Norm
KSchG §6 Abs1 Z5Rechtssatz
Die Bestimmung in einem Zeitkartenvertrag, dass der Preis - während der Laufzeit einer Periode - nach den jeweils gültigen Tarifen verändert werden kann, verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG, weil damit die Gründe für eine Preiserhöhung nicht ausreichend deutlich angegeben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115566Zuletzt aktualisiert am
24.11.2009