RS OGH 2003/10/7 4Ob130/03a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.2003
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Norm

KSchG §6 Abs1 Z9

Rechtssatz

Der zweite Satz der Klausel in AGB "Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, Ihre Sendung entsprechend unseren planmäßigen Zustellzeiten auszuliefern; diese sind jedoch nicht garantiert und nicht Bestandteil dieses Vertrages. Wir haften für keinerlei Verzögerungen." verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 9 KSchG. Der erste Satz ist zulässig, da keine Verpflichtung besteht Zustellzeiten zu garantieren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118227

Dokumentnummer

JJR_20031007_OGH0002_0040OB00130_03A0000_010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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