Norm
KSchG §6 Abs1 Z9Rechtssatz
Die Klausel "Wenn Sie Schadenersatz fordern wollen: - müssen Sie die Forderung schriftlich stellen; - müssen wir Ihre Forderung innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag, an dem wir Ihre Sendung übernommen haben, erhalten; - reichen Sie Ihre Forderung bitte bei der nächstgelegenen -Geschäftsstelle ein." verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 9 KSchG und ist daher unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118222Dokumentnummer
JJR_20031007_OGH0002_0040OB00130_03A0000_005