RS OGH 2002/4/17 7Ob287/01h, 7Ob206/15t, 7Ob177/21m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.04.2002
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Norm

KSchG §6 Abs1 Z5
KSchG §6 Abs2 Z3
KSchG §6 Abs3
VersVG §178f

Rechtssatz

§ 178f Abs 2 VersVG soll nach den Erläuternden Bemerkungen ausdrücklich jedenfalls eine Konsumentenschutzbestimmung konkretisieren. Es ist davon auszugehen, dass ex ante dem Konsumentenschutzgesetz widersprechende Vertragsbestimmungen hier abschließend geregelt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116376

Im RIS seit

17.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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