RS OGH 2003/10/7 4Ob130/03a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.2003
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Norm

KSchG §6 Abs1 Z9

Rechtssatz

Die Klausel in AGB "Für folgende Schäden beziehungsweise Ereignisse übernehmen wir unabhängig davon, ob sie vertraglich oder außervertraglich entstehen, keine Haftung, auch nicht, wenn sie durch Fahrlässigkeit verursacht oder von uns verschuldet wurden:

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Folgeschäden oder untypische oder unvorhersehbare Schäden oder Verluste;

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andere mittelbare Schäden;

-

Verstoß gegen andere Verträge.

Folgeschäden beinhalten insbesondere Einkommensverluste, entgangenen Gewinn und Verluste von Zinsen und Absatzmärkten." verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 9 KSchG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118229

Dokumentnummer

JJR_20031007_OGH0002_0040OB00130_03A0000_012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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