Norm
KSchG §6 Abs1 Z9Rechtssatz
Der zweite Satz der Klausel in AGB "Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, Ihre Sendung entsprechend unseren planmäßigen Zustellzeiten auszuliefern; diese sind jedoch nicht garantiert und nicht Bestandteil dieses Vertrages. Wir haften für keinerlei Verzögerungen." verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 9 KSchG. Der erste Satz ist zulässig, da keine Verpflichtung besteht Zustellzeiten zu garantieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118227Dokumentnummer
JJR_20031007_OGH0002_0040OB00130_03A0000_010