04.2002

RS OGH 2002/4/17 7Ob287/01h

Norm: KSchG §6 Abs1 Z5KSchG §6 Abs2 Z3VersVG §178f
Rechtssatz: Bei der ex ante-Kontrolle einer inkriminierten Vertragsklausel nach §6 Abs2 Z3 KSchG ist vom Faktorenkatalog des §178f Abs2 VersVG auszugehen. Entspricht die im Krankenversicherungsvertrag enthaltene Anpassungsklausel den dort festgelegten Faktoren, so ist sie nach § 6 Abs 2 Z 3 KSchG auch ohne eine Aushandlung im einzelnen wirksam. Der Grundsatz der vertraglichen Äquivalenz ist auc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.04.2002

RS OGH 2002/4/17 7Ob287/01h

Norm: KSchG §6 Abs1 Z5KSchG §6 Abs2 Z3VersVG §178f
Rechtssatz: Wird vom Gesetzgeber eine Anpassung an nicht absehbare künftige Verhältnisse unter Hinweis auf Konsumentenschutzbestimmungen anerkannt (§178f VersVG), so sind die festgesetzten Umstände ("Faktoren") ex ante betrachtet nicht nur sachlich gerechtfertigt, sondern auch dem Verbraucher grundsätzlich im Sinne des § 6 Abs 2 Z 3 KSchG zumutbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.04.2002

RS OGH 2002/4/17 7Ob287/01h, 7Ob206/15t, 7Ob177/21m

Norm: KSchG §6 Abs1 Z5KSchG §6 Abs2 Z3KSchG §6 Abs3VersVG §178f
Rechtssatz: § 178f Abs 2 VersVG soll nach den Erläuternden Bemerkungen ausdrücklich jedenfalls eine Konsumentenschutzbestimmung konkretisieren. Es ist davon auszugehen, dass ex ante dem Konsumentenschutzgesetz widersprechende Vertragsbestimmungen hier abschließend geregelt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 287/01h Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.04.2002

TE OGH 2001/11/29 6Ob280/01x

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Entscheidung | OGH | 29.11.2001

RS OGH 2001/9/6 2Ob190/01g, 7Ob201/05t, 4Ob227/06w, 1Ob224/06g

Norm: KSchG §6 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die Bestimmung in einem Zeitkartenvertrag, dass der Preis - während der Laufzeit einer Periode - nach den jeweils gültigen Tarifen verändert werden kann, verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG, weil damit die
Gründe: für eine Preiserhöhung nicht ausreichend deutlich angegeben werden. Entscheidungstexte 2 Ob 190/01g Entscheidungstext OGH 06.09.2001... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.09.2001

RS OGH 2001/9/6 2Ob198/01h, 4Ob119/03h, 7Ob303/06v, 8Ob59/10z

Norm: ABGB §1404KSchG §6 Abs1 Z8
Rechtssatz: Tritt erst durch Vertragsübernahme ein Unternehmer einem Verbraucher als Vertragspartner gegenüber, dann können auch nachträglich dem Konsumentenschutzgesetz widersprechende Klauseln (hier: ein Aufrechnungsverbot) ex lege unwirksam werden. Ein allgemeines Aufrechnungsverbot wird nur in dem in § 6 Abs 1 Z 8 KSchG genannten Umfang unwirksam. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.09.2001

TE OGH 2001/9/6 2Ob190/01g

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Entscheidung | OGH | 06.09.2001

TE OGH 2001/9/6 2Ob198/01h

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Entscheidung | OGH | 06.09.2001

RS OGH 2001/9/6 2Ob190/01g, 7Ob201/05t, 4Ob227/06w, 1Ob224/06g

Norm: KSchG §6 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die Bestimmung in einem Zeitkartenvertrag, dass der Preis - während der Laufzeit einer Periode - nach den jeweils gültigen Tarifen verändert werden kann, verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG, weil damit die
Gründe: für eine Preiserhöhung nicht ausreichend deutlich angegeben werden. Entscheidungstexte 2 Ob 190/01g Entscheidungstext OGH 06.09.2001... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.09.2001

RS OGH 2001/9/6 2Ob198/01h, 4Ob119/03h, 7Ob303/06v, 8Ob59/10z

Norm: ABGB §1404KSchG §6 Abs1 Z8
Rechtssatz: Tritt erst durch Vertragsübernahme ein Unternehmer einem Verbraucher als Vertragspartner gegenüber, dann können auch nachträglich dem Konsumentenschutzgesetz widersprechende Klauseln (hier: ein Aufrechnungsverbot) ex lege unwirksam werden. Ein allgemeines Aufrechnungsverbot wird nur in dem in § 6 Abs 1 Z 8 KSchG genannten Umfang unwirksam. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.09.2001

