- RS0117365">5 Ob 266/02g
Veröff: SZ 2002/154
- RS0117365">9 Ob 241/02k
Auch; nur:
§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG idF der Novelle BGBl I 1997/6 sieht die Zweiseitigkeit von Preisgleitklauseln vor, sodass der Unternehmer gegebenenfalls auch den Preis herabzusetzen hat. Eine solche Verpflichtung muss bestehen, um eine ausgewogene Verteilung der Vor-und Nachteile zu gewährleisten und um Regelungen allein zu Lasten des Verbrauchers auszuschließen. (T1) Beisatz: Hier: Klausel, wonach bei Unterschreitung einer bestimmten Bestellmenge ein Transportkostenbeitrag "von derzeit ATS 1.000,-- inklusive Mehrwertsteuer" verrechnet werde. (T2)
- RS0117365">7 Ob 207/04y
Beisatz: Eine Klausel wie im gegebenen Fall, die nur eine Aufrundung nicht aber auch eine Abrundung vorsieht, ist unzulässig. (T3)
- RS0117365">7 Ob 173/10g
Auch; nur T1
- RS0117365">10 Ob 13/17k
Entscheidungstext OGH 21.03.2017 10 Ob 13/17k
Auch; Beisatz: Der Schutzzweck des
§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG ist nicht verletzt, wenn bei rechnerisch negativem Ergebnis einer Zinsgleitklausel vom Kreditnehmer zu zahlende Zinsen lediglich auf Null reduziert und keine „Negativzinsen“ an den Kreditnehmer bezahlt werden. (T4)
Beisatz: Die Frage einer Zahlung zumindest des vereinbarten Fixaufschlags durch den Kreditnehmer wurde hier offen gelassen. (T5) Veröff: SZ 2017/36
- RS0117365">1 Ob 4/17w
Entscheidungstext OGH 26.04.2017 1 Ob 4/17w
Auch; Beis wie T4; Beis wie T5
- RS0117365">4 Ob 60/17b
Entscheidungstext OGH 03.05.2017 4 Ob 60/17b
Auch; Beisatz: Negativer Referenzzinssatz. (T6)
Veröff: SZ 2017/54
- RS0117365">4 Ob 107/17i
Entscheidungstext OGH 13.06.2017 4 Ob 107/17i
Auch; Beisatz: Eine Vertragsbestimmung nach der der Kreditgeber berechtigt sein soll, den Indikator bei einem negativen Referenzwert mit Null anzusetzen und vom Kreditnehmer jedenfalls den Aufschlag zum Referenzwert zu verlangen, verstößt gegen
§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG, weil sich der Sollzinssatz dann nicht zu Gunsten des Konsumenten bis nach unten entwickeln kann, während nach oben eine entsprechende Grenze fehlt. (T7)
- RS0117365">8 Ob 101/16k
Entscheidungstext OGH 30.05.2017 8 Ob 101/16k
nur: Nach dem Normzweck hat bei Zinsgleitklauseln eine Entgeltsenkung im gleichen Ausmaß und in der gleichen zeitlichen Umsetzung wie eine Entgeltsteigerung zu erfolgen, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten. (T8)
Beis ähnlich wie T4; Beis ähnlich wie T7
- RS0117365">8 Ob 107/16t
Entscheidungstext OGH 30.05.2017 8 Ob 107/16t
Auch; nur T8; Beis wie T7
- RS0117365">6 Ob 51/17v
Entscheidungstext OGH 29.08.2017 6 Ob 51/17v
Vgl auch; Beis ähnlich wie T4
- RS0117365">3 Ob 88/17p
Entscheidungstext OGH 30.08.2017 3 Ob 88/17p
Auch
- RS0117365">3 Ob 46/19i
Beis ähnlich wie T7; Beisatz: Die in einer Zinsgleitklausel vorgesehene Obergrenze muss der Untergrenze wirtschaftlich gleichwertig sein. (T9)
- RS0117365">4 Ob 74/22v
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 17.10.2023 4 Ob 74/22v
Beisatz: Hier: Klausel in Bausparvertrag, die Änderung der Darlehenszinsen erlaubt, wenn die zur Erfüllung der Verpflichtung der Bausparkasse notwendigen Aufbringung von Sparzahlung zum gegebenen Sparzinssatz nicht mehr gewährleistet ist (Klausel 10). (T10)
- RS0117365">4 Ob 4/23a
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 22.10.2024 4 Ob 4/23a
vgl; Beisatz wie T8
- RS0117365">8 Ob 145/24t
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 28.03.2025 8 Ob 145/24t
Beisatz: Hier: AGB-Klauseln eines Anbieters von Onlinediensten zur Übertragung von Sportveranstaltungen, die 1) bei erhöhten Lizenzkosten eine Preiserhöhung und 2) eine Preiserhöhung bei einer erheblichen Veränderung des VPI oder der Mehrwertsteuer vorsahen. (T11)
- RS0117365">4 Ob 103/25p
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 11.09.2025 4 Ob 103/25p
vgl; Beisatz: Hier: Wertsicherungsklausel in einem Mietvertrag zwischen einem Konsumenten und einer Unternehmerin. (T12)