TE OGH 2001/4/26 6Ob333/00i

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Entscheidung | OGH | 26.04.2001

RS OGH 2001/3/22 4Ob28/01y, 6Ob253/07k, 3Ob168/12w, 7Ob84/12x, 1Ob201/20w

Norm: KSchG §6 Abs1 Z3KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Durch die Klausel "Diese Kontoauszüge gelten mit dem Tag der Abrufbarkeit auf dem Kontoauszugsdrucker als dem Kunden zugestellt" wird, ebenso wie durch die Klausel "Diese Unterlagen gelten mit dem Tag der Bereitstellung zur Abholung am Schalter als dem Kontoinhaber zugegangen", das Risiko der (rechtzeitigen) Kenntnisnahme einer Erklärung der Bank auf den Verbraucher überwälzt. Da die Klauseln dara... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.2001

RS OGH 2001/3/22 4Ob28/01y, 4Ob265/02b, 4Ob227/06w, 4Ob59/09v, 6Ob220/09k, 2Ob198/10x

Norm: KSchG §6 Abs1 Z5KSchG §6 Abs3 E
Rechtssatz: Eine Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbrauchergirokonten, wonach "Änderungen der Konditionen ... vorgenommen werden (können), wenn sich die den diesbezüglichen Leistungen zugrundeliegenden Kosten verändern", ist unzulässig, weil sie keine Verpflichtung der Bank zur Entgeltsenkung vorsieht. Entscheidungstexte 4 Ob 28/01y ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.2001

RS OGH 2001/3/22 4Ob28/01y, 8Ob106/20a

Norm: BWG §34 Abs3KSchG §6 Abs1 Z5
Rechtssatz: § 6 Abs 1 Z 5 KSchG ist auf Bestimmungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden, durch die der Bank das Recht eingeräumt wird, die Entgelte für die Kontoführung und die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Verbrauchergirokonten zu ändern. Entscheidungstexte 4 Ob 28/01y Entscheidungstext OGH 22.03.2001 4 Ob 28/01y Veröff: SZ 7... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.2001

RS OGH 2001/3/22 4Ob28/01y, 6Ob253/07k, 3Ob168/12w, 7Ob84/12x, 1Ob201/20w

Norm: KSchG §6 Abs1 Z3KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Durch die Klausel "Diese Kontoauszüge gelten mit dem Tag der Abrufbarkeit auf dem Kontoauszugsdrucker als dem Kunden zugestellt" wird, ebenso wie durch die Klausel "Diese Unterlagen gelten mit dem Tag der Bereitstellung zur Abholung am Schalter als dem Kontoinhaber zugegangen", das Risiko der (rechtzeitigen) Kenntnisnahme einer Erklärung der Bank auf den Verbraucher überwälzt. Da die Klauseln dara... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.2001

RS OGH 2001/3/22 4Ob28/01y, 4Ob265/02b, 4Ob227/06w, 4Ob59/09v, 6Ob220/09k, 2Ob198/10x

Norm: KSchG §6 Abs1 Z5KSchG §6 Abs3 E
Rechtssatz: Eine Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbrauchergirokonten, wonach "Änderungen der Konditionen ... vorgenommen werden (können), wenn sich die den diesbezüglichen Leistungen zugrundeliegenden Kosten verändern", ist unzulässig, weil sie keine Verpflichtung der Bank zur Entgeltsenkung vorsieht. Entscheidungstexte 4 Ob 28/01y ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.2001

TE OGH 2001/3/22 4Ob28/01y

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Entscheidung | OGH | 22.03.2001

RS OGH 2001/3/22 4Ob28/01y, 8Ob106/20a

Norm: BWG §34 Abs3KSchG §6 Abs1 Z5
Rechtssatz: § 6 Abs 1 Z 5 KSchG ist auf Bestimmungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden, durch die der Bank das Recht eingeräumt wird, die Entgelte für die Kontoführung und die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Verbrauchergirokonten zu ändern. Entscheidungstexte 4 Ob 28/01y Entscheidungstext OGH 22.03.2001 4 Ob 28/01y Veröff: SZ 7... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.2001

TE OGH 2001/2/22 6Ob322/00x

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Entscheidung | OGH | 22.02.2001

TE OGH 2001/2/22 6Ob160/00y

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Entscheidung | OGH | 22.02.2001

Entscheidungen 151-180 von 266

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